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Frage zu Eintragung: Anhänger mit Sitzplatz?

Tschoh
  • Themenstarter
Tschoh's Polo 86C

Hallo!

Da ich nach eine Anhängerkupplung ausschau halte und mich auch schonmal nach passenden Anhägern für meinen 86c umschauen wollte, hab ich mal einen Blick in den Fahrzeugschein geworfen, um zu sehen, welche Gewichte in denn anpeilen kann.

Jedenfalls habe ich beim Blick in den Fahrzeugschein eine Eintragung gefunden, die etwas mit Anhängern zu tun hat und mir Fragen aufwirft.

Und zwar steht da: "ZU O.2: 380 M.1 S-PL."

(O.2 ist das Feld für "Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg".
Im Feld O.2 selbst sind 400kg eingetragen.

Aber was heißt nun dieses "M.1 S-PL"? "Mit einem Sitzplatz" ?
Davon hätte ich ja noch nie gehört, dass eine Personenbeförderung im Anhänger irgendwie erlaubt ist

Ich weiß nicht - hat das jeder 86c so eingetragen? Habe die Suche bemüht, jedoch nichts gefunden...

Liebe Grüße!



Tschoh
  • Themenstarter
Tschoh's Polo 86C

Das klingt schon vernünftiger - heißt das, dass während des Anhängerbetriebs nur ein Sitzplatz BELEGT sein darf, oder darf sogar nur einer EINGEBAUT sein?

Und welcher Gewichtswert gilt nun? Der im Feld O.2 angegebene oder der in der Eintragung?

Und wenn ich einen gebremsten Hänger nutze, der ja dann laut Feld O.1 sogar 650kg wiegen darf, brauche ich darauf keine Rücksicht mehr zu nehmen?


Ich rate jetzt mal, weil es plausobel erscheint:

380kg Anhänger bei nur Fahrer im Auto
400kg Anhänger mit mehr als Fahrer im Auto, weil sonst die Gewichtsverteilung von Anhängergewicht zu Auto nicht ausreichend ist



vom ding her schon krass das man sich 400 kilo an nen 800 kilo auto knallen kann und bei nem motor umbau brauch man ne große bremse


Tschoh
  • Themenstarter
Tschoh's Polo 86C

@grandpa: Klingt plausibel. Wenn es auch in meinen Augen trotzdem Unsinn ist.

Angenommen ich bin allein unterwegs, habe aber durch geschickte Beladung überwiegend auf der rechten Seite erreicht, dass das Ato sehr gleichmäßig beladen ist und auch so viel wiegt, als hätte ich eine zusätzliche Person dabei - ich darf "nur" 380kg ziehen.

Da hätte man m.E. lieber schreiben können, dass der ungebremste Anhänger eben nur 380kg wiegen darf, wenn Beladung des Zugfahrzeugs z.B. <200kg ist (egal ob dies aufgrund von zu wenig Menschen oder oder zu wenig Dingen der Fall ist)...

@king_style: Ich stimme dir vollkommen zu. Denn machen wir uns nichts vor: Die Bremse vom 45PS-Polo ist ohnehin schon definitiv zu klein.
Ich habe es bereits mehrmals erlebt, dass ich den vollbesetzten Wagen nicht wie geplant zum stehen bekomme.
Wenn er plötzlich statt 800kg (die 730 leer + ich) plötzlich die max. erlaubten 1170kg wiegt, merkt man das nicht nur beim Beschleunigen. Wenn z.B. nach einer längeren Bergabfahrt eine Ampel kommt oder man kurz aufeinanderfolgend zwei festere Bremsungen machen muss, merkt man die heißen Bremsen deutlich. Die Räder dann bis ans (bzw. kurz vors) Blockieren zu kriegen ist unmöglich.
Und dann noch 400kg dazu, die von hinten schieben :(


Hallo,

das ist nur fast richtig. Mit 1 Sitzplatz meint die Lieferwagenausführung, die nur einen Sitz hat und sonst Ladefläche, Trenn-Netz und Ablagebrett auf der Beifahrerseite. Also Polo Stadtlieferwagen als Steilheck oder das Coupé wie von der Telekom benutzt.
Wenn ich mich recht an die Fahrschule erinnere, ist das zulässige Gewicht eines ungebremsten Anhängers abhängig vom Leergewicht und das ist ohne eingebaute Sitze rechts und hinten eben geringer als mit. Von der Zahl der gerade anwesenden Insassenist es aber nicht abhängig.

Gruß

coupegt


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