Also ich habe ja berichtet das ich mir gelbe nebelleuchten vom Golf 2 / jetta gekluaft habe mit 'e-prüfzeichen' so 50@ fand ich für neuware schon ziemlich billig ich habe hier jetzt mal 3 bilder hinzugefügt wo man alle 'schriften auf der leuchte lesen kann. ich habe nämlich keine ahnung was da was ist, kann mir jemand sagen ob ich die beim tüv durchbekomme oder nicht? ( natürlich werden sie fachmännich installiert und etwas ausgerichtet,) aber DIE LAMPEN selbst sind die zugelassen?
Vorne auf dem gelben glas steht:
Links oben: in einem kreis : E4 - darunter 0219104 - ganz unten steht: Depo 44-2104
wäre echt GENIAL ob mir jemand sagen könnte ob ich mich freuen kann, oder jetzt weinen darf x.x
eigl ja weil da ja ne e nummer drauf is
Die Nebelscheinwerfer sind nur dann zulässig wenn die E-Nummer auch zu den gelben Neblern gehört und nicht zu weißen.
Wenn sie zu weißen gehören und jemand prüft die E-Nummer ist es illegal.
Es wäre allerdings möglich das du diese Nebelscheinwerfer eintragen lassen musst da die E-Nummer für den Golf 2 und Jetta zählt und nicht für den Polo 86C 2F.
Hier das passende Gesetz dazu:
Farbe der Nebelscheinwerfer. BMV/StV 13/36.25.61-16 vom 30. 10. 1979, VkBl
S 774: In der ECE-R 19, der Rili 76/756/EWG in Verbindung mit der Rili
76/762/EWG, dem Übereinkommen vom 8. 11. 1968 u § 52 Abs 1 sind für die Farbe
der Nebelscheinwerfer unterschiedliche Bezeichnungen anzutreffen, obwohl die
jeweils vorgeschriebenen Farbbereiche identisch sind. Im Einzelnen sind folgende
Farbbezeichnungen verwendet worden:
„hellgelb“ ECE-R 19 Nr 9 in Verbindung mit Nr 7 Fußnote 4 und § 52 Abs 1 in
Verbindung mit den TA Nr 3 Abs 4 Satz 2
„gelb“ Rili 76/762/EWG Anhang 0 Nr 7 u Fußnote *
„selektivgelb“ Übereinkommen vom 8. 11. 1968 Teil II Annex 5 Appendix, Fußnote
3
Alle Nebelscheinwerfer, die nach vorstehenden Vorschriften geprüft wurden u denen
das vorgesehene Genehmigungszeichen zugeteilt wurde, entsprechen der in
§ 52 Abs 1 für Nebelscheinwerfer neben weiß zugelassenen Farbart hellgelb
Alles was du jetzt gefragt hast wurde schon in deinem letzten Thread beantwortet:
Zitat:
Also solange ein Scheinwerfer o.ä. ein e-prüfzeichen hat kannst du ihn an jedem Auto ohne Eintragung verwenden. Vorausgesetzt natürlich er wurde sachgerecht eingebaut (Befestigung Lage etc) und er wurde nicht manipuliert (gelbe Folie über nsw).[Ich
B - Nebellicht[Inter
Zitat:
Und eintragen/abnehmen lassen musst du auch nix.
Der Thread enspricht ja im Grunde deinem vorherigen.
Und da du auch hier kein anderes Ergebnis erfahren wirst gebe ich dir einen Tip:
Nimm deinen Nebelscheinwerfer, fahr damit beim TÜV vorbei und frage dort nach. Dann hast du eine sichere Antwort.
Original gelb werden die schon sein, gibts ja massig in der Bucht bzw. werden ja auch so von DEPO direkt angeboten.
Übrigens:
Zitat:
gekluaft