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Darf ich mit Felgen fahren die noch nicht eingetragen sind?

Phil 86c
  • Themenstarter

Servus Leute...kennt sich jemand aus ob oder wie lange ich mit Felgen fahren darf wenn sie noch nicht eingetragen sind?
Hab erst am Freitag TÜV Termin und hab die Felgen jetzt aber schon drauf weil ich geschaut hab ob sie wirklich nirgendwo schleifen und jetzt is meine Frage muss ich sie jetzt wieder runter machen bis Freitag?
Oder was sagt die liebe Rennleitung in Grün dazu wenn sie mich anhalten sollten?danke schon mal für antworten



stell dir vor Jeder sagt er muss zum Tüv am kommenden Freitag. Keiner würde mehr was eintragen lassen .

Und die rennleitung glaubt dir eh nicht. Und was wenn der Tüver sagt ist nicht. Dann stehst blöde da


Das ist fahren ohne gültige Betriebserlaubnis. Darfst so lang die Felgen nicht eingetragen sind nur bis zum TÜV und zurück fahren.



Phil 86c
  • Themenstarter

Ja des dacht ich mir schon ...Ich fahr bzw muss ja eh nicht fahren wollt ich nur mal so wissen
Aber danke für die schnellen antworten


Phil 86c
  • Themenstarter

Ja des dacht ich mir schon ...Ich fahr bzw muss ja eh nicht fahren wollt ich nur mal so wissen
Aber danke für die schnellen antworten


gelöschtes Mitglied

    Was wird denn hier wieder für ein Halbwissen verbreitet?
    Absoluter Unsinn was hier geschrieben wird, sorry.

    Wenn ich wieder ein Fahrwerk verbaue oder nen anderen Motor dann mach ich das auch beim TÜV auf em Parkplatz oder wie!?!

    Man darf zuhause oder in einer werkstatt sein nicht eingetragenes Teil verbauen und damit zum nächsten offenen TÜV fahren innerhalb 1 woche (5 werktage, montag bis Freitag), bei Einzelabnahmen Braucht man einen bescheinigten termin!
    In den Gutachten (keine ABE) steht drin das die Änderung am Fahrzeug unverzüglich von einem Prüfer abgenommen werden muss und in diversen Gerichtsurteilen ist deutlich geregelt das unverzüglich 5 Tage nach Einbau bedeutet, (Mo-Fr).
    Da gibts Gerichtsurteile dazu.

    Viele Polizisten sagen nichts, aber die meisten wollen bei Einzelabnahmen einen termin sehen!

    Grundsätzlich ist es immer ratsam einen Termin zu haben, es könnte allein schon der Fall sein das der liebe TÜV keine Zeit hat da er zu viel zu tun hat, kam alles schon vor!


    Zitat:

    Was wird denn hier wieder für ein Halbwissen verbreitet?
    Absoluter Unsinn was hier geschrieben wird, sorry.


    denke nicht, hier bekommst trotz termin ne mängelkarte


    Zitat:

    denke nicht, hier bekommst trotz termin ne mängelkarte


    ist bei uns auch so.


    Und wenn du ne Mängel karte hast , hat mann 1woche oder waren es 2 zeit um alles passend zu machen .aber ob es eine Anzeige gibt weis ich net .



    Danke an der-polo85. Rest ist schwachsinn. Auch die Mängelkarte ist kein Freifahrtschein. Sie besagt bei geringen Mängeln, das das Fahrzeug in einen StVO-Zustand zu bringen ist... entweder Rückrüstung, Eintragung oder KFZ-Abmeldung... und vergesst nicht... KEIN Versicherungsschutz!


    Danke an der-polo85. Rest ist schwachsinn. Auch die Mängelkarte ist kein Freifahrtschein. Sie besagt bei geringen Mängeln, das das Fahrzeug in einen StVO-Zustand zu bringen ist... entweder Rückrüstung, Eintragung oder KFZ-Abmeldung... und vergesst nicht... KEIN Versicherungsschutz!


    Die Mängelkarte ist nur die letzte freundliche Möglichkeit, eine kostenintensive Zwangsstilllegung zi umgehen...


    Ja schon klar aber ne zwangstillegung wegen nicht eingetragen felgen , wenn alles freigangig ist usw wer übertrieben ,aber mann weis ja nie wie die polizei drauf ist . Ich war auch kurz vor ner Stilllegung wegen einem angeblichen zu lauten auspuff .


    nach ner guten weile google quälen habe ich nirgends eine Angabe (paragraphen, irgendwas) gefunden das man ne woche spazieren fahren darf mit nicht eingetragenen sachen....


    wo steht das geschrieben?


    Dann machs dich, wenn Du es besser weißt... nirgends in google finden heißt nicht, dass es erlaubt ist... Erlaubt ist das, was der Hersteller lt. Tüv freigegeben hat. Bei allem anderen erlischt erstmal die Betriebserlaubnis = fahren verboten... eine ABE hebt das auf... oder eine Eintragung... jetzt klar?


    Ich weiss nicht ob's euch hilft, denn in der Schweiz hat man 14 Tage Zeit, die Änderungen anzumelden. Und wenn man ne Einladung/Termin auf Papier inkl. Gutachten/ABE beilegt, darf man problemlos rumfahren.


    alles Gut knipser ?

    Ich habe nur gefragt wo sowas steht . Da der Polo 85 sagt das das so ist das man 5 Tage fahren darf .

    Meist weiß er auch wo , er ist Ja nicht blöde .

    Und ich kenne es nur so das nix mit spazieren fahren ist , solange es nicht eingetragen bzw abgenommen ist . Egal ob Tüv Termin oder nicht


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