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Aufkleber beleidigung ja oder nein ?

VW-Boy
  • Themenstarter
VW-Boy's Polo 9N3

Hi Leute

Ein Kollege aus der Arbeit hat am Scheibenwischer statt den Aufkleber Tickethalter sondern " f..k Dich Zettelpuppe " .

Also ich meine das kann richtig Ärger geben wegen Beamtenbeleidigung .

Was meint ihr alle dazu .



gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    Also ich meine das kann richtig Ärger geben wegen Beamtenbeleidigung .



    Beamtenbeleidigung gibt es nicht als Strafbestand..

    Trotzdem sind diese Aufkleber nicht gern gesehen und wenn die Politesse sich angepisst fühlt, kann der Aufkleber den Strafbestand der Beleidung erfüllen..Also ganz ohne sind diese Aufkleber nicht..


    VW-Boy
    • Themenstarter
    VW-Boy's Polo 9N3

    Was kann es den für straffe geben in so einem Fall



    Hab den aufkleber auch drauf, musst im Falle des Falles einfach richtig argumentieren können dann passiert nix, so mein Anwalt. ..


    Da es den Beruf der Zettelpuppe nicht mal gibt,ist die Beleidigung ja nach ihrer eigenen Vorstellungen entstanden. Sie interpretiert ja ihren Beruf da rein und fühlt sich angesprochen. Da hast du ja nichts mit zu tun.
    Außerdem ist das eigentlich beleidigende durch Sternchen zensiert. Würde da kein Stress machen :P


    Vorallem da nicht nur das Ordnungsamt die schönen zettel verteilen darf, sondern auch die Polizei ^^


    VW-Boy
    • Themenstarter
    VW-Boy's Polo 9N3

    Nein das Wort f...k ist voll ausgeschrieben und nicht mit Sternchen das ist es ja


    VW-Boy
    • Themenstarter
    VW-Boy's Polo 9N3

    Deswegen glaube ich schon das man eine straffe bekommen tut wenn man das in den falschen hals bekommt


    Also ich habe den "Fick dich Zettelpuppe" auf meiner Motorhaube kleben und ich hatte bisher noch keinen Ärger



    gelöschtes Mitglied

      bevor ich mir sorgen um ne beleidigung mache , wie in diesen fall, würde ich eher mal überlegen ob man nochmal in den kindergarten sollte.

      des weiteren würde ich mir eher sorgen machen ob mir nicht vorsatz des falsch parkens angelastet werden könnte.

      dies könnte vor gericht enden ,führerscheinentzug und idiotentest...


      gelöschtes Mitglied

        Falschparken kannst du so oft wie du willst, wenn du es dir leisten kannst..
        Dafür gibt es NIE Punkte, Führerscheinentzug oder MPU..

        Darum ging es hier aber auch gar nicht..Ob der Aufkleber Kindergarten ist oder nicht, sei mal dahingestellt, denn das ist nicht dein Problem..Das ist das Problem des "Kollegen" des Themenstarters..


        Zitat:

        Beamtenbeleidigung gibt es nicht als Strafbestand


        Beamtenbeleidigung gibt es allgemein nicht
        denn das würde vorraussetzen, dass beamte vom Status her über den "normalen" bürger gestellt werden, was rechtlich nicht tragbar wäre

        der aufkleber an und für sich ist Ansichtssache denk ich, aber ärger deswegen?
        glaube kaum, da der bürokratische aufwand für die meisten ticketverteiler dafür zu groß wäre


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