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Wie tief darf ich

Polo Fahrer
  • Themenstarter
Polo  Fahrer's Polo 6N

So wie das Thema schon sagt würde ich gerne wissen wie tief ich mein gewindefahrwerk schrauben darf?
Da mein Fahrwerk schon einmal eingetragen wurde, auf tüv geprüften bereich und ich jetzt aber noch felgen eintragen möchte wird ja alles komplett neu abgenommen. Da mir aber der Tüvgeprüftebereich zu hoch ist hab ich den heute tiefer geschraubt um zu gucken wie es aussieht, ob was schleift usw.
Es passt alles perfekt!
Nur würde ich gerne wissen ob ich das auch eingetragen bekomme.
Die daten:

DTS Gewindefahrwerk ( ist ja baugleich wie das AP )
Vorderachse
Abstandsmaß der Federauflage bis zur nächstliegenden gehäusesetiegen Befestiegungsschraube des Fedebeins ( bei mir oberste schraube vom radlagergehäuse): min.(mm) 130, max.(mm) 170 ; jetzt: 90mm
Abstand Radmitte - Radhausausschnittkante:: min.(mm) 305, max.(mm) --- ; jetzt 285mm

Hinterachse
i

  • Abstandsmaß der Federauflage bis zur nächstliegenden gehäusesetiegen Befestiegungsschraube des Fedebeins[/i
  • (schraube wo dämpfer und achse verbunden sind): min.(mm) 225, max.(mm) 260 ; jetzt: 170mm
    Abstand Radmitte - Radhausausschnittkante:: min.(mm) 315, max(mm) --- ; jetzt 290mm



  • Die Frage haste dir schon selber beantwortet siehe gutachten


    Polo Fahrer
    • Themenstarter
    Polo  Fahrer's Polo 6N

    Die frage ist darf ich tiefer? als das gutachten sagt?



    Nein dafür haste ja ein gutachten .war bei mir das selbe der Tüv hat mir das fahrwerk auf die mindest Angaben laut gutachten geschraubt und auch so eingetragen .wenn de tiefer gehst als dort geschrieben und die Bullen halten Dich an biste der dumme


    Im Zweifel ist das wohl vom Prüfer abhängig. Wenn er tolerant ist, nix schleift, alles verkehrssicher ist und auch noch etwas Federweg da ist könnte es unter Umständen vielleicht klappen. Du musst aber auch beachten, dass das ganze auch voll beladen klappen muss.
    Was du aber zumindest schonmal messen kannst ist der tiefste Punkt deiner Scheinwerfer und Co. Da gibt's ne Mindesthöhe der lichtaustrittskante. Ist die unterschritten kannst du es vergessen. Den genauen Wert hab ich aber grad nicht im Kopf.

    Edit: die tiefere Einstellung muss dann natürlich auch eingetragen werden damit man dir nix illegales unterstellen kann


    Und warum stehen dann die Angaben im gutachten ? Dann könnte jo jeder so tief schrauben wie er will . Fact Is wenn er tiefer ist als die Angaben im gutachten bekommt er keinen Eintrag und probs mit der Rennleitung


    natürlich kriegt man das eingetragen..musst halt nur mit der LAK gucken. und halt wegen der vorspannung der federn.

    die maße im gutachten stehen ja nur da weil das fahrwerk in dem bereich geprüft ist


    gelöschtes Mitglied

      die dämpfer sind einfach nicht dafür ausgelegt und können ständig durch schlagen. ebenfalls kann die feder keine vorspannung mehr haben.

      eintragung nicht möglich.

      und das dts ist nicht baugleich mit dem ap

      das dts ist das ap.

      nur andere aufkleber. mehr nicht. wenn überhaupt. ich habe dts gekauft und ap bekommen...


      Grundsätzlich ist erstmal nichts unmöglich. Und wenn alles passt warum sollte es nach ausreichender Prüfung nicht eingetragen werden.
      Ganz großes aber:
      Es wird wohl am Federweg scheitern! Durch die zusätzliche tieferlegung werden die Stoßdämpfer eher anschlagen. Und das wohl zu früh

      Edit: klasse zu langsam...



      Bei mir wurde es aber nur in diesem beriech eingetragen


      Also mein DTS Gewinde ist auf VA: 295mm und HA: 300mm eingestellt..

      Mein Prüfer hat das so abgenommen.


      gelöschtes Mitglied

        Dein Fahrzeug muss StVZO-Konform sein.

        Bei TGA-Erstellung wurde der Bereich ziemlich sicher nicht willkürlich festgelegt. Es ist halt der Bereich, wo alles passt, ohne es an einem mit Toleranzen behafteten Fahrzeug im Einzelverfahren nochmals komplett zu überprüfen.
        Deshalb wurde das TGA ja geschaffen, dass der Haltdanndasunterschreibende nur lesen und vergleichen braucht, ohne viel Denken zu müssen, da ja eh schon alles da steht, was er beachten müsste...Also auch Bodenfreiheit, AHK-Höhe, Scheinwerferhöhe, evtl. Freigängigkeitsprobleme- da die konstruktiv festgelegte Radhüllkurve durch kürzere Endanschläge nicht mehr eingehalten wird, usw...

        Wenn von den Vorgaben des TGA abgewichen wird, muss das ganze im Einzelverfahren geprüft werden, am besten inkl. Fahrversuch.
        Also Einzelabnahme!


        Polo Fahrer
        • Themenstarter
        Polo  Fahrer's Polo 6N

        Danke für die schnellen antworten dann wärde ich es wohl morgen etwas hochdrehen :'(

        Zitat:

        Also mein DTS Gewinde ist auf VA: 295mm und HA: 300mm eingestellt..

        Mein Prüfer hat das so abgenommen.


        @wwdrive6n kannst du mir eine kopie schicken, vllt. drück mein tüver ein auge zu, bin oft beim tüv von der firmer aus


        gelöschtes Mitglied

          was steht den restegewinde drin ? habs das fahrwerk zwar auch drin aber gerade nicht das gutachten zur hand..


          Polo Fahrer
          • Themenstarter
          Polo  Fahrer's Polo 6N

          Zitat:

          was steht den restegewinde drin ? habs das fahrwerk zwar auch drin aber gerade nicht das gutachten zur hand..


          Gute frage


          lass das fahrwerk halt kürzen wenns durchschlägt.

          nichts ist unmöglich, ob sich das lohnt ist ne andere frage


          Polo Fahrer
          • Themenstarter
          Polo  Fahrer's Polo 6N


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          Also dieses Thema ist immer so ne sache.
          Ich habe das Gewinde von dts und ich habe vorne 265 und hinten 275 eingetragen. Der Bereich, der im Gutachten steht, ist halt schon vom TÜV geprüft und bedarf keiner weiteren Prüfung. Also wie schon gesagt wurde, ablesen, eintragen und fertig. Und wenn du dir das Fahrwerk dann mal betrachtest, dann is immernoch genügend RestGewinde über, auch noch mit Vorspannung. Dann kommt es auf den Prüfer an, der muss es im einzelnen dann begutachten.
          Wichtig ist natürlich die lka, welche man durch LinsenScheinwerfer gegenüber den originalen um 4 cm anheben kann. Selbst da sagt kein Prüfer was, wenn man 2 cm drunter liegt.
          Das Problem ist einfach, das zu viele Leute Unsinn treiben und Prüfer immer mehr drauf achten.
          Klar ist jede Eintragung auch anfechtbar, aber bei richtigem verhalten, gegenüber der executive passiert da nix.
          Bin schon so oft angehalten worden, sei es hier in Deutschland oder Österreich, wo die Jungs wirklich penibel sind.
          Helfen kann dir jetzt so keiner, denn der Prüfer ist die letzte Instanz und wird es auch immer bleiben
          Versprechen und vielleicht hast du Glück oder auch nicht
          Mehr kann man dazu nicht sagen.
          Ich spreche immer nur von meinen Erfahrungen.
          Probier es einfach.


          ich wollte mein Gewinde Fahrwerk eintragen lassen beim TÜV und da wa mein polo zu tief. Der TÜVer sagte ich muss eine bodenfreiheit haben von min. 8 cm am tieften punkt, das war bei mir der KAT und da waren es nur 4 cm. Also Polo hochdrehen, muss ja Ordnungsgerecht eingetragen werden.


          das ist so nicht rechtens, die bodenfreiheit hat den nicht zu interresieren, das ist in deutschland nur eine richtlinie


          warum ist das nicht rechtens ,du stellst doch im strassenverkehr eine behinderung dar wenn die kist zu tief ist blödsinn ist das
          wenn der tüvprüfer meint das auto ist zu tief dann ist halt so ,das letzte wort hat immer prüfer

          mfg


          da kann der prüfer so viele worte haben wie er will, wenn das so nicht im gesetz steht dann kann der sich auf den kopf stellen...

          wenn der meint er trägt es nicht ein dann fahr ich zu wem anders und hol mir das geld von dem anderen wieder


          der hat en längren arm wie du
          das liegt immer im ermessen des prüfers
          bei mir wars so auto zu tief hochschrauben spreche aus erfahrung

          mfg


          das ist ja sein gutes recht das er sagt dass er das nicht macht. allerdings kann er nicht sagen dass das pauschal nicht möglich ist..

          die diskussion im allgemeinen ist aber eh unsinnig, entweder der thread ersteller hat glück nicht


          Wie glader schon meinte es liegt im ermessen des prüfers.

          Das gleiche problem hatte ich auch mit meine felgen, 4 verschiedene prüfer sagen nein mach ich nicht und der 5 prüfer sagte ja geht aber ich muss radhauskante verändern.Das hat er auch so im Prüfprotokoll vermerkt.


          Schlaft ihr auch?
          Das letzte Wort hat im prinzip schon der Prüfer, das ist richtig, aber es gibt solche und solche.das wissen wir doch alle zu gut. Das a und o sind, gute Vorbereitung und sicheres Auftreten, gefolgt von Vitamin B, welches ungemein hilft, das machbare zu erreichen. Sprich die gesetzlichen Vorgaben zwar einzuhalten, aber das ermessen bis zur Grenze auszunutzen
          Und mal abgesehen davon, stellt man mittlerweile schon mit einem SerienFahrzeug, das sonderModellmäßig tiefer is, ne Behinderung dar. Wenn unsere Gelder, der Kfzsteuern dahin fließen würden, wo sie hingehören, dann wäre das nicht so. Nach neuesten Erkenntnissen sind unsere Autobahnen 2 mal und BundesStraßen 4 mal abgesichert
          Raus aus dem Euro, zurück zu Mark.aber das is ja nen anderes Thema
          Stell das Fahrwerk so ein, lass es vermessen und klapper die Prüfer ab.


          Polo Fahrer
          • Themenstarter
          Polo  Fahrer's Polo 6N

          Hab den jetzt hochgedreht VA:ca.295/300mm HA:ca. 300mm
          sieht noch ok, trozdem sah vorher besser aus


          was du nach der Eintragung mit dem Fahrwerk machst ist deine Sache (wieder runter drehen)


          Und genau diese Einstellung ist es, die die Prüfer immer mehr gucken lässt, was wir machen.


          Polo Fahrer
          • Themenstarter
          Polo  Fahrer's Polo 6N

          Ne lass es auf der höhe, bin ja auch noch in der probezeit


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