Guten Tag,
Ich wollte fragen ob es irgendwie möglich ist mit Tachoangleichung die 17 Zoll Felgen auf meinen schönen Polo zu bringen ?
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Mit Freundlichen Grüßen
Freakasoid
http://www.polotreff.de/forum/t/19...500?start=336
das ist wohl so ziemlich die maximale Größe
OKEY schaut echt übel aus kann der überhaupt noch lenken ^^
7.5x17 geht nicht.
185/35 würde passen, aber der geht nur bis 7x17 max
Also passen die leider nicht ^^ schade ich find einfach 14-16 Zoll felgen sind keine richtig geilen dabei =(
doch die passen,
mit 195/40 r17, da sollte aber eine tachoangleichung notwendig sein. musst du mal ausrechnen.
ich fahr nächste saison 6.5x17 mit 165/35 r17, das passt dann auch so
moment, ich darf auch 205/40r17 fahren ohne tachoangleichung
wichtig ist die "Tachoüberprüfung"
aha okey mh..... aber ich finde es net so toll sieht net so gut an nem Polo aus ich guck dann doch lieber nach 16 Zoll gibt da zwar net so tolle aber was will mann machen :(
Ein wichtige Information wäre auch welche Karosseriearbeiten du auf dich nehmen würdest oder ob du die maximale Größe ohne Karosseriearbeiten suchst?
7x17 mit 185/35 oder halt 7,5 8x17 mit 195/40 kannste auch fahren...jeh nach Prüfer aber mit Tachoangleichung....
Ansonsten ist es bei 17 Zoll nicht ohne Karosseriearbeiten zu Bewerkstelligen!
was hat der prüfer denn direkt mit der tachoangleichung zu tun?
bei 195/40r17 muss er eine tachoüberprüfung fordern. ob eine angleichung erforderlich ist, sieht man selber wenn der tacho auch nur 1kmh weniger anzeigt, als was man wirklich fährt
wäre auch interessant zu wissen, ob du richtung show und shine gehst, oder den semmel noch im alltag fahren möchtest. habe hier im pt schon oft gelesen, dass 17 zoll nicht sehr angenehm zu fahren ist.
zudem musst du noch beschleunigen können
Zitat:
bei 195/40r17 muss er eine tachoüberprüfung fordern. ob eine angleichung erforderlich ist, sieht man selber wenn der tacho auch nur 1kmh weniger anzeigt, als was man wirklich fährt
dann hast du einfach glück gehabt.
wer rechnen kann der merkt sofort das das nicht ohne tachoprüfung eingetragen werden darf