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sonntagfahrverbot

elli_86c
  • Themenstarter
elli_86c's Polo 2F

leidiges thema ich weiß , werd auch morgen die zulassung anrufen aber vllt heut einer heut ja schon eine quelle wo genau steht ob man mit pkw lkw zulassung und anhänger sonntags fahren darf. quellen möchte ich keine persönliche meinung davon ist genug im netz



da ich beruflich mit dem mist zu tun habe, kann ich dir sagen, das du nicht darfst.

§30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland vom 16.11.1970 in der jeweils gültigen Fassung sieht Fahrverbote für schwere Nutzfahrzeuge (LKW) an Sonn- und Feiertagen sowie in der Haupt-Ferienzeit im Sommer vor. Anliegen der Verordnung ist der Lärm- und Umweltschutz, sie schützt aber auch vor verstopften Straßen zu den Hauptreisezeiten. Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen. Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.


Gibt aber glaube ich ausnahmen in speziellen Fällen (ggf. extra genehmigte Sondertransporte) aber so weit ich mich erinnern kann war auch noch irgendwas mit Transporten von leicht verderblichen Waren.

Da wirst aber so oder so nicht reinfallen in "die Kategorie" also bist du nur (egal ob mit oder ohne Anhänger) das was im Fzg.schein steht - also ein LKW, der Sonntags eben nicht fahren darf.

Gilt das nur für BABs und Landstrassen oder hab ich recht in Erinnerung dass das für alle öffentlichen Straßen gilt?



Nein falsch.

er fällt nur unter das verbot, wenn er einen Anhänger mitführt und oder

7,5 t übersteigt. also solo darf er. nur nicht mit Anhänger.

lebensmittel, Kraftstoff und Milch darf transportiert, bedarf aber ner Genehmigung.

is alles eigentlich ganz einfach. vom Prinzip her gilt dies auf allen Straßen.


Zitat:

mit pkw lkw zulassung


du darfst fahren, ohen Anhänger!

Hab auch nen "LKW"


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  • gelöschtes Mitglied

      für den motorsport darf auch ein lkw am sonntag fahren


      Zitat:

      Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1
    • Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2


    • Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
      Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
      Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (auch mit Anhänger),
      selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
      Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
      Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden


    • Uff, und ich hab schon gedacht das ich an Meiner Dokaam Sonntag keinen Wohnwagen fahren darf


      gelöschtes Mitglied

        davon höre ich das erste mal.

        Zitat:

        für den motorsport darf auch ein lkw am sonntag fahren


        hättest du bitte mal nen link?

        hab nix darüber gefunden.



        Für Sport und freizeitzwecke darf ein Anhänger mitgeführt werden. Habe mich da auch mal beim Straßenverkehrsamt erkundigt.


        Zitat:

        hättest du bitte mal nen link?


        oben der Link von SHP86cLKW


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