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keine TÜV Abnahme von Fahrwerk nach Wechsel

gras
  • Themenstarter

Hallo Leutz,
musste nach Federnbruch mir ein neues Gewindefahrwerk zulegen. Jetzt wollte ich das vom TÜV abnehmen lassen.
1. Schock, ist ne 21 weil Sonderrad/-reifen montiert sind (trotz Eintragung)
2. die hinteren Reifen sind denen von hinten gesehen nicht genügend abgedeckt (früher kein Problem)

Ich soll da ne Abdeckung ran machen,seitlich auf die Heckstoßstange.
Gibt es da was und wenn ja woher bekommt man das. Bilder oder Link wären nicht schlecht.



gelöschtes Mitglied


    Zitat:

    1. Schock, ist ne 21 weil Sonderrad/-reifen montiert sind (trotz Eintragung)



    da für das neue fahrwerk jedoch noch keine eintragung vorliegt, wird es dabei bleiben...

    kannst höchstens mal ein paar andere tüver anfahren, kommt ganz drauf an wie sie drauf sind.


    das problem scheint so zu sein:

    es gibt ne reglung das die komplette rad/reifen kombination abgedeckt sein muss und zwar (weis nich mehr ganz genau wieviel) glaub vonner mitte gesehn 60grad nach vorn und 40grad nach hinten ABER das gilt nicht für den 6n erst für die neueren mit EU zulassung.
    Beim 6n gilt immernoch lauffläche der reifen muss im oberen bereich abgedackt sein.

    das problem welches ich gelegentlich festgestellt habe is das es anscheinend manche tüver nicht richtig wisse (wollen? will ja nichts unterstellen) und das einfach mal pauschal für alle so machen.

    also am besten anderen tüver anfahren dem das ganze von vorher zeigen das das auch schon so eingetragen war und du nur wegen federbruch das neu machst und viel glück ^^



    HI,

    bei meinem alten 6n habe ich Spritzschutzlappen zurecht geschnitten und sie montiert. So das alles abgedeckt war, manchmal wirds "mit" eingetragen manchmal nicht.

    Aufjedenfall habe ich Sie danach wieder demontiert, ich hatte Glück wahren "nicht" mit eingetragen.

    PS: Sollten sie mit im schein drin stehen, "musst" du die Teile dran behalten, sonst hast du ein Problem wenn dich jemand anhält und das sieht, ich denke dann gilt das als nicht eingetragen.


    Zitat:

    das problem scheint so zu sein:

    es gibt ne reglung das die komplette rad/reifen kombination abgedeckt sein muss und zwar (weis nich mehr ganz genau wieviel) glaub vonner mitte gesehn 60grad nach vorn und 40grad nach hinten ABER das gilt nicht für den 6n erst für die neueren mit EU zulassung.
    Beim 6n gilt immernoch lauffläche der reifen muss im oberen bereich abgedackt sein.


    dieses lass ich aber auch schon, welches für alle nicht eu neufahrzeuge bedeutet felgen zeigen


    genau

    meine stehen raus 8jx14 + 5mm spurplatten


    gras
    • Themenstarter

    Vielen Dank für die Antworten. Hab es ja dem Prüfer gezeigt und er bittet drum,das ich da was hinten an die Stoßstange mach.
    Hat denn keiner mal ein Photo oder einen Link wie man das machen kann,das es ordentlich aussieht? Falls er es mit einträgt,dann sollte es ja auch dran bleiben.
    In der Bucht hab ich was von H&R gesehen,das ist aber noch zu schmal.


    hab grad überlegt, bin mir nich ganz sicher aber ging die normale stoßstange vom 6n also die 2teilige blech stoßstange nicht eher grade runter und deckt somit mehr ab als die sport? würde evtl. für die eintragung reichen und danach wieder umbaun, da kanner nich meckern und nix dazu eintragen da ja nix angebaut werden muss is ja ne original stoßstange und danach weiß keiner mehr das es nicht die sport war bei eintragung.


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