hallöchen da draussen,
hab mal ne frage: kenn mich mitm tüv nicht so aus. was ist der unterschied zwischen abe und teilgutachten? und was ist das mit dem E auf manchen teilen?
die frage hört sich vielleicht für manchen bescheuert an, aber ich weiss das einfach noch nicht.
greez,
minimini
ABE :
Allgemeine Betriebs Erlaubnis, berechtigt das Fahren der in der ABE genannten Teile ohne das es eingetragen werden muss ( gilt nur in Verbindung mit anderen Serienteilen , z. B. Sportlenkrad )
E Prüfzeichen im Grunde das gleiche wie die ABE nur ohne "Zettel" ( ist meistens bei Anbauteilen wie Scheinwerfern, Rückleuchten etc. )
Teilegutachten müssen beim TÜV ( Dekra,GTÜ etc pp ) vorgeführt und die Teile müssen "eingetragen" werden.
Greetz
XBM
ah, ok vielen dank XMB!