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Tagfahrlichter eintragen?

savas1411
  • Themenstarter

Huhu

folgendes ich habe die tagfahrlichter von der firma

Just Top FKXLDL010027 LED Tagfahrlicht universal mit Schaltrelais, chrom, mit 5 LED je Seite, 12V / 24V
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  • Dies sind tagfahrlichter von FK und wollte wissen ob diese eintragungsfrei sind

    Auf amazon und auf der Seite von FK steht rein garnichts ob diese nun eingetragen werden müssen oder nicht?!

    Was dort steht, dass diese eine R87 Zulassung haben aber was ist mit den E prüfzeichen

    Nun gut habe ich mal auf meinen tagfahrlichtern geschaut dort steht E11 E4 E13 sind das die E prüfzeichen oder nur irgendwelche Produktbezeichnungen

    leider habe ich das datenblatt dieser TFL nicht mehr und im internet steht nicht viel

    MFG



  • gelöschtes Mitglied

      sind meines erachtens eitragungsfrei, müssen aber so verbaut werden, wie es der gesetzgeber vorschreibt


      savas1411
      • Themenstarter

      Hier ich habe noch ein Bild ob das die selben sind weiß ich nicht aber die sehen 1 zu 1 genauso aus !
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    • und diese Zeichen auf dem bild sind alles die gleichen

      jo die vorgeschriebenen maße habe ich alle eingehalten

      mfg



    • Schau doch einfach ob deine ein E-Zeichen drauf haben,wenn ja dann sind sie Eintragungsfrei.


      savas1411
      • Themenstarter

      Ja wie oben schon gesagt da steht E 11 E13 und E4 vorne drauf denke mal das sind die prüfzeichen oder?


      gelöschtes Mitglied

        ja.

        konform verbauen und freuen.


        savas1411
        • Themenstarter

        gut dann bini ja zufrieden sind schon verbaut


        gelöschtes Mitglied

          wenigstens annähernd die selbe lichtfarbe wie der rest.
          von da an, ganz in ordnung..


          savas1411
          • Themenstarter

          jo mit der lichtfarbe ist das immer so eine sache
          die sind schon n ticken heller als das abblendlicht



          Zitat:

          sind meines erachtens eitragungsfrei, müssen aber so verbaut werden, wie es der gesetzgeber vorschreibt


          Ist soweit richtig! Vorgeschrieben ist unter anderem das das Tagfahrlicht aus geht wenn man das Abblendlicht einschaltet! Ist das nicht der Fall gibt es beim nächten mal kein TÜV oder sogar ärger mit der Polizei!


          savas1411
          • Themenstarter

          Huhu
          nee die haben so ein mudul dass die abdimmen wenn ich das abblendlicht einschalte eigentlich sind die noch was heller

          mfg


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