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Eintragungssache mit Sitzen in Polo 86c

polo_power4
  • Themenstarter
polo_power4's Polo 2F

Hallo Habe heier im internet Folgende Seite gefunden: [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Diese Schreibt das man sitze mit lehenverstellung erst ab einem baujahr von 1996 eintragen muss ! Stimmt das ?
    Da mein Polo 86c Baujahr 1992 ist müste ich sie ja net eintragen Stimmt das ?



  • Also wie ich das lese müssen Sitze grundsätzlich immer eingetragen werden.

    Und wenn man andere Sitze in Fahrzeugen ab Bj 96 einbauen will müssen diese Sitze gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen).




    polo_power4
    • Themenstarter
    polo_power4's Polo 2F

    ja aber wen das fahrzeug älter ist müssen sie ja dan nix haben oder steht ja da drin da mein polo erst 1992 ist dan müsten sie ja nix haben !



    Also bei meinen Sitzen stand auch nichts bei, (Polo bj. 91) und die wurden ohne Probleme eingetragen, dem Prüfer war es nur wichtig, das sie vor und zurück verstellbar sind, und das die Lehne um 15° verstellbar ist.

    Und das beste bei mir, in denn Papieren steht nur "Halbschalensitze" als eintragung. ist ja fast wie nen Freibrief


    Was hast Du denn überhaupt vor wenn ich mal fragen darf?

    Was für Sitze sollen wo rein?


    polo_power4
    • Themenstarter
    polo_power4's Polo 2F

    Ja möcte einfach sandtler sitze für ca 120 euro pro stück rein machen da ich die coool finde und deswegen will ich fragen wegen der eintragung !


    Sollte eigentlich kein Problem sein.


    polo_power4
    • Themenstarter
    polo_power4's Polo 2F

    ja und daher die frage ob das sein kann mir dem schreiben das ich die einfach einbauen kann ^^


    Hatte ich doch schon mal geschrieben. Sitze müssen immer eingetragen werden! Egal welches BJ das Fahrzeug hat.

    Wenn Du Sitze in einem Fzg ab Bj 96 verbauen willst müssen diese Sitzte getestet und freigegeben sein.(Gutachten)


    Hast Du kein Gutachten für die Sitze darft Du sie nicht in Fahrzeuge ab Bj 96 einbauen.

    Hast Du ein Bj vor 96 darfst Du die Sitze trotz fehlendem Gutachten einbaeuen.
    Wird dann per Einzelabnahme eingetragen. (ab Bj.96 nicht möglich)

    Wobei das bestimmt auch Prüfer abhägig ist

    Aber ich denke das bei Sandtler irgend ein schrieb dabei sein wird





    da hat mein prüfer was anderes gesagt. wenn die 15° verstellbar sind müssen die nicht eingetragen werden.
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  • steht da auch .


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