ich hab mal ne frage, ich hab nen 2er polo mit nem glasdach von der größe eines schiebedachs. glashubdach heißt das glaub ich .
muss das im brief stehen?
aufm glas is nen e zeichen und das wird vermutlich orginal sein...... genau weiß ich das net....
nein muß es nich wenn original dann erst recht nich, un heisst des E Zeichen net das es in Europa überall eintragungsfrei is
naja mit den e zeichen is so ne sache auf manchen seiten steht das man es trotzdem eintragen sollte abre nicht muss und auf anderen das es pflicht is einzutragen und wenn du mal auf g40 umbauen willst darfst du kein schiebe bzw glasdach haben wegen karosseriesteifigkeit
motor ist noch orginal 75ps gk motor also meint ihr ich bekomm den so übern tüv?
das dach ist doch nur so ne duenne blechhaut ! und da soll der tuev stress machen wenn du einen g40 einbaust
bei denn uniglasdaechern sind in der abe auch porsche drinne usw auch die dicken karren die viel mehr ps haben als ein g40 und das sollte es auch kein problem sein
Zuerst mal darf man natürlich im G Schiebedächer haben, der G hatte ein Stahlschiebedach als Sonderausstattung von VW.
Ist Dein Polo ein Sondermodell? Falls ja welches? Manche hatten das serienmässig. Ist ein kein Seriendach musst Du ne ABE dabei haben oder es eintragen lassen. Das E-Prüfzeichen sagt nur aus, dass das Glas zugelassen ist, diese Kennzeichnung hast Du in irgendeiner Form auf jeder Scheibe im Auto.
also muss ich auch scheiben eintragen auch wenn die vom polo sind die nur einen gruenenschimmer haben
Nö, damit wollte ich nur sagen, dass das e-Prüfzeichen keinerlei Aussagekraft über eine Eintragungsnotwendigkeit hat.
genau! wenn es das eine nicht ist heißt das noch lange nicht das es das andere ist. pletti hat unsere schwere gesetzgebung verstanden.
hol dir ne abe zu deinen prüfzeichen, dann bist du garantiert sicher.
hmmm is sondermodell belami sollte eigentlich ohne abe oder so gehen laut vorbesitzer. und die verarbeitung sieht orginal aus