moin moin,
ich wollt mal wissen ob jemand von euch weiss ob das fahren mit einem nebelscheinwerfer(einen großen runden/oldschool wie t1 bus zb)legal is und ob es evtl. gesetzliche bestimmungen gibt?in der stvzo steht das für mehrspurige fahrzeuge 2 nebel scheinwerfer vorgesehen sind!
mfg
der nico
Zitat:
in der stvzo steht das für mehrspurige fahrzeuge 2 nebel scheinwerfer vorgesehen sind!
immer paarweise und alles was verbaut ist muss auch funzen
Zitat:
immer paarweise
alles was verbaut ist muss auch funzen
Zitat:
Also fahren alle mit nur einem Zusatzscheinwerfer illegal durch die Gegend?
Alles klar..
Auch wenn der Thread schon alt ist....wollte nur ergänzen das 1 Scheinwerfer da legal ist. Er darf aber nicht während der Fahrt an sein. Er darf im Stand benutzt werden und gilt als sogenannte Arbeitsleuchte. Habe da ein Schriftstück da,wo es genau erklärt ist. Bei Interesse poste ich es.
Gerne. Wollt mir mein alten Rally scheinwerfer ranhängen.
1 zusatzscheinwerfer ist völlig in ordnung muss halt nur funktionieren.