vw teilemarkt

nebelscheinwerfer

E4sT
  • Themenstarter

moin moin,

ich wollt mal wissen ob jemand von euch weiss ob das fahren mit einem nebelscheinwerfer(einen großen runden/oldschool wie t1 bus zb)legal is und ob es evtl. gesetzliche bestimmungen gibt?in der stvzo steht das für mehrspurige fahrzeuge 2 nebel scheinwerfer vorgesehen sind!

mfg
der nico



gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    in der stvzo steht das für mehrspurige fahrzeuge 2 nebel scheinwerfer vorgesehen sind!


    Da hast du ja schon deine Antwort..

    Aber es könnte ja auch ein Fernscheinwerfer sein..Es spielt doch eh nur die Optik eine Rolle und nicht die Funktion, oder?!

    Ruf also einfach mal beim TÜV an und frag ob du einen einzelnen Fernscheinwerfer verbauen darfst und welche Maße eingehalten werden müssen..


    immer paarweise und alles was verbaut ist muss auch funzen



    gelöschtes Mitglied

      Zitat:

      immer paarweise


      Also fahren alle mit nur einem Zusatzscheinwerfer illegal durch die Gegend?

      Zitat:
      alles was verbaut ist muss auch funzen


      Das sollte ja eh klar sein..


      Zitat:

      Also fahren alle mit nur einem Zusatzscheinwerfer illegal durch die Gegend?


      Jop...wissen nur die wenigsten


      gelöschtes Mitglied

        Alles klar..


        Auch wenn der Thread schon alt ist....wollte nur ergänzen das 1 Scheinwerfer da legal ist. Er darf aber nicht während der Fahrt an sein. Er darf im Stand benutzt werden und gilt als sogenannte Arbeitsleuchte. Habe da ein Schriftstück da,wo es genau erklärt ist. Bei Interesse poste ich es.


        Gerne. Wollt mir mein alten Rally scheinwerfer ranhängen.


        1 zusatzscheinwerfer ist völlig in ordnung muss halt nur funktionieren.



        Antworten erstellen

        Ähnliche Themen