Hallo liebe Pologemeinde.
Wir haben folgendes Problem: wir haben uns vom Händler einen günstigen Corrado geholt. Angepriesen mit Austauschmotor, von VW eingebaut mit Nachweis, alles top. Im Kaufvertrag stand dann bei den Mängeln "diverse elektrikfehler, ZV ohne Funktion etc."
Auf dem Weg nach Hause war noch alles soweit gut. Doch als der Motor warm wurde, fing er an zu stottern, ruckelte ohne Ende. Dann ging er einfach aus.
Später stellten wir fest, dass sogar die Leuchte für das ABS abgeklemmt war ABS ist tot.
Wir informierten den Händler der sagte uns, dass es sich um ein Bastlerfahrzeug handen würde. Jaaa klaaar... ein Bastlerfahrzeug wollten wir nicht!
Der Verkäufer redet sich nun raus, weil er nur Vermittler sei und der Privattyp (Vorbesitzer) sei Schuld....
Also was nun? Wer ist haftbar zu machen? Es handelt sich hier um arglistig verschwiegene Mängel, die auch der Händler wissen MUSSTE!
Kann mir jemand sagen, wer dafür verantwortlich ist?
LG aPOLOgi$t
wenn der kaufvertrag zwischen dir und dem autohändler geschlossen wurde und nicht zwischen dir und dem privatmann haftet der autohändler.
wenn das fahrzeug vom händler ist kann dieser, wenn er an privat verkauft, die sachmangelhaftung nicht ausschließen.
den begriff bastlerfahrzeug gibt es außerdem nicht mehr
und ob der händler die fehler wusste oder nicht ist in dem falle egal.
Danke schon mal D.h. er hat zu haften, egal ob er vermittelt hat oder nicht?!
richtig.
wie gesagt, wichtig ist eben dass der vertrag zwischen dir und dem händler geschlossen ist.
bei arglistig verschwiegenen mängeln hast du natürlich das recht auf beseitigung oder natürlich rückgabe.
Rchitg, der Vertrag kommt ja mit den Vertragsausgehandelten Parteien zustande, wenn du un der Händler unterschreiben haben muss er halt sich mit dem Vertragsbruch und dessen regulierung auseinandersetzen und kanns sich ggf. dann später vom Vorbesitzer entschädigen lassen, aber erst muss er sich um dich kümmern.
hmm schade sowas, Hast ja 1 jahr Gewährleistung drauf, kann es "Bastlerfahrzeug" sein soviel es will, der Begriff ist irrelevant.
Hat der Verkäufer nen seriösen Eindruck gemacht ?
Bei arglistig verschwiegenem Mangel ist der Verkäufer, egal ob privat oder gewerblich, 30 Jahre lang haftbar. Und für mich ist ein absichtlich abgeklemmtes ABS in Zusammenhang mit mit dem Hinweis das det ATM angeblich fachgerecht eingebaut wurde eine arglistige Täuschung. So wurde dir vorgegaukelt, dass du ein Auto in TOP Zustand kaufst.
Sei froh dass ihr keinen damit gebaut habt, wer weiß was da passiert wäre.
Zitat:
Hat der Verkäufer nen seriösen Eindruck gemacht ?
Zitat:
wer weiß was da passiert wäre.
naja so seriös schaut mir das nciht aus, Kein Format, 1001Grammatik und Rechtschreibfehler, Formfehler etc..
Sieht nach alis hinterhofbude aus...
Hast schon Druck gemacht das er die Kosten der Rep übernimmt?
Ja haben wir. der lehnt alles ab....
Hmm,. schon mit Anwalt gedroht ? Das wirkt meistens, formulier das am besten so:
Guten Tag, hier ist nochmal Herr soundso mir wird das alles zuviel, da ich noch arbeiten muss und keine Zeit habe, nach Rücksprache mit meinem Anwalt wird es zur Anzeige kommen und dafür brauche ich noch vollständige Anschrift und den namen des Geschäftsführers.
Das zieht glaub mir
Danke Werden wir mal testen... Wir haben da echt kein Bock auf Stress... Erst der scheiß Unfall und jetzt das...
okay also vllt. solltest erstmal Fehler auslesen lassen und schauen was ist wenn es ein Sensor für 50 euro ist, dann spar dir das gerenne und repariers selber!
Zitat:
Fehler auslesen lassen
so einfach wird das nichts, er hat 3 Versuche den Schaden zu beheben.
Aber jenachdem was alles ist, wird er den Karren zurücknehmen und nen anderen Dummen suchen!
Scheiss Unehrlichkeit, früher war der Ruf ruiniert aber heutzutage spielt das ja anscheinend keine Rolle mehr!
Zitat:
früher war der Ruf ruiniert aber heutzutage spielt das ja anscheinend keine Rolle mehr!
folgendes problem:
so wie ich das sehe tritt der händler nicht im kaufvertrag auf, richtig?
als verkäufer steht also die privatperson drin.
ansprüche gegen der händler wären nur wenn er namentlich genannt wird, er vorbesitzer des autos war, er das fahrzeug von dem privatmann in zahlung genommen hatte, er durch die vermittlung einen gewinn erwirtschaftet hat bzw das wirtschaftliche risiko trägt, er die mehrwertsteuer ausgewiesen hätte, er nur als vermittler auftritt um die sachmangelhaftung zu umgehen oder der "privatmann" ebenfalls unternehmer ist.
trifft keiner dieser punkte zu, hast du keine ansprüche gegen den verkäufer.
ob dann nun seitens des privatmanns arglistig verschwiegene mängel vorliegen wäre noch zu prüfen.
Bitte bitte
So wie ich das verstanden habe, steht der Händler als Verkäufer im Kaufvertrag, steht ja auch dran ...Im Kundenauftrag blabla
der große weisse balken ganz oben, da steht der Händler drin!
Zitat:
der händler wären nur wenn er namentlich genannt
der große weisse balken ganz oben, da steht der Händler drin!Richtig
Zitat:
Der Händler hat den Wagen aber auch nur Vermittelt...
Zitat:
was aber keine Rolle spielt da kann er reinschreiben soviel er will.
Er ist dein Ansprechpartner und haftbar in diesem Fall, alles andere muss er dann "unter sich und dem ehemaligen Besitzer" des Roccos ausmachen!
Aaaaber um es positiv zu sehen, nächstes mal machst auch ne Probefahrt mit Vollbremsung und schaust ob alles geht!
Aus Fehlern wird man klug
Ja im Provision einkassieren sind sie schnell!
Zitat:
Aus Fehlern wird man klugOh yes, das kannste wissen
Ist das der Händler in hillerse auf der rechten seite ?
Zitat:
Ist das der Händler in hillerse auf der rechten seite ?
Wollt ich mal gerne wissen
und was tut das zur Sache?! Das ist völlig egal
Ja wenn du meinst .... Ich halt ja schon meine Klappe ! Man darf ja woll fragen welcher händler das war .... Vielleicht hätte man ja was dazu sagen können!
Zitat:
Ja wenn du meinst .... Ich halt ja schon meine Klappe ! Man darf ja woll fragen welcher händler das war .... Vielleicht hätte man ja was dazu sagen können!