So, habe grade meinen Anwalt gefragt, der schrieb mir das:
Zitat:
natürlich haben sie Anspruch auf ein Auto, das wenigstens fahrbereit ist, wenn nicht auch das im Kaufvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Grundsätzlich gilt: die Mängel, die im Kaufvertrag genannt sind, sind natürlich als vertraglich vereinbart vorauszusetzen. Wenn das Fahrzeug aber als fahrbereit angeboten wurde, so sollte es dies auch sein. Ansonsten hat es einen so genannten Sachmangel. Wenn dieser Sachmangel behoben werden kann beziehungsweise das Fahrzeug repariert werden kann, so müssen sie dem Verkäufer zunächst Gelegenheit dazu geben beziehungsweise diesen dazu auffordern.
Wer im Endeffekt in Anspruch zu nehmen ist, hängt von Kaufvertrag und den dort getroffenen Vereinbarungen ab. Wenn der Händler tatsächlich nur als Vermittler aufgetreten ist, so müsste man den tatsächlichen Verkäufer in Anspruch nehmen. Da das alles von den Umständen des Einzelfalls abhängt, müsste ich den Kaufvertrag sehen beziehungsweise die genauen Umstände (was beim Verkauf vereinbart und besprochen wurde) kennen. Sie können mir gerne die Unterlagen einmal zukommen lassen, wenn es geht, aber bitte per E-Mail, da wir dann eine gesonderte neue Angelegenheit anlegen müssten.
Mit freundlichen Grüßen
Gibts schon was neues ?
Ja, wir haben mit dem privatmensch noch mal gesprochen... Der sagte uns, dass er den Wagen selbst nie gefahren hätte und nicht wusste, dass er diese Mängel hat... Jaaa klaaar... wie auch immer... es ist schwer, da gegen an zu gehen, weil man ihm das nachweisen muss, dass er davon wusste... Wenn er ihn selbst nie gefahren ist, geschweige denn irgendwas dran gemacht hat, ist es kein arglistig verschwiegener Mangel mehr....
Nun war er bei meinem Bruder inner Werkstatt. Und oh Wunder, der LÄUFT wieder! ^^ Waren ne menge Kleinigkeiten und ein kaputter Klopfsensor... Preis des ganzen 100€ und er läuft... Besser gehts nicht... doch kein Fehlkauf...