So, einen wunderschönen,
nachdem es ja immer wieder mal viel Diskussionen darüber gegeben hat, ob und wie man nun Xenonlicht nachrüsten kann habe ich mal beim KBA angefragt wie das denn gesetzlich ausschaut.
Jeder sagt was anderes und keiner weiß es genau, und die beschäftigen sich ja schließlich mit solchen Problemen.
Also wie gesagt, im Anhang is das Schreiben mit Gesetzen usw.
Die leute vom Fach werdens wissen wa?
Und welche Erkentniss ist jetzt neu daran?
keine direkt neue, es ist nur so, dass jetzt alles auf den punkt gebracht wurde von der zuständigen Behörde.
Jetzt kann keiner mehr sagen, dass sein prüfer aber so meint und der andere hat gehört das so und so...
Zitat:
dass jetzt alles auf den punkt gebracht wurde
Ik find gut das er das in angriff genommen hat !
Somit könne sich die klugsch..... die es ja IMMER besser wissen ausdrucken und von mama und papa mal übersetzen lassen.
Anders verstehen es die leute ja eh nicht !
Xenon Schwachsinn.... nur unnötiger Ballast