Tag zusammen,
Vorweg, geht nicht um einen Polo sondern einen Nissan 100NX 2.0
Habe mir am Mittwoch eine Auspuffanlage mit einem Fächerkrümmer eintragen lassen. Dazu wurde im Fahrzeugschein das Standgeräusch sowie das Vorbeifahgeräusch auf 82 bzw 91db geändert.
Wurde eben angehalten und habe eine Mängelkarte bekommen inkl Stilllegung weil der Wagen nicht lauter als 74db sein dürfte.
Keiner hat was gemessen, die haben einfach nur in den Schein geguckt und sind das Kratzen angefangen.
Der Wagen hat aber Serienmäßig schon 77db Standgeräusch.
Also ist der Wagen grundsätzlich nicht zugelassen oder wie?
Bin echt verwirrt was die zulässige Lautstärke angeht.
Beim Polo hab ich auch 78db im Stand und 89db Fahrgeräusch eingetragen. Muss ich jetzt damit rechnen, das die mir den Wagen auch stilllegen?
würd mir nen Anwalt nehmen , und noch mal zum tüv rennen . und wenn der sagt das des in ordnung geht, würde ich die mängelkarte einspruch dagen einlegen
Zitat:
würd mir nen Anwalt nehmen , und noch mal zum tüv rennen . und wenn der sagt das des in ordnung geht, würde ich die mängelkarte einspruch dagen einlegen
Normalerweise darf eine nachgerüstete Auspuffanlage nur 10% des eingetragenem Wertes überschreiten, ansonsten ist eine DB messung und Einzelabnahme fällig.
Wenn du die hast, so wie du sagst, würde ich auch pauschal mal einspruch einlegen.. ohne DB messung können die eh kein Urteil ausprechen
Also mal nebenbei...
Das mit dem einfach runterkratzen geht nicht.
Erst wenn dein Wagen eine Gefährdung für andere Leute im Straßenverkehr darstellt! Und dies tut Sie auf keinen fall durch einen zu lauten Auspuff. Das mit der Mängelkarte okay, Sie halt bullen aber... Da geht man zum Tüv, klärt das ab hier und da eingetragen. Wenn die sagen ne ist nicht, das Geld von der eintragung zurückverlangen ... Auf Standart umbaun, zum Tüv 5 Euro bearbeitungsgebühr zahlen, mit der Mängelkarte die abgestempelt ist zur Polizei und fertig.. Aber einfach abkratzen is nicht.
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Hab nichts von maximalen Wert gelesen ..
Zitat:
Aber einfach abkratzen is nicht.
Wie gesagt nen Anwalt nehmen und die folgekosten der Polizei anhängen, denn das geht mal garnicht einfach abkratzen.
Gegen solche Polizisten sollte man richtig fies vorgehen damit die für immer hinterm Schreibtisch bleiben
Die dürfen dir einfach mal nicht am Auto rumkratzen ... NUR Wenn ... du mit drei Reifen fährst dein Fahrwerk ölt und eine Tür fehlt. Sowas in der Art einfach, wenn du andere Gefährden "Kannst" ! ...
Ein Gutachter vom Tüv der darf das machen natürlich auch nur bei krassen Mängeln.
Aber kein Polizist mit 2 Sternen auf der Schulter... :/
meistens sind das so vollpfosten die gerade mal einen stern haben!
spielen sich auf wie die chefs vom staate!
man muss denen unmissverständlich klar machen was man von denen hält!
mir wollten sie auch schon einen auffen deckel geben in so manchen kontrollen!
aber naja wenn man sich einigermasen wehrt geht das schon!
die merken ganz schnell ob ihr gegenüber mehr ahnung hat!
wenn so ist sind die kleinlaut und wünschen einem noch einen schönen tag!
das mit dem abschleppen hätt ich die erledigen lassen und würde eine rechnung nie begleichen!
Bei allen vermeidlichen Mängel ist normalerweise §2 ASOG anzuwenden, d.h. bei einer nicht funktionierenden Hupe oder einer angeblich zu lauten Auspuffanlage müsste die Polizei nach §17 STVZO RZ4 einen Mängelbericht ausstellen, der dann in einer angemessenden Frist (ca 1-2 Wochen) zu überprüfen ist.
Die Beschlagnahme oder Stilllegung auf Grund geringer oder vermeidbarer Mängel steht im Gegensatz zu dem im § 2 ASOG angeführten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen nach §21 oder §19.3 STVZO abgenommenes Fahzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnamt und eingezogen bzw. Stillgelegt werden.
Zitat:
das mit dem abschleppen hätt ich die erledigen lassen und würde eine rechnung nie begleichen!
Zitat:
Mein Anwalt meinte, das kann sich jetzt erstmal hinziehen. Sollte mal so mit Oktober rechnen.
nochmal n kleiner text
Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeifachhandbuch sagt hierzu:
Betseht Anlaß zu der Annahme, das ein Kfz den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht (§49 StVZO), so ist der Führer des Kfz auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Kfz, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim einzelnen Kfz-Führers. Ein Umweg von maximal 6Km zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein.
Den Anwalt hast Du ja schon eingeschaltet. Den Rest würde ich einfach mal für mich behalten bis das Verfahren rum ist.
Aber zu sagen: Der Wagen ist zu laut ohne irgendeine Messung zu machen, und dann noch den Wagen stilllegen?
Kannst ja parallel dazu noch zur Bild Zeitung gehen mit
Ein Anwalt wird dir auch raten die Klappe zu halten!
Ich hab in meinem Fall überhaupt nichts machen dürfen!
Der hat mir nur Briefe geschrieben und gut wars!
Zum Schluss kam eben die Rechnung und die Sache war gegessen!
So, Montag wird der Wagen wieder angemeldet auf kosten der Stadt. Außerdem bekomme ich übers WE einen Mietwagen. Hab eben das BMW 335i Cabrio abgeholt
Es waren zwei Neulinge auf dem Wagen wie vermutet wurde.
Polizeichef hat sich persönlich entschuldigt und gesagt das es keine Anzeige oder gar ein Verfahren geben würde. Die Kollegen dürfen erstmal Innendienst schieben.
Einzelheiten gibts am Montag.
die schieben eine weile!
aber das die 2 neulinge rauslassen auf einem wagen is nicht rechtsmäsig!
muss da nich immer einer mit nem silbernen sternchen bei sein?
Grüne sterne heisst ja grün hinter den ohren also blutiger anfänger!
Hoi, also was die Herren gemacht haben ist mal totaler unsinn, wissen wir ja bereits, aber nochwas
Zitat:
Grüne sterne heisst ja grün hinter den ohren also blutiger anfänger!
Aber denen geschiet das zurecht. Und freu mich auch auf den Ausgang für dich
1. Die Kollegen werden nicht ein Tag Innendienst schieben
2. Garantiert ruft dich kein Polizeichef an und endschuldigt sich.
3. Glaub ich im Leben nicht
Die Sache wäre mit einem Besuch beim Tüv Fritzen erledigt gewesen und hier wird ne riesen Welle geschoben. Ich lach mit tot
Allein schon auf Kosten des Staates ein Mietwagen. Wir wären mittlerweile dritte Welt wenn das so laufen würde.
Bei sowas kommt ein Schreiben über einstellung und evtl Kostenübernahme falls welche endstanden sind. Fertig
Zitat:
1. Die Kollegen werden nicht ein Tag Innendienst schieben
2. Garantiert ruft dich kein Polizeichef an und endschuldigt sich.
3. Glaub ich im Leben nicht
Die Sache wäre mit einem Besuch beim Tüv Fritzen erledigt gewesen und hier wird ne riesen Welle geschoben. Ich lach mit tot
Allein schon auf Kosten des Staates ein Mietwagen. Wir wären mittlerweile dritte Welt wenn das so laufen würde.
Bei sowas kommt ein Schreiben über einstellung und evtl Kostenübernahme falls welche endstanden sind. Fertig
Zitat:
auf Kosten des Staates
Zitat:
3. Glaub ich im Leben nicht
Der Staat zahlt das und nicht die Stadt wenn es denn so ist.
Eigentlich dann der Steuerzahler
NoName86: Sei mir wirklich nicht böse aber was hier für Geschichten im Forum erzählt werden, geht auf keine Kuhhaut und dieser Fall klingt einfach absolut nach so etwas. Zumindest ab Endschuldigung und WE BMW. Viel wichtiger wäre ob sie deinen Anwalt bezahlen