Hallo liebe Polofreunde,
am 31.03. haben mich die Rancher auf der A40 angehalten. Mein Auto sei zu tief...
Die haben mit einer Taschenlampe unterm Auto gefuchtelt und Fotos gemacht. Nichts weiter vermessen (Lichtausrrittskante, Höhe der Nummernschilder ect.).
Habe auch keine Mängelkarte bekommen oder eine Aufforderung zur TÜV-Vorführung. NICHTS...
Habe ein eingetragenes 60/60 Fahrwerk mit 14-Zöllern drin. Bilder auf meinem Profil...
Jetzt habe ich einen Bußgeldbescheid über 103,-- Euro plus 3 Punkte bekommen.
Denke, ich werde einen Anwalt einschalten. Würde aber gerne von Euch wissen, ob Ihr diesbezüglich auch schon mal Erfahrungen gemacht habt.
Für mich ist das ganze sehr Schwachsinn...
Na ja, wenn also schon mal jemand ähnliches erlebt hat, so soll er es mich Wissen lassen.
Grüße vom Niederrhein
Naja, die können anhand der Fotos den Maßstab berechnen und somit deine Bodenfreiheit.
Anwalt kannst vergessen, wirst KEINE Chance haben, glaube mir, gleiche hatte ich 2 mal! Hat mich ordentlich Geld gekostet - gebracht hast GAR nix!
Wenn du (und das bist mit dem Fahrwerk und den Felgen) unter den 8cm- ...Keine Chance!
Könntest zwar vor Gericht rumstreiten, dass alles ordnungsgemäß eingetragen ist. Dennoch wird die gegenseite einen amtlichen Sachverständigen einachalten und der wird sagen ... "unter 8cm Bodenfreiheit= Erlöschen der BE"
Zitat:
Könntest zwar vor Gericht rumstreiten, dass alles ordnungsgemäß eingetragen ist. Dennoch wird die gegenseite einen amtlichen Sachverständigen einachalten und der wird sagen ... "unter 8cm Bodenfreiheit= Erlöschen der BE"
Zitat:
das gesetz muss erst geschrieben werden
danke Dir für die Info...
Dann Frage ich mich allerdings, wie die Hersteller an die TÜV-Gutachten kommen... Denn mit 60ger Federn hast Du in keinem Falle mehr die 8cm Bodenfreiheit.
Außerdem habe ich in anderen Foren gelesen, dass die 8cm ein Mythos sind. Die sollen nirgend festgeschrieben sein...
Im Bußgeldbescheid steht, dass meine Bodenfreiheit weniger als 5,5 cm beträgt. Das würde ja heissen, dass ich selbst mit 40ger Federn nicht klar käme. Das kann doch irgendwie nicht sein.
Fahre mit meinem Polo über jeden 30ger-Zone Hügel und in jeden McDonald DriveIn ohne aufzusetzen. Wie kann ich da zu tief sein...
Was ist dann mit den Fahrzeugen, die ab Werk schon so tief oder noch tiefer sind (Lambo ect.) ?
Ich habe eine Hasskappe, das glaubt mir keiner....
Warst Du mit Deiner Geschichte vor Gericht ? Wie tief warst Du ?
Zitat:
Bevor du sowas sasgt, informiere dich RICHTIG! Seit 2010 gibts diese Rechtliche Vorgabe!
Frag ruhig nach bei deinem Tüver!
Beim Erlöschen der Betriebserlaubnis hätten die mich keinen Meter weiter fahren lassen dürfen...
Zitat:
die 8cm ein Mythos sind. Die sollen nirgend festgeschrieben sein...
is das mit den 8cm nich nur in unserem bergigen nachbarland verbindlich? dachte auch immer in D kommts auf lichtaustritskante an!?
Zitat:
Beim Erlöschen der Betriebserlaubnis hätten die mich keinen Meter weiter fahren lassen dürfen...
Zitat:
is das mit den 8cm nich nur in unserem bergigen nachbarland verbindlich? dachte auch immer in D kommts auf lichtaustritskante an!?
Zitat:
das sind richtlinien.. keine gesetze...
er kann, muss aber nich..
Zitat:
Selsbt diese ist beim Polo mit 40er federn schon UNTER der Vorgabe von 50cm, also schon dies wäre vor Gericht ein Punkt um jemanden fest zunageln!
mann bin ich froh das ich nicht da wohne wo ihr auch wohnt^^
das ist ja bei manschen richtig schlimm mit der polizei
also ich hab nen 70/50 drinn mit 13 zoll und bin beim kat bei 6,5 cm und da hat sich noch nie einer von der rennleitung interesiert
sie schauen nur obs eingetragen ist etc..... das wars
aber echt sowas hab ich noch nie geört von irg welchen polizisten und ich werde schon mindestens einmal die woche angehalten, anfangs april sogar 13mal in einer woche und wegen sowas hat keiner anspielungen gemacht , die einzigste frage war warum mein msd so verkratzt ist aber das lässt sich ja nu nicht vermeiden
sind diese reglungen von bezirk zu bezirk unterschiedlich ? hab echt noch nie was von diesen 8cm gehört ,denn können die bei uns ja jedes dritte auto stilllegen,
Zitat:
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das sind richtlinien.. keine gesetze...
er kann, muss aber nich..
NEIN, NICHTMEHR!
Hey Leute,
kein Grund zu streiten...
Reicht, wenn ich mich aufrege...
Zitat:
Hey Leute,
kein Grund zu streiten...
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Doch, weil solche Leute immer solche Unwarheiten weiter verbreiten!
Ich ruf morgen mein Tüver an und frag, ob ich den Auzug bekomm!
nur brauch ich kein tüver um gesetzestexte zu lesen... ist nunmal so...
das mit 11cm und 8cm ist nur eine empfehlung... das muss niemand einhalten..
kann aber bei ner HU als anhaltspunkt zum prüfen genommen werden...
mehr nich
Ich versuche mal sie Sache vom Logischen her zu betrachten:
Wenn ein Hersteller einen Federsatz für einen Fahrzeugtyp auf den Markt bringen will, so wird er sicherlich zunächst ein Einzelstück produzieren...
Diesen verbaut er dann an diesen speziellen Typ (z. Bsp. Polo 86c).
Dieses Fahrzeug läßt er dann von Dipl. Ing. beim TÜV begutachten. Paßt alles, so bekommt er ein Gutachten...
Jetzt produziert er in Serie und zu jedem Federsatz kommt eine Kopie dieses Gutachtens...
Der Endverbraucher, also Du oder ich, läßt das Fahrwerk fachmännisch einbauen.
Dann fährt er mit seinem Polo wiederum zum TÜV. Wieder sieht sich das Ganze ein Dipl. Ing. an und begutachtet das Ganze. Paßt alles, dann bekommst Du die Eintragung in die Papiere...
Und dann kommt ein Grüner und "vermißt" das Fahrzeug auf offener Straße, wo Unebenheiten nicht ausgeschlossen werden können und behauptet, das Fahrzeug sei zu tief....
Das will mir nicht in den Kopf... Wozu dann die ganze Begutachterei beuim TÜV ?
Zitat:
"vermißt" das Fahrzeug auf offener Straße
Zitat:
Ich ruf morgen mein Tüver an und frag, ob ich den Auzug bekomm!
die polizei hat ja das recht zu meckern... dafür bekommt man ne mängelkarte...
ab zum tüv und dann ist alles wieder gut...
aber so wie es bei dir war ist ja auch echt unnormal
rechtschutz rulez
Sehe ich genau so...
Nun, ich habe Rechtsschutz und werde mal nen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen...
Werde danach weiter berichten. Vielleicht interessiert es ja den Einen oder Anderen...
So....
Zitat:
Guten Tag,
ich führe gerade hitzige Diskussionen was die gesetzliche Bodenfreiheit angeht.
Mir ist so, als läge diese für feste Teile am Fahrzeug bei 11cm und bei beweglichen Teilen 8cm. Ist dies so richtig oder nicht? Oder ist dies nur eine rechtliche Empfehlung? Beim Tüv ist mir geagt worden, es sei ab 2010 gesetzlich vorgeschrieben. Können Sie dies anhand eines § bestätigen? MfG XXX.
Zitat:
Werde danach weiter berichten. Vielleicht interessiert es ja den Einen oder Anderen...auf jeden fall!
Zitat:
Ähnlich wie bei größeren Motorumbauten die man heute nicht mehr abgenommen bekommt aber wer ihn drin hat der hat ja auch gewissen Bestands Schutz
Zitat:
Falls mich dieser eines besseren belehrt, muss ich wohl mit einigen Tüv Prüfern hier reden ...
sorry wenn ich mich hier jetzt noch einmische,
aber der vom tüv wird dir wohl kaum sagen: joa, kanste ruhid tiefer fahren, ist nur ne empfehlung. natürlich sagen dir die, dass du das nicht tiefer fahren darfst. weil die das für sich so festgelegt haben!
es gibt aber immer wieder prüfer die sagen, ich nutze meinen spielraum den ich habe so aus, dass es für meinen "kunden" gut ist. das machen die aber meist nur, wenn man die kennt oder die nen guten tag haben.
mein prüfer zb hat mich sonst immer am bremsenprüfstand vorbeigelotst, weil ich da nicht drüber komme. also auf die bühne zur eintragung vom auspuff zb.
als ich aber bei der HU hinkam, meinte er direkt: versuchs erst garnicht, diesmal darf ich dich nicht dran vorbeifahren lassen und wenn du da aufsetzt hat es sich erledigt und du darfst HU trotzdem bezahlen.
fazit: wenn es sachen sind, wo die sagen können: ja ok hab ich nicht gesehen, dann kneifen die gern mal nen auge zu (normalerweise hätte er mich ja sonst auch immer vom hof jagen müssen). aber wenn sie dafür bürgen müssen, das alles so legal ist, dann ist meist schluß mit lustig.
genau so verhält es sich auch mit den 8cm bodenfreiheit. das ist nur eine richtlinie also kneifen die da mal nen auge zu. LAK aber ist pflicht, dass lässt dir fast keiner so durchgehen
oder nen 86c mit 175/50-13....
Heute trägt das keiner mehr ein...
Aber wer es in den Papieren hat, sollte auf der sicheren Seite sein...
Wenn das zutrifft, was Du sagst Projekt, müßten 95% der hier im Forum registrierten auf Standartfahrwerke umrüsten...
Verstehe mich richtig: Ich unterstelle Dir keine falsche Aussage !
Ich könnte es nur nicht nachvollziehen, wenn es denn der Tatsache entspräche.
Also ein guter Kumpel von mir arbeitet beim Tüv Süd, den habe ich im privaten bei nem Bier gefragt. Zudem arbeitet ein weitere sehr guter und langjähriger Kumpel bei der KÜS, auch dieser hat mir dies so erzählt. Ich denke dass diese 2 Jungs mich sicherlich net "anschwindeln".
Zitat:
Aber wer es in den Papieren hat, sollte auf der sicheren Seite sein...Das ist doch auch so.
die müssen dich ja nich anschwindeln....
unwissenheit
ich mein.. lesen kann doch jeder.. und die stvzo ist für jeden zugänglich...
da brauch man kein prüfingeneur um zu wissen was die stvzo besagt
Nunja, ich will/ werde hier den Standpunkt vertreten der mir hier bei ALLEN Prüforganisationen angetragen und erklärt wurde.
Selbst das mit der LAK - Dann wärst trotzdem mit nem 40er Fahrwerk drunter!
Zitat:
oder nen 86c mit 175/50-13....
Heute trägt das keiner mehr ein...
Zitat:
Selbst das mit der LAK - Dann wärst trotzdem mit nem 40er Fahrwerk drunter!
haben die bei mir aber nicht gemessen...
Ergo vor Gericht nicht beweisbar...
Zitat:
LAK und bodenfreiheit sind 2 paar schuhe
Ergo vor Gericht nicht beweisbar...Gar nix, auch kein Foto?
LAK.. ja weil er nen 2f hat.. ist schon richtig... das gilt ab bj. 88 glaube
aber deine aussage mit der bodenfreiheit ist ALLGEMEIN falsch..
Bin ich mir nicht mehr sicher, aber ich glaube nicht. Die haben nur unterm Boden fotografiert...
Im Bußgeldbescheid steht auch nix über die LAK...
Zitat:
aber deine aussage mit der bodenfreiheit ist ALLGEMEIN falsch..
Zitat:
Bin ich mir nicht mehr sicher, aber ich glaube nicht. Die haben nur unterm Boden fotografiert...
Im Bußgeldbescheid steht auch nix über die LAK...
Außerdem habe ich irgendwo gelesen, dass bei H7- Beleuchtung die Birne als LAK zählt... Dann würde das bei mir auch noch passen...
zitat: Wenn die LAK aber zu tief wäre, wäre der Polo ja auch zu tief, so meinet ich könnten die argumentieren.
das schrieb ich oben schon...
du meintest was anderes
stimmt mit den linsenscheinwerfern ist die ja etwas höher
Sorry, hab ich gar net bedacht! Hast ja die Linsendinger. War auch n Grund, warum ich mir die damals reingemacht hab. Dann könnte das sogar stimmen...Hmmmm
Also, für heute bedanke ich mich bei allen für die rege Anteilnahme...
Werde mich jetzt zu Bett begeben.
Nach meinem Anwaltbesuch werde ich mich hier wieder einklinken...
In diesem Sinne...
na dann sind wir alle gespannt Gudds Nächtle
vor allem vergiß nicht am ende auch mal zu berichten wie es letztlich ausgegangen ist das vergessen leider viele
versprochen...
GN8
Der Wiki-Eintrag ist hierzu sicher auch interessant.
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Man sollte aber beachten das es bei Wikipedia nicht unbedingt korrekt ist was da steht, da im Prinzip jeder die Einträge bearbeiten kann.
Am besten wir warten die Antwort vom TÜV ab. Wird sicher interessant.
Zitat:
Können Sie dies anhand eines § bestätigen?
Zu dem Teil, wo Du mich direkt angesprochen hast:
Genau so sehe ich das.... Als Meßwerkzeug wurde eine MacLite verwendet (Kopfdurchmesser angeblich 5,5 cm) Diese paßte nicht überall durch. Also steht im Bußgeldbescheid "Fahrzeugtiefe deutlich weniger als 5,5 cm". Fotos vom Unterboden dazu, fertig. Vermerk: Nicht korrodierte Kratzspuren an der Abgasanlage. Auto setzt auf...
Schwachsinn ! Habe denen gesagt, dass ich wo drüber gefahren bin. Daher die Kratzspuren... Ist tatsächlich so... Bin von nem Parkplatz gefahren. Habe aber nicht die Ausfahrt genommen, sondern bin die Bordsteinkante runtergefahren... War nicht so gut... :( Dachte, das paßt...
Außerdem meine ich, dass die sich die Messung sonst wo hinschieben können. Die haben zwar geschrieben, die Messung sei auf ebener Fahrbahn durchgeführt worden, aber wo ist eine öffentliche Straße denn tatsächlich eben...? Und da es hier um wenige cm geht, die entscheidend seien können, denke ich nicht, dass die Messung rechtlichen Bestand haben wird.
Wikipedia war auch interessant...
Danke
Also dass es ein festes "Gesetzt" sein soll wäre mir auch sehr neu. Aber wenn es da echt nen neuen Gesetzestext gibt, wäre ich auch sehr interessiert den zu lesen... Wenn Dich die Polizei anhält und mit zum Tüv nimmt und du hast unter 8 oder so, ist klar, dass der Tüver sagt: "Nein Bub, das geht so nicht, der nette Herr von der Polizei hat recht..." So läuft das dann ab. Ebenso wenn Du was eintragen willst, solltest Du 8cm haben. Aber dass es ein festes Gesetzt, wie in ösiland geben soll, weiss ich auch nichts. Lasse mich eines Besseren beleheren. Weil min. 11cm-dann kann man hier 98% im PT stillegen
Golden Elite kann bestimmt au was sagen als Tüver...
Neues aus der Anstalt....
Habe mit nem Anwalt telefoniert. Nach grober Einschätzung (Fahrwerk eingetragen etc.) kam er zu dem Ergebnis, dass er mir helfen könne...
Dann das Telefonat mit der D.A.S.. Jetzt kommts... Keine Kostenübernahme des Rechtstreites wegen "mangelnder Aussicht auf Erfolg". Der absolute Hammer...
Aber, laut AGB´s sind die tatsächlich in der Lage so zu entscheiden.
Ok. Jetzt gehe ich die Sache selbst an. Habe einen Einspruch formuliert und werde diesen am Montag (02.04.) einsenden.
Für Interessierte habe ich diesen nebst dem Bußgeldbescheid mal online gestellt.
Der Link: [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Sind etwa 30 MB. Für Kommentare wäre ich dankbar...
Natürlich werde ich Euch auch weiterhin auf dem Laufenden halten .
Grüße
Ich glaube, dass der Link nur funktioniert, wenn man bei Windows live eine id hat? .
Hat jemand nen Tip, wie ich das sonst noch online stellen kann?
Zitat:
quatsch
wegen der lichtaustritskante können se meckern..oder vllt kennzeichenhöhe... aber nich wegen unter 8cm boderfreiheit...
das gesetz muss erst geschrieben werden
Zitat:
das gesetz muss erst geschrieben werden
Zitat:
Hat jemand nen Tip, wie ich das sonst noch online stellen kann?
bitte diesen link versuchen...
sollte jetzt funktionieren...
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
in deiner Stellungnahme, Absatz 2 (wenn mans genau nimmt 3) hast du denke ich die Jahreszahl verwechselt. Es steht 15.04.2011 drin, bestimmt meintest du aber 15.04.2009, da du ja geschrieben hast das die Federn bereits verbaut waren.
Edit: Sorry, du schreibst hier von der "Zeit des Geschehens (Polizei, Bußgeldstrafe) und nicht vom Datum der Fahrwerkseintragung. Ist also soweit korrekt (hat mich nur etwas verwirrt).
also ich kann dir nur mut zu sprechen, diesen weg weiter zu gehen; immerhin gibt es kein Gesetz, sondern nur eine Richtlinie vom TÜV..........und Fahrwerkseintragungen mit anderen Rad-Reifen-Kombinationen sind immer §21, also Einzelabnahmen, bei denen ein Prüfer immer nach eigenem ermessen das Fahrzeug beurteilt.
Was ich an deiner Stelle rausnehmen würde, wäre der Vergleich mit dem Lambo und der Absatz mit den gesetzlichen Mindesthöhen, wie Kennzeichen und LAK; denn um diese Dinge geht es bei dir nicht
aber geh deinen weg weiter, denn er ist richtig
Schön dein Schreiben, wurde aber sicherlich nicht mit Hilfe eines Anwalts geschrieben, oder?
ICH sehe da wenig erfolgschancen - das hat nix mit dir zu tun, würde dir das ja gönnen, wenn sich alles zum Guten für dich wendet.
Da wären wir genau bei den Thema dass alle hier so aufregt: Der eine trägt dir was ein, der andere macht Streß und kommt damit durch...
Bestes Beispiel: 2f G40 - FW eingetragen, alles ordentlich gehabt - War bei ner großen Kontrolle den Jungs in (damals) grün wieß zu tief-> Tüv -> Zu tief -TROTZ EINTRAGUNG! - 3Punkte, Erlöschen der BE.....
Problem ist dein Schreiben. Das Schriftdeutsch ist zu wischi waschi, sowas lesn die im Amt und "lächeln" drüber, da die sehen, dass es kein Anwalt/ Sachverständiger das verfasst hat. Sowas muss rechtlich Hand und Fuß haben mit §-en etc!
Zu der Rechnung:
FALLS du das vor Gericht verlierst - Dann wirds DEUTLICH teurer als 105.-
Die Gegenseite MUSS einen Sachverständigen zu rate ziehen, der kostst für diesen Tag CA.300.-, dazu noch Verfahrenskosten etc ... Bei mir hat der Spaß 800.- gekostet. Deine Rechtschutz darfst ja mit 150.- Eigenbeteilugung (meistens so) auch net vergessen!
Wenn du das so durchziehen willst, brauchst du unbedingt nen Anwalt und nen GUTEN Sachverständigen der FACHLICH richtig Druck macht! Dann würd´s schon eher gehen!
WICHTIG: Ich möchte dich net runterziehen oder dir schlechte Laune machen, wie ich schon erwähnt habe, habe ich dies ganze schon 2 Mal durch gemacht. 1mal mit und einmal ohne Anwalt.
Ich schildere hier nur Erfahrungen von mir und einigen anderen Leuten, die kenne und das gleiche durchgemacht haben.
Halli, Hallo...
Vielen Dank für Eure Teilnahme.
Also, den Schlußsatz mit dem Lambo werde ich tatsächlich streichen. Ist mir auch was zu dünn... Den Teil mit der LAK und dem Nummernschild werde ich so belassen, da diese Dinge tatsächlich gesetzlich geregelt sind und nicht vermessen wurden. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus, dass ich behaupten kann, diese gesetzlichen Vorgaben eingehalten zu haben. Was ich ja auch mit der Behauptung, es hätten sich bei einer Vermessung keine negativen Werte ergeben, getan habe.
Nun zu deinen Anmerkungem Mr. Projekt...
Vorab, ich fühle durchaus nicht von Dir angegriffen. Du hast recht, das Schreiben ist von mir verfasst. Sicher hätte ich auch gerne mir Paragraphen um mich geworfen. Allerdings müßte man dazu erstmal einen finden...
Es gibt tatsächlich keinen, der die Bodenfreiheit regelt. Gäbe es ihn, so stünden in dem Bußgeldbescheid sicherlich nicht die wischi waschi Paragraphen 23 Abs.1 und 49 der STVO. Kannst ja mal googlen, was die regeln sollen... Die haben nicht mal was mit der Tieferlegung im Allgemeinen zu tun. Der § 49 besagt lediglich, dass jemand eine Ordnungswidrigkeit begeht, der gegen den § 23 verstößt.
Und die Essenz aus dem Paragraphen 23 Abs.1 ist,
dass der Fahrzeugführer dafür Sorge zu tragen hat, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Ende...
Der § 24 des STVG und 108 BKat sind vollkommen zu vernachlässigen, da sie nur Interna regeln (Wer darf Gesetzesänderungen vornehmen usw.)
Die ganze Anzeige stützt sich also lediglich auf den besagten § 23 Abs.1 !
Hätten die die LAK mit z.Bsp. 42cm gemessen, so würde dieser § greifen und ich hätte verloren... Aber ich kann da bei bestem Willen keine Zahlen rauslesen, die eine gesetzliche Mindestbodenfreiheit angeben bzw. vorschreiben.
Wie ich das sehe, bezweifeln die die Verkehrssicherheit auf Grund der Vermutung, das Fahrzeug würde auf der Fahrbahn aufsetzen. Untermauern ihre Vermutung mit der Behauptung oder Tatsache, dass sich am Mittelschalldämpfer und den Verschraubungen Kratzer befinden (sollen).
Also: Fahrzeug zu tief, weil es aufsetzt...!
Diese Vermutung oder Behauptung habe ich widerlegt mit der Erklärung, wie es zu diesen Kratzern gekommen ist (mit Zeugen !)
Also, was bleibt denen noch... Nichts...
So blöd, wie sich das anhört, aber ich glaube, hätten die keine Kratzer gefunden, hätte es auch keine Anzeige gegeben, weil sie sie auf nichts hätten stützen können... Und diese Stütze habe ich ihnen jetzt geklaut .
Die Streifenhörnchen haben nicht gesehen, wie ich aufsetze. Sie haben keine Zeugen, die gesehen haben, wie ich aufsetze. Und sie haben keine Kratzer mehr, die darauf hindeuten könnten, dass ich aufsetze.
Also, wieso sollte dann die Verkehrssicherheit beeinträchtigt sein, wo ich doch ein vorschriftsmäßiges Fahrzeug geführt habe. Vorschriftsmäßig, weil ich ALLE gesetzlichen Vorgaben erfüllt habe (Eintragung, regelmäßige TÜV-Untersuchungen etc.).
Ich denke, ich bin auf dem richtigen Weg. Natürlich kann ich auch verlieren. In Deutschland bekommt nicht jeder Recht, der auch recht hat. Ok, dann zahle ich auch die 800,-- Euro. Nur, wenn ich jetzt die 103,-- Euro zahlen würde, hätte ich Magenschmerzen, weil ich mich ungern verarschen lasse.
Und was Deine zwei Erlebnisse angeht... Jeder Fall wird wohl anders liegen.
Z. Bsp., was man bei Dir gemessen hat. Wie man gemessen hat. Auf welche Paragraphen sich die Anzeige gestützt hat. Usw. usw....
Meine Anzeige ist, so denkle ich, wischi waschi... Und ich traue mir zu, diese auch ohne Anwalt auseinander nehmen zu können. Auch vor Gericht, wenn es sein sollte.
Grüße
Zitat:
Ok, dann zahle ich auch die 800,-- Euro. Nur, wenn ich jetzt die 103,-- Euro zahlen würde, hätte ich Magenschmerzen, weil ich mich ungern verarschen lasse.
Mir ist genau das selbe passiert, nur mit dem Unterschied das er keinen kratzer gefunden hat!
ich musste 25€ strafe zahlen (Er hat noch gesagt: "wenn ich einen Kratzer finde, dann gibs 3 Punkte") + 40 € für ein neues Tüv Gutachten + 20€ Benzin geld für das hin und her gefahre.
Ich habs mit dem Gericht auch nicht durchgezogen und ich ärger mich wirklcih.
Die Gesetzeslage was Tieferlegung angeht, ist zu unklar definiert die Beamten haben zu viel spielraum um dir etwas anzuhängen, denn irgendwas finden die ja immer.
Ich habe mit Der Autobahnpolizei gesprochen, mit dem Kreis Straßenverkehrsamt, mit mindestens 5 TÜV's (einer davon speziell für eintragungen). Alle haben den Polo abgesegnet. Fest steht das es die Mindesthöhe nicht in der stvo gibt.
ich wünsch dir viel glück und schreib was daraus geworden ist!
Ist versprochen... Auch, wenn ich mich blamieren sollte....
Ich frag mich bei sowas ja immer warum man sich überhaupt die Mühe macht alles ordentlich vom TÜV abnehmen zu lassen, wenn einem die Rennleitung dann doch ankackt..
Dann kan man sich das eigentlich auch sparen, kommt aufs gleiche hinaus..
Zitat:
Ich frag mich bei sowas ja immer warum man sich überhaupt die Mühe macht alles ordentlich vom TÜV abnehmen zu lassen, wenn einem die Rennleitung dann doch ankackt..
Dann kan man sich das eigentlich auch sparen, kommt aufs gleiche hinaus..
Deutsche Gesetze ...... sag da lieber nix zu
Zitat:
Deutsche Gesetze ...... sag da lieber nix zu
So, habe den Einspruch nochmals bearbeitet und ein wenig umformuliert.
In dieser Fassung geht er morgen auf die Reise...
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Lass dich nicht verarschen....
...das Verfahren gegen mich wurde letzte Woche eingestellt.
Ähnlicher Fall, wobei es um 284 Euro und 3 Punkte ging.
Ich war mit dem Fahrzeug ne Woche vorher beim TÜV, habe mit geringen Mängeln bestanden.
Mein ADAC-Anwalt plädierte aufgrund mangelnder Fachkompetenz der Polizei darauf, das Verfahren einzustellen.
Der Gutachter der hinzugezogen wurde, hat aufgrund von Fotos derer ein Gutachten erstellt, wobei noch nicht mal das Fahrzeug angesehen wurde.
Das Gutachten wurde 5 Monate nach Fahrzeugkontrolle erstellt.
Und selbst dann, die müssten das Auto SOFORT bei Kontrolle stillegen und es dem Gutachter vorführen, um ne Chance zu haben. Aufgrund Fotos ist das doch sehr undurchsichtig....
Also nur Mut und ab zum Anwalt.
Mein Tip: Lass den Wiederspruch dem Anwalt schreiben, das zieht
Mfg
Wo ich mit meinem beim Gutachter war wegen, dem Unfall, meinte der auch:
" Ist das Auto nicht n bisschen Tief"
Hab n gesagt, das täuscht wegen der Erdkrümmung
Vorne hab ich auch keine 5,5cm frei. die Polizei hat hier noch nie etwas dazu gesagt!
Zitat:
Mein ADAC-Anwalt plädierte aufgrund mangelnder Fachkompetenz der Polizei darauf, das Verfahren einzustellen.
Hehe olddaddy2 ist mein Vater Das selbe was Ihm passiert ist, ist mir auch vor ein paar Jahren passiert...genau das selbe...nur ich hab gezahlt...eigentlich dumm aber naja. Hab weder Mängelkarte noch wiedervorführung bekommen. Die Cops waren sogar so SCHLAU mich drauf aufmerksam zu machen, das NUR die Federn eigentragen sind...und die Dämpfer nicht. HAHA
das mit den 11cm und 8cm ist absoluter Schwachsinn... Richtlinie ist: 8cm zu festen anbauteilen. Kann mir aber ne Spoilerlippe vom Golf 3 oder so anbauen die kann 1cm übern Boden schleifen...passiert GARNIX! Man man man...freu mich schon wenn sie mich anhalten
hehe scheiß Gestapo -.-* hier mein vorfall http://www.polotreff.de/forum/t/161084
Moin, waren das nicht 7cm wie die kanten beim Tüv sind ?
mfg
Ob 7cm, 8cm, 3,5cm oder 36cm...
Alles egal! Es gibt in der STVO oder STVZO keinen Paragraphen, der die Höhe der Bodenfreiheit GESETZLICH regelt!
Die Zahlen 8cm und 11cm, die hier im Forum rumgeistern, sind lediglich Richtlinien des TÜV´s. Keine gesetzlichen Vorgaben...
Ich wünsche dir viel Erfolg!
In meinem Gutachten stand irgendwas mit diesen 8cm zu festen oder beweglichen Teilen drin, aber das hat der Tüver nachm Eintragen behalten, daher weiß ich nicht wie der genaue Wortlaut war.
Ich muss diesen Monat auch zum Tüv und habe 6cm Bodenfreiheit zur Querlenkerstrebe. Diese ist auch stark zerkratzt (Lack). Ich will mir dann auch meine Felgen/ Reifen 195/45-14 eintragen lassen, die haben aber den selben Umfang wie die die zum Zeitpunkt der Fahrwerkseintragung 155/70-13. Also sollte es ja keine Probleme geben.....hoffe ich! Wegen Einzelabnahme muss ich zu nem anderen Prüfer...
Im normalen Straßenverkehr bin ich mit dem Polo auch nirgends aufgesetzt! Aber der Weg zu meinem Haus istn Feldweg, da hat der Polo schon mit Serienfahrwerk mal aufgesetzt. Und wenn man da nun nicht 100%ig richtig fährt schrammts halt mal leicht...
Zitat:
Es gibt in der STVO oder STVZO keinen Paragraphen, der die Höhe der Bodenfreiheit GESETZLICH regelt!
§ 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1.
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
2.
die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.
Lieber verbieten die das EU weit, als hier etwas zu erlauben.
Zitat:
Lieber verbieten die das EU weit, als hier etwas zu erlauben.
Zitat:
§ 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
Zitat:
Darauf stützt sich diese Anzeige.
Zitat:
dein vergehen wird aber nicht bestätigt, da du ja durch einen "anerkannten sachverständiger und diverse gutachten" belegen kannst , das dein fahrzeug den richtlinien entspricht und abgenommen ist.
ich versteh es einfach nicht. da werden jetz wieder unnötig kosten verursacht, die der staat von geld zahlen muss, das er eh nicht hat..
hatte auch schon etliche (berufliche) verfahren, die wegen mangel an beweisen eingestellt wurden und "dem steuerzahler" zur last gelegt worden sind.
ach, ich würde auch einspruch einlegen und mir nix gefallen lassen..wo kommen wir denn da hin, wenn wir uns komplett der staatsmacht beugen und immer schön den bückling machen.
hier geschieht irgendwie nix im sinne des volkes
Bananenrepublik eben
Nur mal was wegen der Zulässigkeit.[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Zitat:
Das Go-Kart
für die Straße
Das F-Kart 170 von SMC mit
europaweiter Straßenzulassung!
Das Go Kart hat bestimmt die gewünschten 2 Cm Bodenfreiheit.
Zitat:
Nur mal was wegen der Zulässigkeit
Hauptsächlich sind es ja die jungen Beamten, die sich noch ihre Hörner abstoßen müssen
Aber wie gesagt es ist eine unnötige Steuerverschwendung.
viel mehr ärgert mich der Zeitverlust den ich hatte.
Extra Urlaub nehmen um zu den Öffnungszeiten im Straßenverkehrsamt zu sein ^^ und und und.
echt da will man sich einmal aus der breiten Masse abheben und sofort ist man der Arsch.
Ich weiss garnicht was hier so riesig diskutiert wird... es gibt kein ZU TIEF! so lange das Fahrzeug im Straßenverkehr so bewegt werden "kann" das andere Verkehrsteilnehmer nicht! behindert werden ist es egal wie tief du den karren setzt.
Ich war doch beim TÜV 2009 was eher der Fall ist..das alle sagen " Sry aber wir können keine Bremsenprüfung bei unter 7cm machen sie brauchen einen flachen Bremsenprüfstand" alles andere ist schmarrn was hier erzählt wird!
Zudem kommts an ob der Prüfer! EU oder DE abnahme macht... von daher kann die Rennkontrolle machen was sie will ...
Haste Rechtschutz ? wenn ja klär das mit der wenn die erfolg sieht wird sie dich unterstützen dann ab zum Anwalt PANK aus! .....
Zitat:
Haste Rechtschutz ? wenn ja klär das mit der wenn die erfolg sieht wird sie dich unterstützen
Zitat:
Die haben aber abgelehnt, weil: "Nicht ausreichende Aussicht auf Erfolg"
Jau...
Wozu jahrelang die Beiträge zahlen, wenn die nur Fälle übernehmen, wo von vornherein feststeht, dass die Sache gewonnen wird...
Dafür brauche ich keine Versicherung. Das schaffe ich dann auch selbst.
Zitat:
Wenn man Sie braucht, sind Sie nicht da. Was für Wixxer, Entschuldigung.
Wozu jahrelang die Beiträge zahlen, wenn die nur Fälle übernehmen, wo von vornherein feststeht, dass die Sache gewonnen wird...
Dafür brauche ich keine Versicherung. Das schaffe ich dann auch selbst.
das is echt ne frechheit, die frage ist wofür zahlt man dann beiträge, wenn die sowieso keine fälle übernehmen, bei denen die gefahr besteht sie müssen was bezahlen
Zitat:
Das Go-Kart
für die Straße
Das F-Kart 170 von SMC mit
europaweiter Straßenzulassung!
Zitat:
Muß er mir erklären, wenn er mich verknacken wil...
ok... Denkfehler...
Bleibt aber trotzdem die Frage, warum dann bei diesen Fahrzeugen keine Mindesthöhe der Bodenfreiheit gelten soll...
Ob ich nun mit einem Pkw den "Asphalt verkratze" oder mit nem Kart... Dürfte eigentlich keine Rolle spielen...
also des höre ich zum erstenmal
zu tief oder sowas
wenn der tüv es eingetragen hat
dann einfach ins fahrzeugschein/brief einschreiben
und fertig
und wenn mann das fahrwerk länger als ein jahr eingetragen drin hat können die nichts mehr machen.
wieso können die nach einem jahr nichts mehr machen? was ändert sich denn da?
seit neustem ist des so hab mich informiert
wenn man beim tüv wahr eintragen und man muss jetzt alles ins fahrzeugschein eintragen lassen.
die zettel vom tüv ist nur noch gut fürs umschreiben wenn die polizei das sieht das es nicht im fahrzeugschein steht sonder auf den zettel vom tüv können die sagen nicht zulässig und rausbauen bitte
achso, du meinst, dass sich die gesetzeslage vor einem jahr geändert hat!? ok... aber dass "sie" nichts machen können ist ja auch falsch, nur haben "sie" es in diesem fall nicht richtig gemacht. eingetragen heißt ja nicht, dass alles in ordnung ist.
ja aber es gibt so tüv oder so tüv
wenn man hier so manche bemerkungen liest, dann frag ich mich, warum gibt es sachverständiger?warum muss ich zur abnahme zum tüv?
wenn die polizei eh das letzte wort hat, dann fahr ich demnächst zur dienststelle und spar mir die kosten
warum du zum tüv fährst das du mit dem bericht es in deinem schein übertragen lassen kannst dann können die nichts machen da es ja drin steht im schein
Zitat:
seit neustem ist des so hab mich informiert
wenn man beim tüv wahr eintragen und man muss jetzt alles ins fahrzeugschein eintragen lassen.
die zettel vom tüv ist nur noch gut fürs umschreiben wenn die polizei das sieht das es nicht im fahrzeugschein steht sonder auf den zettel vom tüv können die sagen nicht zulässig und rausbauen bitte
wegen sowas hatte n bekannter schonmal ne gerichtsverhandlung, weil das fahrwerk nur auf dem TÜV zettel stand aber nicht in den papieren... hätte 3 Punkte und ne geldstrafe geben sollen... am ende wurde er freigesprochen, bekam keine strafe und keine punkte... das ist allerdings schon 12 jahre her
Leute, bei mir war es eingetragen...!
Die Diskussion geht ein wenig an meinem Thraed vorbei...
Nicht böse gemeint...
Bin ja für jede Info, die mich weiter bringt, dankbar...
Zitat:
wegen sowas hatte n bekannter schonmal ne gerichtsverhandlung
das hatter bestimmt noch irgendwo in nem ordner... aber damals gings ja net drum obs zu tief ist sondern das es angeblich net eingetragen war... aber ich werd ihn morgen mal anrufen
Ok, dann paßt es nicht. Brauchst ihn also nicht anrufen...
Für mich wäre nur ein Urteil von Interesse, in dem es um die GLEICHE Sache ginge...
Hier mal ein Foto von der "Vermesserei"....
Sowas nennen die ebene Kläche...
Fläche...
Das mir jetzt keiner auf die Idee kommt, von wegen "von hinten"...
aber die Spritspur ist eigentlich sehr schön zu sehen
oh ich glaub in dem moment hät ich mir den einen oder anderen gedanken in richtung "vollspan" nich verkneifen können...
ja, und die hört genau unter ihrem Fahrzeug auf...
Wass soll man da denken...?
Zitat:
aber die Spritspur ist eigentlich sehr schön zu sehen
Die hatten gar kein Mofa! Das ist ja das Problem!
Naja, die "ebene" Fläche sorgt ja dafür dass der Polo auf dem Foto in der Mitte mehr Bodenfreiheit hat...
Ein BMW ölt übrigens nicht, er markiert sein Revier! Also darf der das!
Zitat:
Ein BMW ölt übrigens nicht, er markiert sein Revier! Also darf der das!
Mal ne blöde Frage, aber warum tragen die Grün? Wurde die Polizei nicht auf Blau umgestellt? Also hier läuft keiner mehr in Grün
War das vielleicht auch das Ordnungsamt?
Zitat:
War das vielleicht auch das Ordnungsamt?
Bei uns laufen noch sehr viele (der größte Teil) in grün rum...
das is auch regional sehr unterschiedlich, wennich hier in dresden guck sinds deutlich mehr "schlümpfe" als bei mir daheim. die stellen ja auch nach und nach um...
Das Blau macht sie aber auch nicht sympatischer...
tja wo sie auf die idee gekommen sind musste wahrscheinlich dafür gesorgt werden, dass die neuverschuldung nich zu gering ausfällt...
Zitat:
Das Blau macht sie aber auch nicht sympatischer...
Zitat:
bsolut nicht... Letztens bei der Freundin eingepennt, um 22 Uhr aufgewacht und gedacht scheiße ich muss noch paar Sachen erledigen, im Halbschlaf nach Hause gefahren... Mitten auf der Hauptstraße gibt mir n Polizeiauto die ganze Zeit Lichthupe (hab erst gedachtet das is en Kollege^^), ich blink rechts ran, zwei junge Polizisten kommen ans Fenster "Guten Tag, haben Sie was mit Drogen zu tun?" ...was ist denn das für ne Begrüßung? Dann haben sie direkt meine Zigarettenschachtel wollen und in den Aschenbecher gelinst^^ aber nix gefunden (ich rauch so n zeug sowieso nicht)... Der eine meinte die ganze Zeit er würde einen süßlichen Duft im Innenraum riechen und hat seinen Kopf durchs Beifahrerfenster mit der Taschenlampe reingestreckt wie ein Nasenbär... Dann haben sie noch einen Pupillentest gemacht und mich darauf hingewiesen das Drogen im Blut, Urin, Haaren usw. noch seeeeehr lange nachgewiesen werden können... Ob ich wirklich nix mit Drogen zu tun hab oder hatte... Ich hab das alles normal verneint aber wenn man so 5 - 10 mal das gleiche gefragt wird drückt man das "nein" automatisch kräftiger aus... Der eine Kollege wollte unbedingt was finden, erst als der andere zu ihm meinte "ist gut jetzt, lassen wir ihn weiterfahren" und ihn regelrecht mitgenommen hat durfte ich dann weiterfahren.
Meine Meinung....
Jaja,das kenn ich...."Herr Herold, wie es in den Wald ruft so schallt es zurück"
Bei uns sind die genau so schlimm. Bin in den letzten 2 Wochen ganze 3 mal angehalten worden... Die Krönung war als ich frisch ausm Obi kam. Meine Freundin hatte ne "gefährliche" Waschbeckenamatur aufm schoß. Der Bulle auf Ihrer Seite nur nervös am Halfter, der auf meiner Seite fast am Brüllen "Was haben sie da?" Meine Freundin geschockt "Ne Waschbeckenamatur!" und ich nur am Lachen...-> Mein fehler. Alcotest, Drogentest, Verbandkasten und ob ich n Radlager mal getauscht hätte (warum auch immer) und das alles in Arbeitsklamotten um 15 Uhr 50meter neben Obi -.-
Noch geiler als grade xDDDDDDDDDDDDDDDDDDDD
Zitat:
..fast am Brüllen "Was haben sie da?"..
..ob ich n Radlager mal getauscht hätte..
Das Problem mit der Maclight gibts hier auch , ist aber anfechtbar
Nach Aussage von Tüv,Dekra,GTÜ,Küs,1 Polizisten und ein paar Kfz Meistern gehts so nicht:
1.Wenns Tüv hat dürfte es maximal eine Mängelkarte geben sodas man nochmal vorstellig werden muss.
2.Die Prüflocation Straße ist aufgrund möglicher unebenheiten ungeignet
3.Die sache mit den 8cm Bodenfreiheit ist gesetzlich nicht vorgeschrieben sondern nur ein Anhaltspunkt für den Prüfer
Ich möchte jetzt hier keinen Ärger auf mich ziehen.
Aber das ist mein Wissensstand von Freitag bis Heute
Genau das ist auch mein Wissensstand, schracid....
ja kann ja sein das sich was geändert hat , hier ists aber noch nich angekommen ....
Die Geschichtchen sollte man mal alle zuzammentragen und ein Buch draus machen. Da wäre dann "Deutschland schafft sich ab" ein Scheißdreck gegen...
Also, was ich alleine mit denen schon alles erlebt habe... Ich alleine käme schon auf "Romanstärke"... Gut, bin ja auch nicht mehr der Jüngste und habe schon
40 Jahre Autofahrer-Leben hinter mir.
Die Krönung war mal ein Vorfall in der 80ern. Die Geschichte hat sich tatsächlich zugetragen und ist kein Scherz...!
Und es begab sich zu jener Zeit...
Ich stand neben meinem abgeschlossenen Fahrzeug und war mit nem Kollegen beim plaudern. Da fuhren Zivile vorbei, stutzten und kamen zurück... Dann kam die Frage wessen Fahrzeug das wäre. Ich sagte:"Meins". Der wollte tatsächlich meine Papiere sehen und in mein Auto gucken.
Da die sehr unfreundlich waren und mir auf Anfrage nicht erklären wollten, warum das Ganze, habe ich ihnen meinen Perso ausgehändigt und gesagt, den Rest zeige ich euch nicht... Hehe... Da war was los... Die hatten mir sogar angedroht, den Kofferraum aufbrechen zu wollen. Begründung: Es könnte sich ja Diebesgut in dem Auto befinden und in dem Zusammenhang "Gefahr im Verzug" Der Kollege und ich, wir hatten uns abgerollt.
Ende der Geschicht, nach ca. 30 Minuten sind sie3 dann unverrichter Dinge und jeder Menge Drohungen abgetrottet. Nie mehr was von gehört...
Und von solchen Lachsackgeschichten könnte ich hier jede Menge einstellen...
Ich weiß noch vor 2 Jahren war ich mal vom Blausteinsee richtung nach Hause unterwegs , wurde angehalten (Verbandskasten etc. war ja alles eingetragen also mussten die was anderes finden)
stand ne Werkzeugkiste im Kofferaum (kleine Werkzeugkistet wie man sie kennt mit dem nötigsten halt angegurtet usw)...
Polizist:was ist da drin?
Ich genervt : ach nur n paar Waffen und Sprengstoff ...
die waren sauer ...
Dann gabs ne Story vom ersten Unfall wo mir vor Ort gesagt worden ist :
Die Strecke kann man nur mit 30 fahren ... wie schnell waren sie bitte ?
Ich so um die 80 (Geschwinddigkeitsbegrenzung 70 wollt halt nach hause) und im Revier der sagte mir das er die Strecke immer mit 100 *runter ballert* die Anzeige wurde Fallen gelassen
da gibts genug zu erzählen sollte man echt mal zusammen fassen und zu nem verlag schicken
Hm,bei nem Kumpel lag im Kofferraum im 3er Golf ein Schraubenzieher rum...da ham die den erstmal nen Vortrag über Ladungssicherung erzählt.
Könnt ihr vielleicht aufhören den thread so zu zerreißen... Hier geht's um was ganz andres.
oh entschuldige bitte , ging so mit mir durch
und nur ma so btw für so ne geschichten gibs nen extra thread
@olddaddy2: Da wir ungefähr aus der gleichen Ecke kommen - wo war das auf der A40?
Zitat:
Könnt ihr vielleicht aufhören den thread so zu zerreißen... Hier geht's um was ganz andres.
Ich weiss nicht ob es hierzu passt, aber gestern Nacht kam mal wieder auf Kabel 1 diese tolle Sendung " Achtung Kontrolle " dort waren 2 Streifenhörnchen nachts unterwegs und haben in der Sendung 3 Autos angehalten darunter einen Polofahrer mit einem Polo 6N GTI und einer Bastuck Anlage ab Kat, jeder von uns weiss das die dinger brüllen wie nichts. Der Polizist meinte nur " Der Auspuff wäre durch " und verteilte einfach die Mängelkarten... ohne zu überprüfen ob der Tatbestät auch zutrifft. In der Kamera sagte der Herr dann das sich der TÜV darum kümmern solle....
Ich weiss nicht in wie fern das für dich interessant seien kann, einfach mal nach der Sendung von gestern schaun und dir das mal anschaun.... ggf. hilft Dir das ja weiter.
Klar das ist ein anderes Thema aber der Polizist zückte relativ schnell den Mängelblock ...
MfG
Zitat:
Ich weiss nicht in wie fern das für dich interessant seien kann
So, nun habe ich andere Fahrwerksfedern verbauen lassen. Weitec 60/40.
Nicht als Konsequenz zur Anzeige, sondern weil mir hinten eine Feder gebrochen war.
An die Keilform muß ich mich erst gewöhnen, aber so schlecht sieht es garnicht aus.
Warum ich das hier erwähne, ist der kleine Nebeneffekt, dass eine nachträgliche Begutachtung meines Fahrzeugs nun nicht mehr möglich ist... Leider...
gibts was neues bei dir?
Nein, noch nicht. Habe lediglich vom Amt ein Schreiben erhalten, in dem man mir den Eingang meines Einspruchs bestätigt.
alles klar, interessiert mich echt was dabei rauskommt..
Die StVZO enthält keine Stelle, wonach für Pkw eine Bodenfreiheit von 11 oder 8 cm vorgeschrieben ist.
Es existiert allerding ein Merkblatt VdTÜV 751, Stand Mai 2000, das sich auch mit der Frage der Bodenfreiheit von Kfz befaßt.
In dem Merkblatt soll auch eine Empfehlung enthalten sein, wonach ein Kfz in der Lage sein sollte, ein Hindernis von 800 mm x 110 mm ohne Berührung zu überfahren.
Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Pflichtgemäße erfüllung.Für die Frage, ob ein Kfz ausreichende Bodenfreiheit hat, kommt es auf das konkrete Kfz in der Gesamtbetrachtung an.
Sofern ein Fahrzeug nicht den zulassungsrechtlichen Bestimmungen der StVZO entspricht, steht der Verwaltungsbehörde das Instrumentarium des § 17 StVZO zur Verfügung. Danach kann u.a. eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt werden oder es kann ein Sachverstädigengutachten eingeholt werden. Auf jeden Fall ist dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, so dass eine Stillegung erst als letztes Mittel in Betracht kommt.
Eine Stillegung durch die Polizei dürfte nur in ganz extremen Fällen rechtmäßig sein, wenn ohne weiteres klar ist, dass die Vorschriften der StVZO verletzt sind und wenn mildere Mittel nicht in Betracht kommen, um eine Gefahr abzuwenden.
Eine Stillegung durch die Polizei, weil ein Hindernis 800 mm x 110 mm nicht ohne Berührung überfahren werden konnte, müßte wohl sehr genau auf ihre Rechtmäßigkeit untersucht werden.
Einen gültigen Gesetzeseintrag in der StVZO, was eine Mindestbodenfreiheit beschreibt gibt es demnach nicht.
Ich denke in dem Fall ist das einlegen des Einspruches mit sicherheit dir richtige Variante...
Zitat:
Es existiert allerding ein Merkblatt VdTÜV 751, Stand Mai 2000, das sich auch mit der Frage der Bodenfreiheit von Kfz befaßt.
Neues aus der Anstalt...
Die Bußgeldstelle hat sich gemeldet. Einspruch abgelehnt...
Unter:
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
könnt Ihr die Begründung einsehen.
Hier kurz gefaßt:
Die Bußgeldstelle hat eins der Streifenhörnchen um Stellungnahme gebeten.
Dieses zieht wieder den § 27 heran und beruft sich dabei auf die TÜV-Richtlinie (11 cm) und auf ein Urteil, welches ein AMTSGERICHT (also erste Instanz) gefällt hat. In diesem Urteil soll das Amtsgericht 8 cm Bodenfreiheit zu festen Teilen festgesetzt haben...
Ich frage mich, wie ein Amtsrichter mal eben so eine solche Festsetzung machen kann...? Ohne gesetzliche Grundlage.
Also ich tendiere schwer, es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen. Zu 100% bin ich mir aber noch nicht sicher.
Bin gespannt auf Eure Kommentare und Ratschläge, wie ich weiter verfahren soll...
Wenn es ordnungsgemäß eingetragen ist würde ich es drauf ankommen lassen!
Mein Bruder wollt letztens beim Golf 3 ein Gewindefahrwerk eintragen lassen. Er hatte 7cm Bodenfreiheit. Der TÜV Prüfer hat ihn nach Hause geschickt, und er musste es auf 8cm hochdrehen. Als das war, hat er es eingetragen bekommen.
Als es eingetragen war, hat er es natürlich wieder runtergedreht.
Bin mal gespannt wie es ausgeht, viel Glück.
Als erstes: Uha wie konnt ich so einen Thread verpassen...
@ Biernot dein bruder hätte zu nem anderen Prüfer fahren sollen...so ist die eintragung nichtig...
Kann im Prinzip auch nur das sagen was die anderen schon gesagt haben...diese 8 cm regelung gibt es nicht...und glaub nich das ein amtsgericht sowas in die welt setzen kann...höchstens ein vergleichsfall
Ich weiss nur von einer regelung die besagt das Frässkanten etc bei baustellen nicht höher als 8cm sein dürfen...und da du mit deinem auto ja kein verkehrshindernis sein darfst was du an einer 8cm kante aber wärst is das quasi eine inoffizielle regelung...aber nur am rande bemerkt wo diese 8cm ihren ursprung haben könnten
Aber wenn ich mir das vorgehen dieser polizisten anschaue bekomme ich echt nen hals...ne mägelkarte hätte ich ja verstanden...aber das die direkt punkte verteilen is mir neu
Egal was du machst...ich wünsch dir viel glück dabei
Kranker Scheiß...verfolge das ja auch schon seit anfang an...aber das is ja totaler quark. Zum Glück gibts das hier bei mir nicht.
Als mein Bruder zurück kam, erzählte ich ihm von dieser Sache hier.
Erselber hatte sich auch aufgeregt, da er auch weiss, dass es nur eine Richtlinie ist.
hi hat jemand vielleicht nen link wo man sich dieses merkblatt vom tüv runter laden kann ?
Kranker mist....
Zitat:
hi hat jemand vielleicht nen link wo man sich dieses merkblatt vom tüv runter laden kann ?
mach dir nichts drauß, hatte ein ähnliches problem an einem passat 3b turbo.... auto wurde mit eibach 60mm federn 1998 tieferlegt und eingetragen, 2000 wurden 17zoll mit 235/45 17 eingetragen mit dem fahrwerk und letztes jahr meinte son oberhauptwachmeister, das auto würde mit serienmäßigen winterreifen (195-65-15) an den radhäusern schleifen (auto wurde stillgelegt weil es nicht mehr verkehrssicher war)
da musste einfach hartnäckig bleiben und weiter munter widerspruch schreiben und zum anwalt gehen. irgend wann lenken die ein war bei mir auch so
Zitat:
Also ich tendiere schwer, es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen. Zu 100% bin ich mir aber noch nicht sicher.
Bin gespannt auf Eure Kommentare und Ratschläge, wie ich weiter verfahren soll...
also ich denke das die grünen öfters mal private probleme (frau hat ihn vlt ned rangelassen oder stress mitm chef XD )auf uns abwälzen :P
Zitat:
Hab deine Sache mal unter meinem Namen dort kurz und knapp geschildert bin mal gespannt was die Antworten von Tune it Safe ....
Zitat:
Das wäre auch für mich von großem Interesse. Stelle es bitte ein, sobald Du eine Antwort dazu bekommen hast...
Danke
Hab dir mal einige Links rausgesucht, die könnten Intressant für dich sein.[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Und eventuell:
AZ: 6 O 216/90[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
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Zitat:
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Hi,
war letzte Woche bei meinem Tüv und mit hängen und würgen hat er mir die Plakette drauf gemacht da ich keine 7cm Bodenfreiheit am tiefsten Punkt vom Polo habe.
Seine Worte lass dich nicht erwischen.
Hi!
Ich war letzten Donnerstag ebenfalls beim Tüv. Den Prüfer hat es gar nicht interessiert wie viel Platz unterm Auto ist. Er hat nicht gemessen und auch kein Wort in der Richtung verloren. Und meine Querlenkerstrebe hat unten schon keine Farbe mehr. Ich setzte immer mal aufm Feldweg auf, aber nie im normalen Straßenverkehr. Ich habe so 6-6,5 cm Platz.
Die einzigen Mängel waren Rost an der Bremsleitung und nen defekten Simmering an der Schaltstange. Und der Hinweis das in 2 Jahren AU evtl. nicht mehr klappt.
Zitat:
Und der Hinweis das in 2 Jahren AU evtl. nicht mehr klappt.
bei mir schon
AU? wofür randgruppe 0 ist eh gesünder
ABER.... Der Thread wird grad zerissen, also genug des OT´s ...
Habe für mich eine Entscheidung getroffen....
Die Sache geht vor Gericht. Ohne Rechtschutz, ohne Anwalt.
Mal sehen, was draus wird...
dann wünsch ich dir viel erfolg! ich drück dir die daumen!
Ot:
echt schade,das geraden leuten wie dich sowas passiert,obwohl alles ordnugsgemäß eingetragen ist.
Es fahren doch sonst leute rumm,bei dene nichts eingetragen ist und co.
Könntest ja auch mal Adac um rat bitten,fallst du mitglied bist.
ansonsten hmm
Also ich drück dir da mal die Daumen, obwohl ich das schon recht merkwürdig finde.
Wenn ich mir deine Profilbilder so ansehe ist deiner höher als meiner war.
Ich hatte z.B. an der Frontschürtze grad mal 4,5 bis 5 cm zur Straße wurde ständig angehalten und keiner hat was gesagt.
Ein Tip am Rande, such vorher nach vergleichbaren Prozessen, vllt. findest du so eine Möglichkeit das ganze zu deinen gunsten ausgehen zu lassen.
Lg Carsten
Also ich find das auch einfach nur "Affig" von der Busgeldstelle und der PK erst recht...
1. Das einzige was mal nen Ansatz wär, ist die Lichtaustrittskante, die ja vernachlässigt wurde.
2. Wie will er, wenn der Wagen wirklich unter 5.5cm wäre sehen, dass der Unterboden und "diverse Schrauben" (wenn ich das schon hör) verkratzt waren?!
3. Der Oberhammer schlechthin ist meiner Meinung nach der wirklich hinterlistige Bezug auf die Tüv-Richtlinie!
Er gibt in seiner Erklärung selber zu, dass es zu dieser Beschuldigung kein Gesetz und keinen Erlass in der STVO gibt. Somit handelt der PK willkürlich. Wenn er sich auf die Richtlinie beruft, müsste er nicht nur den Fahrzeughalter/Fz-Führer belangen, sondern erst recht den Tüv Ing. der die Fahrwerks-Rad/Reifen Kombi abgenommen und eingetragen hat!
Dieser Ingenieur hält im Zweifel nämlich seinen Kopf hin wenn das was er abnimmt "Verkehrsgefährdent" ist.
MfG
Erstmal Hut ab! ohne Rechtschutz durch zu ziehen zeigt von Arsch in der Hose, den wenn es kracht sind das massige kosten. Also wenn Du Leute brauchst die auch Aussagen das Sie tiefer als 7cm sind / waren dann bin ich gerne bereit auszusagen.
Hoffe das ich am 5.07 mein Ordner bekomme, sodass ich Dir den Zettel per PM schicken kann.
Hab bisher auch noch nix von der " Tune it Safe " Sache bekommen, schon komisch ... naja hoffe das es da bald mal ne Antwort druff gibt.
was soll er auch mit nem anwalt? er hat mit der ganzen sache widerspruch eingelegt und nun müssen sie ihm beweisen das es so ist, da keine gesetzliche reglung dafür gibt und alles nur am ing liegt, wird es höch wahrscheinlich eingestellt, es sei denn die sind so hartnackig und führen einen neutralen ing dazu aber dann müssen sie auch im gleichenzug dem ing der das abgenommen hat ein verfahren anhängen und da werden sie wohl oder übel ziemlich ins schei... näpfchen tretten. wenn du das ganze etwas beschleunigen möchtest, dann zieh die öffentlichkeit dazu, darfs zwar keine genauen details preisgeben aber annährend schon.... die sind heiß auf solche sachen
HI,
gibts schon was neues ?
Zitat:
gibts schon was neues ?
Zitat:
Die Sache geht vor Gericht. Ohne Rechtschutz, ohne Anwalt.
@ myexctnr: also das sehe ich nicht so. ich war auch schonmal angeklagt, in ner diebstahlsache und habe keinen anwalt gebraucht, da ich mir keiner schuld bewusst war, und es einzig an der bekloppten wachtmeisterin lag, dass ich dort überhaupt sitzen musste.........und da man doch noch auf den logischen menschenverstand hoffen darf, zumal wenn man zeugen hat, kann man durchaus auch ohne anwalt aufs gericht gehen
ich wurde übrigens freigesprochen
Genauso wars bei mir auch,hab mich damals selbstverteidigt,konnte halt gut argumentieren. Das ist das a und o bei sowas...wenn du mit gesetzen argumentierst hast du gute chancen...vergleichsfälle wären auch gut...
Zitat:
Ich war auch schon mal angeklagt, in einer Diebstahlsache...
Zitat:
Ist Quatsch, sich selbst vor Gericht zu vertreten, das müsstest du doch in deinem Alter wissen.
Naja Recht haben, und Recht bekommen, dass sind immer 2 verschiedene Paar Schuhe.
Ich, und ich denke viele Andere hier auch, sehen das genauso wie du. Du bist im Recht!
Zitat:
Naja Recht haben, und Recht bekommen, dass sind immer 2 verschiedene Paar Schuhe.
Zitat:
da es keine gesetzliche Grundlage hierfür gibt.
Zitat:
Du bist im Recht!
Zitat:
In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9
Zitat:
Du zitierst dieses Merkblatt allerdings nicht vollständig...
Sinngemäß steht in diesem Merkblatt nämlich auch, dass es von Fahrzeug zu Fashrzeug unterschiedlich sein kann und dass letztendlich der Fahrzeughalter für sein Fahrzeug verantwortlich ist...
Zitat:
Na, Du scheinst ja über einen riesigen Schatz an Lebenserfahrungen zu verfügen...
... Recht haben und Recht bekommen immer 2 verschiedene Paar Schuhe sind...
Zitat:
Das war keineswegs beleidigend gemeint
Mahlzeit,
Du ich hab gerade mal in bissel beim VDAT e.V rumgeschaut die sind zB am 15 bis 25.09 auf der IAA Pkw Frankfurt. Je nach dem solltes Du dort mal Dich mit den zusammen setzen oder schreib den mal eine email, den der VDAT ist der Verband Deutscher Automobile Tuner e.V und helfen auch bei so angelegenheiten weiter.
Vieleicht können die Dir ja ein paar Tipps geben oder halt mit Dir gemeinsam nach einer Lösung suchen.
hier mal die URL:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
PS: Ich würd einfach mal Anrufen ....
Zitat:
Vieleicht können die Dir ja ein paar Tipps geben oder halt mit Dir gemeinsam nach einer Lösung suchen.
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Unter dem o.a. Link könnt Ihr den Beschluß des Amtsgerichts Moers einsehen, den ich soeben erhalten habe...
Kurz und knapp: Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs.2 OWiG.
Was dieser beinhaltet kann ich leider nicht sagen. Habe dies nicht recherchiert. Ist mir auch egal... .
Es juckt mich zu erwähnen, - und das geht an all jene, die meinten, dass ich ohne Anwalt chancenlos sei - dass ich es ohne Rechtschutz und anwaltlichen Beistand geschafft habe...
Dank an all jene, die mir den Rücken gestärkt und mir Glück gewünscht haben!
Von heute an werde ich stets eine Fotokopie des Bußgeldbescheides und des Beschlusses vom AG Moers mir mir führen...
Ja sehr geil...Glückwunsch
Sauber bekomm ich ne Kopie? :P hehe
Zitat:
bekomm ich ne Kopie?
Hier der § 47 Abs. 2:
(2) Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält dieses eine Ahndung nicht für geboten, so kann es das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft in jeder Lage einstellen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn durch den Bußgeldbescheid eine Geldbuße bis zu einhundert Euro verhängt worden ist und die Staatsanwaltschaft erklärt hat, sie nehme an der Hauptverhandlung nicht teil.
Der Beschluß ist nicht anfechtbar.
Freut mich sehr für dich!
Ja freut mich für dich..
Ich musste damals über 300e strafe zahlen un es gab 4 punkte..
Hatte da auch nen 86c.. 80/60 mit käfig un all so schönen sachen..
Die haben schlechten sex,deswegen müssen die armen tiefergelegten karren dran glauben...
Zitat:
Die haben schlechten sex,deswegen müssen die armen tiefergelegten karren dran glauben...
Aber die meisten... Vorallem die in NRW
du kommst doch aus hessen oder nicht? warum fährst du auch nach NordrheinVandalen?
HAHAHAHA wie geil is das denn ^^
Den Wisch würd ich den Sheriffs nächstemal beim Treffen unter die Nase reiben
Glückwunsch
GUt gemacht !
Glückwunsch!
Zitat:
wegen der lichtaustritskante können se meckern..oder vllt kennzeichenhöhe... aber nich wegen unter 8cm boderfreiheit...
das gesetz muss erst geschrieben werden
Zitat:
du kommst doch aus hessen oder nicht? warum fährst du auch nach NordrheinVandalen?
Zitat:
Den Wisch würd ich den Sheriffs nächstemal beim Treffen unter die Nase reiben
Herzlichen Glückwunsch. Hab ich mir schon gedacht, dass es klappt, da Richter meistens objektiv urteilen, anhand der Beweise und Gesetze. Ist zwar immer wieder Stress mit übereifrigen Polizisten und Staatsanwälten, aber zum Glück haben die am Ende nix zu entscheiden.
ja Sie versuchen es immer und immer wieder .... manche nehmen es einfach so hin und dann gibts welche wie Dich. Die es nicht so hin nehmen aber leider ist der Anteil zu gering sodass Sie einfach munter weiter machen können weil der nächste " Dumme " schon an der nächsten Ecke wartet ...
Naja Glückwunsch zum Sieg und auf gute weiterfahrt
gratulation da kann man sehen das auch ohne anwalt sein recht bekommen kann. Aber die meßmetode der rennleitung (Taschenlampe
)ist schon lächerlich.
finde ich einfach klasse!
mfg
Denis
Glückwunsch zum gewonnenen Verfahren
Das beste an dem Thread ist aber das Bild auf dem der Beamte seinen Hintern rausstreckt auf Seite 10
Zitat:
Aber die meßmetode der rennleitung (Taschenlampe )ist schon lächerlich.
Erstmal Glückwunsch,
jedoch kommt mir da so die Frage, wieso versuchen die es dann immer wieder? Ok sie machen ja nur ihren Job und im endeffekt sollte man der Bußgeldstelle mal ein paar Gesetze auf den Tisch legen, schließlich entscheiden die, ob ein Bußgeld erhebt wird oder nicht.
Dein Auto ist ja nicht wirklich Tief, ich messe bei mir an der tiefsten Stelle gerade mal 2-3 cm. Wie schon in einem vorhigen Beitrag von mir erwähnt, hatte ich das selbe Problem allerdings mit schleifenden Winterrändern im Radkasten, bei einem Unterschied der Felge zum eingetragenden Sommerreifen von 2 Zoll (Sommerreifen 17 Zoll , Winter 15 Zoll Serie), allerdings bei einem anderen Auto.
Naja werds wohl nie verstehen, reine Geldmacherrei kann man ja dazu nicht mehr sagen, das ist schon verzweiflung.
grüße
Zitat:
Naja werds wohl nie verstehen, reine Geldmacherrei kann man ja dazu nicht mehr sagen, das ist schon verzweiflung.
Zitat:
wehe du tötest eine Familie oder besser machst Sie zum Krüppel, have fun !
Was hat ein Auspuff mit 2 Cm Bodenfreiheit zu tun. Okay, falscher Thread gibt genug solch kranker Leute.
Ihr seid drauf,wenn ein Rad abfliegt auf der Bahn mit 160 sachen,dann ist doch der rest Latte?!
^
| Danke aber es ging ums Platzen
Kein Gesetz geschrieben also wayne ?
Zitat:
Ich finde du redest blödsinn.
Du sagst du hast nur 2 CM Luft...
Weisst du in welcher Situation ich dich gern mal sehen würde... ?
160 Kmh .. 1 Reifen Platzt, dein Dreieckslenker oder wat weiss ich da so tief ist, ramm sich in die Straße.. Ich glaube nicht das du da noch viel machst außer an Gott denken.
Es hat schon einen Sinn 6-8 cm Bodenfreiheit zu haben aber mach du mal nur wehe du tötest eine Familie oder besser machst Sie zum Krüppel, have fun !
Nur noch eins ...
Ich würde gern wissen welche Versicherung so doof ist, bei 2 Cm Bodenfreiheit keinen Gutachter einzuschalten. Bzw. Welcher Tüver dir so ein schwachsinn einträgt... ? Du selbst, wa ? ..
Lassen wir das, du hast deine Meinung ich habe meine ... Bevor wir hier alles volltexten denk du dir deinen Teil, ich denk mir meinen.
XD finds recht amüsant... wenn ich nen polo 2f habe, 60mm h&r fahrwerk und 175/50 13 und vor dran nen ne lippe vom golf, wo is wohl meine tiefste stelle?
na ganz klar die lippe guchtachter hin oder her, niemand schreibt einem vor wie tief er sein darf und nur jetzt mal von deinem sehr schlimmen fall ausgegangen, wird dein fahrzeug eher still gelegt als meins, da bei mir einfach kein mensch drunter passt. er wird höchstens über die motorhaube gehen oder vorne weg geschoben ist immer noch ungefährlicher als mit deiner serien höhe, der heiße auspuff und die schrauben.... aber lassen wir das mal lieber.... auf son dämliches gelaber hab ich gar keine lust
Zitat:
warum fährst du auch nach NordrheinVandalen?
@brsk kann es sein, dass du den 86c bzw auch den 2f nicht kennst?
wenn wir 86c fahrer von tiefster stelle reden, ist es in 50% der MSD und die anderen 50% meinen die lippe, die sie vorne dran haben
und egal was du für ein auto fährst.?: bei 160 oder auch weniger; wenn mein reifen platzt, dann hab ich andere sorgen, als ein tiefer auspuff, der aufsetzt
wenn du das nächste mal auf der autobahn unterwegs bist, schau mal unter die autos, die an dir vorbeifahren, bzw die du überholst: schonmal aufgefallen dass bestimmt 10% irgend etwas zwischen den vorderrädern rumhängen haben?
und wenn dieser unterfahrschutz oder spritzschutz auf wiedersehn sagt, reicht das dem motorradfahrer vollkommen aus auf die schnautze zu fliegen
ich finds einfach total weit hergeholt, scheiß egal wie tief man fährt oder was auch immer, mensch gegen auto , da kommt immer der mensch zu schaden PUNKT.
Weiß gar nicht wieso er sich so aufregt ^.-
Zitat:
bei 160 oder auch weniger; wenn mein reifen platzt, dann hab ich andere sorgen, als ein tiefer auspuff, der aufsetzt
es sei dir verziehen, sind ja nicht nachtragend :P
am ende liegt es eh in den händen des prüfer's, ob das auto noch fahrbar ist oder nicht, denn im ernstfall er hält dafür seinen kopf hin
am ende liegt es eh in den händen des prüfer's, ob das auto noch fahrbar ist oder nicht, denn im ernstfall er hält dafür seinen kopf hin
Zitat:
wenn wir 86c fahrer von tiefster stelle reden, ist es in 50% der MSD und die anderen 50% meinen die lippe, die sie vorne dran haben
und c die meisten 86c fahrer keinen KAT haben
also ich jedenfalls net
na du musst ne kohle haben :P
als student doch immer
wie kommste denn da drauf?
hab selber nen 86c ohne kat :P
und irgendwie kann man es sich doch leisten, oder?
wird im winter eh abgemeldet zum umbau............und da wäre es ja schade, wenn ich ihm vorher ne andere abgasnorm eingetragen hätte
ja das stimmt ich würd an deiner stelle nichts anderes eintragen lassen ... haste immer noch die möglichkeit auf weber oder so um zu bauen
deswegen hab ich mir das auch angetan, mehr steuern zu bezahlen als nen vr6
allerdings hab ich irgend wo mal gelesen das man auch zurück rüsten kann wenn er orginal kein kat hat. aber wer weiß wie schwierig das ist und wie lang das noch gültig ist^^
das ist ja mein problem; denn als student, werd ich mir den nicht in 6 monaten umbauen können
ne das is wohl wahr ausserdem ist es ja auch ein wenig tradition ohne kat bei den autos ne
deswegen unterscheide ich auch strikt zwischen 86c und dem 2f...........dann beim kat unterscheiden sie sich meistens am stärksten
Zitat:
Dein Auto ist ja nicht wirklich Tief, ich messe bei mir an der tiefsten Stelle gerade mal 2-3 cm.
joa steht doch da in cm und habs wie gesagt an der tiefsten stelle gemessen, meiner lippe aber is ja auch hupe
Zitat:
joa steht doch da in cm und habs wie gesagt an der tiefsten stelle gemessen, meiner lippe aber is ja auch hupe
tja aber eben dieses , ich sag mal , in deinen augen unrelevante teile verhindert sehr häufig eine tüv abnahme, da es kaum möglich ist, den bremsenprüfstand zu befahren, aber gut wollen uns ja hier nicht über sowas streiten. mal davon abgesehen ist der rest auch nicht wesentlich höher bei den mini reifen
@ R-Line:
aber du willst mir jetz nicht erzählen, dass ein 86c; also bis 89 bzw 90; standartmäßig nen kat hatte
Zitat:
aber du willst mir jetz nicht erzählen, dass ein 86c; also bis 89 bzw 90; standartmäßig nen kat hatte
aber das war eher die ausnahme: deswegen hab ich oben auch geschrieben das es standartmäßig also serienmäßig nicht üblich war
Zitat:
aber das war eher die ausnahme: deswegen hab ich oben auch geschrieben das es standartmäßig also serienmäßig nicht üblich war
und jetz mal überlegen, welche motoren aus dem 86c und welche aus dem 86c 2F sind; dann kommen wir nämlich in meine richtung
KATs waren zwischen 88 und 90 wirklich keine Seltenheit, hab selbst in der Nachbarschaft zwei 89er NZ mit KAT. NZ, 3F z.B. gabs im 86c.. Aber bleibt doch bitte beim Thema.
das is ja schon pervers XD
So Leute habe gerade die email von Tune it Safe erhalten:
Hier die Kopie:
Hallo Herr Schmidt,
bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungszeit, die sich aufgrund der Ferien ergeben hat.
Die Experten von TUNE IT! SAFE! können zu Ihrem Fall folgendes sagen:
"Die Bodenfreiheit von tiefergelegten Fahrzeugen ist gesetzlich nicht geregelt.
Es existiert lediglich ein TÜV-Merkblatt (Nr. 751, gültig für ALLE Sachverständigenorganisationen), das eine Mindestbodenfreiheit von 11 cm (alte Version)
bzw. 8cm zu festen und. 7 cm (neue Version) zu flexiblen Bauteilen empfiehlt.
Diese Maße gelten seit einiger Zeit für das voll ausgelastete Fahrzeug!
Im TÜV-Merkblatt ist ebenfalls zu lesen, dass bei Nichtüberfahrbarkeit der Grubenumrandung bzw. Nichtprüfbarkeit auf einem Bremsenprüfstand die Prüfung grundsätzlich abzulehnen ist.
Ich vermute, dass das Fahrzeug im vorliegenden Fall "leer" und eine Prüfung mit zulässigem Gesamtgewicht eine noch niedrigere Bodenfreiheit ergeben hätte.
Die 11 cm im Urteil stammen sicher (wie oben beschrieben) aus dem TÜV-Merkblatt.
Mir ist lediglich ein Urteil des OLG Hamm bekannt, nach dem Städte und Gemeinden bei baulichen Maßnahmen von einer Mindestbodenfreiheit von 10 cm ausgehen können. Dieses Urteil ist wohl nach der alten Version (11 cm) des TÜV-Merkblattes entstanden.
Obwohl es (wie erwähnt) keine konkrete gesetzliche Regelung gibt, kann allerdings jederzeit eine Gefährdung des Straßenverkehrs (durch Aufsetzen) begründet werden, wenn Fahrzeug deutlich weniger Bodenfreiheit einhalten als eben diese 10 cm (je weiter nach unten davon abgewichen wird, desto gefährlicher).
Eine Bodenfreiheit von 5,5 cm würde ich so beurteilen.
Das Fahrzeug hätte mit diesem Maß niemals abgenommen werden dürfen.
Bei der Verantwortlichkeit ist es nun leider so, dass grundsätzlich der Halter für den Zustand des Fahrzeugs gerade steht. Wenn die in Rede stehende unzulässig niedrige Bodenfreiheit nicht bemerkbar gewesen wäre (z. B: niemals aufgesetzt, keine Schleifgeräusche) - was ich mir jedoch kaum vorstellen kann - könnte ein Bußgeldverfahren wegen fehlender Bemerkbarkeit scheitern (§ 23 StVG).
Sind derartige Spuren vorhanden, fällt es sicher schwer, nachzuweisen, man habe nichts bemerkt.
Im vorliegenden Fall sehe ich den Bußgeldbescheid als gerechtfertigt an (wenn ich davon ausgehe, dass es hier und da "Bodenkontakt" gegeben haben muss).
Ggfs. könnte man zivilrechtlich oder im Beschwerdeverfahren an den zuständigen Sachverständigen heran treten."
Allzeit gute Fahrt
Jan Henning Klapper
Events | Messe | Konzeption
Also Leute, was der TH hier zur verfügung stellt ist kein FREI fahrt schein von daher muss immer im Einzelfall die Sache geklärt werden.
MfG
mmh er eiert aber auch nur um die tüv richtlinie rum. und um eine gefährdung des straßenverkehrs festzustellen müssen die einem schon nachweisen, dass man regelmäßig aufsetzt. und bei einigen einfahrten bzw bordsteinen setzt man doch auch schonmal mit serienfahrwerk auf... also find die antwort ziemlich wischi waschi...
INFO:
Was ist aus meinem Thread geworden? Vielen Dank für den Verriss...
Die von mir eingestellten Links funktionieren nicht mehr. Habe die dazu gehörigen Dokumente aus dem Netz genommen.
Für mich ist der Thread abgeschlossen...
Naja was willst noch hören?
Hat doch schon jeder sein Senf dazu gegeben
lg