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Stoßstange Umbauen --> Zulässig?

SchmidtMotorsport
  • Themenstarter
SchmidtMotorsport's Polo 6N

nabend alle zusammen^^

ich habe mal eine frage zur stoßstange vom 86c Coupe...

undzwa will ich das Kennzeichen auf die Fahrerseite machen... aber ich weiß halt nicht was der Tüv zu sagt...
hat jemand schon soeinen umbau gemacht?!


sry für die schlechten bilder... hab ich aus goggle und dann gefakt^^

Orginal:




So wie ich es haben will:

vieleicht net so weit außen aber es soll nur zeigen wie ich das vor habe^^

lg Steffen



nabend so viel ich weiss is das der Alfa romeo style . der is bis auf die ausnahme von alfa und vom evo 8 tüv technisch nicht erlaubt da laut stvo das kfz zeichen in der mitte vom fahrzeug sein muss


SchmidtMotorsport
  • Themenstarter
SchmidtMotorsport's Polo 6N

wie haben das die anderen leute hier in PT gemacht...
weil illigal will ich das net machen...

kann man net sagen, hier is orginal vw teil ... das muss so sein xD
also müsste ich es per einzelabnahme machen wieviel würde sowas kosten wegen nummernschild auf die seite?!



erlaubt ist es, du musst nur die Gesetzliche mindesthöhe von 200mm einhalten und darauf achten das dass Kennzeichen in einem winkel von 30° lesbar ist.

§60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen:

"(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein."


SchmidtMotorsport
  • Themenstarter
SchmidtMotorsport's Polo 6N

das is gut =)
also die 200 mm halte ich locker ein und die 30° müsste ich ja auch einhalten können...
ich verschiebe ja eigentlich nur den halter sonst nix...

dann werde ich das mal die woche genauer planen und vieleicht auch duchsetzen =)

danke für die hilfe Mumu


Hatte es an meinem 2f auch mal auf der fahrerseite...kam damit in mehrere kontrollen und da hat keiner was gesagt und auch keiner nachgemessen. Das heißt natürlich nicht das du nicht auf die vorgaben achten sollst na dann, gutes gelingen


kannst Du bedenkenlos machen (im Rahmen der Vorgaben)
Gibt genug Schürzen bei diversen Fahrzeugen wo vorne keine Montagestelle vorgegeben ist, und die Leute sich die Kennzeichen seitlich montieren. (siehe unser Gastauto.


gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    nabend so viel ich weiss is das der Alfa romeo style . der is bis auf die ausnahme von alfa und vom evo 8 tüv technisch nicht erlaubt da laut stvo das kfz zeichen in der mitte vom fahrzeug sein muss


    LOL...

    Sorry aber bitte die Halbwarheiten mal für sich behalten ne

    Ist Problemlos machbar solange das Sichtfeld sowie die Mindesthöhe nicht beeinträchtigt wird.

    Aber davon mal abgesehen wirkt das beim 86C mit den original Stosstangen nicht wirklich toll.


    Jop,ist wirklich geschmacksache...aber wenns ihm gefällt



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