Zitat:
hab bei mir mal nachgemessen und habe ca. 6cm unter der Fahrwerksstrebe und das hat keinen beim TÜV gestört.
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
ich hätte gesagt nach § vw absatz 2 besteh für Ameisen absolute helmpflicht °°!°°
Laut dem Merkblatt ist das für mich eher eine Empfehlung an den TÜV. Ob er es nun abnimmt oder nicht obliegt dem Prüfer. Es liegt in seinem Ermessen.
Er muss sich jedeoch NICHT genau an die empfehlung halten.
Ich habe ca 70 mm.
ALso soll ich jetzt erneut zum TÜV fahren, mir das abnehmen lassen und bei der nächsten kontrolle wieder 25 € löhnen ? Das seh ich nicht ein.
Dann müssten die doch jeden Porsche, lamborghini etc. auch einen Technischen Mangel unterstellen oder sehe ich das verkehrt ?
Moin
Also Lambo und so sollen angeblich etwa 12 - 14 cm Bodenfreiheit haben. Aber der X Bow von KTM soll Serie an den Diffusor-Finen am Unterboden 8 cm Bodenfreiheit haben, fürSerie schon hart. Habe so einen auch in Österreich gesehen. Am Wörthersee beim Treffen, komisch das dieser Wagen nicht angehalten worden ist und gemessen worden ist. Würde mich mal interessieren was dann machen sollst. Aber naja.
also bei manchen serien sportwagen glaub ich nicht dran das die bei 11 cm liegen sollen und warum sollen die denn bitteschön vorrang gegenüber dem polo haben, nur weil die ein paar pfennig mehr kosten ? ^^
fahr einfach zu dem der dir das eingetragen hat und der soll dir deine mängelkarte abstempeln...
ganz einfach...
da liegt das problem. Der Vorbesitzer hat das eintragen lassen und in dem zuge den TÜV erneuert ...
bei uns haben die schon nen oginalen golf v gti stillgelegt weil der angeblich zu tief sei sind dann mit 3 mann in der karre rumgesprungen und haben den verschränkt und nach schleifspuren in den radhäusern gesucht.
[quoteZitat:
hab bei mir mal nachgemessen und habe ca. 6cm unter der Fahrwerksstrebe und das hat keinen beim TÜV gestört.
Nö da bedeutet nur das deine Eintragung nicht legitim ist und dementsprechend anfechtbar ist ^^
Dann fahr mal mit deinen 6 Cm über unsere Hügel in der Bahnhofstraße ... Dann bist du sehrwohl eine Gefahr.. Äh keine ... Da du stecken bleibst.
Gruß
hab gradn zollstock hier 6cm ist doch sehr wenig glaube ich habe eher 7-8cm war wohl doch der boden uneben beim messen werd morgen mal in der garage nachmessen gegossener beton sollte ja eben sein
aber mittig über diese 30 zonen hügel komme ich trotzdem nicht drüber
aber da wird auch so mancher seriensportwagen hängenbleiben.
in winsen kenne ich die bahnhofsstraße nicht. ich fahre da täglich nur hoopterstr. und da sind keine hügel
bin im übrigen noch nie im normalen straßenverkehr aufgesetzt nur mal an sonem toranschlag in ner hofeinfahrt!
Naja.... Ich würde es auch nicht ausprobieren ... -zwinker- Aber mal so nebenbei ...
Irgentwann ist es doch einfach zu tief oder meint ihr nicht...? Ist schon scheisse wenn man jemanden vor sich hat der um jeden Gullideckel drum herum fahren muss, es regt wirklich manchmal richtig auf. ... Und dann bleiben Sie bei der Tanke am Bordstein hengen.. Hatten wir hier schon ein paar mal.
Wenn man so tief will, sollte man sich nen Airride kaufen, wofür gibts die Dinger.
ich wollt ja gar nicht so tief
der polo sollte nur nicht aussehen als ob ich den kofferraum voller zement habe.
aber so wie er jetzt ist kann man auch ohne großes gullideckelumfahren gut durchs leben kommen, aber tiefer würd ich den nie machen, vor allem da ich feldwege und manchmal auch über ne wiese fahre.
habe diesen winter schon dran gedacht den höher zu legen und dann mattig chromstahlfelgen und stollenreifen druf
finde lordvaders tieferlegung endlich mal ne gelungene am steili
hasse es wenn die vorne normal im radkasten stehen und hinten teif entauchen sieht echt aus wie zementsäcke im kofferraum
ich denke es sind viele tieferlegung "legal" eingetragen. Wenn sie es wirklich darauf abgesehen haben, dann müssten die ja ne menge autos stilllegen.
Ich zahl meine Strafe ja nur wegen einem "Technischen Mängel" 25 €.
Aber das er mir erst 3 punkte und 90 € geben wollte (dafür das alles eingetragen ist) und das 10 tage bevor meine probezeit enden -.-.
Er hat das davon abhängig gemacht, ob er unterm Auto schleifspuren finden die auf ein Aufsetzten deuten. Hat er aber nicht
Hab heut morgen nachgemessen... 6,5cm Platz...
Schleifspuren habe ich nur an der Fahrwerksstrebe, aber nur von dem oben abgebildeten Weg! Da setzten auch mal Serienfahrzeuge auf wenn sie falsch oder zu schnell sind!
Sind ja auch nicht alle Polizisten gleich. Ich wurde neulich kontrolliert und die wollten nur Fahrzeugschein und Lappen und haben gefragt ob ich in der letzten Zeit Alkohol oder Drogen genommen habe. Die Eintragungen haben die gar nicht interessiert.
haben jetzt auch mit einem TÜV geschnackt der sich speziel mit eintragungen auskennt. Der meint es gibt KEIN gesetz was eine gewisse Bodenfreiheit vorschreibt ! Nur die empfehlung an den TÜV in den merkblättern.
Also werde ich das nicht zahlen. Endlich klarheit
Zitat:
Der meint es gibt KEIN gesetz was eine gewisse Bodenfreiheit vorschreibt ! Nur die empfehlung an den TÜV in den merkblättern.
Nun hat er aber eine Bestätigung von offizieller Stelle
Und ich brauch auch keine Angst haben
Eben kommt ja besser wenn ich als Quellen Angabe den TÜV und das Forum nutzen kann
Zitat:
Nun hat er aber eine Bestätigung von offizieller Stelle
Und ich brauch auch keine Angst haben
Ja ok, stimmt schon. Er hätte, mit Hilfe deiner Quellenangaben, der Polizei zeigen können was laut Gesetzt erlaubt ist.
Ich meinte das ja so, dass er jetzt die Bestätigung von jemandem hat, der für die Überprüfung bei sowas zuständig ist. Einfach sagen da steht was erlaubt ist reicht ja nicht immer
hallo Kollege
also laut gesetz ist das so mit der bodenfreiheit:
11cm bodenfreiheit an starren teilen ----- auspuff, querlenker etc.
8 cm bodenfreiheit an beweglichen teilen ---- spoilerlippe, stossi
Desweiteren:
Ein Polizist, ist KEIN Gutachter, oder amtlich anerkannter Sachverständiger, geschweige den ein Prüfingeneur.
Das heisst der Polizist darf das Urteilungsvermögen des Prüfers nicht anzweifeln.
Alles andere wäre Amtsanmaßung.
MAN BEACHTE: das die abnahme nicht von einem freien sachverständigen gemacht wurde, wie FSP, oder KÜS,
denn der titel freier sachverständiger ist nicht geschützt, so kann sich jeder nennen der bissl ahnung von was hat.
Zitat:
also laut gesetz ist das so mit der bodenfreiheit:
11cm bodenfreiheit an starren teilen ----- auspuff, querlenker etc.
8 cm bodenfreiheit an beweglichen teilen ---- spoilerlippe, stossi
moinsen
doch das steht in der StVZO und ihr solltet mal mit euren TÜVern plaudern, da
die meisten (so auch meiner der bei mir in der Werkstatt prüft) sich an diese
regel halten und nach den gegebenheiten auch abnahmen machen.
Der Rest wird dem Prüfer sowieso im als Auflage und Hinweis im Teilegutachten
vorgegeben, diese Punkte muss er dann durchackern, und dementsprechend
fällt das prüfergebnis aus.
mal unter uns gesagt mein 6N hatte am querlenker 4cm luft zum boden und hinten
warens vielleicht 10cmm vom endtopf aus. So wurde mir aber das Fahrwerk abgenommen und fertig war, keiner hat je irgendwas gesagt.
Bemerkung am Rande:
die DEKRA wollte mir das Fahrwerk nicht abnehmen mit der Begründung:
untere lichtaustrittskante zu tief, naja DEKRA ist halt leicht dämlich weil die
an der unteren scheinwerferkante gemessen haben.
Zitat:
doch das steht in der StVZO
Ist wirklich so - ist kein festes Gesetzt, eben eine Richtlinie. Punkt. Da gibts auch nix dagegen zu halten Es steht dem Prüfer frei sich daran zu halten, oder nicht. In der der Regel bei uns braucht man 8cm zu festen, und ca 7 cm zu schlapprigen Teilen...
Bei 11 cm würde fast kein Auto mehr rumfahren, welches tiefer ist, weil er es nicht abgenommen bekommt...
@R-line ich wollte nur eine bestätigung von jemanden der Eintragungen durchführt, dass heisst nicht das ich deine posts nicht beachte ! im gegenteil!
ich bin froh über jede Info und Meinung !
und es stimmt es ist eine Empfehlung und kein Gesetzt (Gottseidank)
und ich hoffe es bleibt dabei
was will er erst sagen wenn ich meine Sommerreifen drauf habe und nur 5 cm Bodenfreiheit habe
Zitat:
die DEKRA wollte mir das Fahrwerk nicht abnehmen mit der Begründung:
untere lichtaustrittskante zu tief, naja DEKRA ist halt leicht dämlich weil die
an der unteren scheinwerferkante gemessen haben.