Oh man, nicht das die hier in Bremen auch noch auf so eine Idee kommen. Ich habe auch nicht wirklich viel Luft. sind wohl auch nur 5cm. Muß den Mist aber auch noch eintragen lassen.
ich glaub das gibt nicht genug verbrecher die muessen nu auf uns los
ich würde da so stur wie möglich und so korrespondent wie nötig sein...
es kann doch nicht sein das ein studierter Ingeneur vom TÜV etwas für verkehrsicher erachtet und dann ein HansWurst frisch von der polizeischule kommt und das anzweifelt....
wo kommen wir denn da hin.. dann kann ich mir den tüv gleich sparen und das geld für strafen aufheben
Schon richtig, aber er sollte erstmal die Maße abgehen. Nicht das er nachher die Nase auf hat weil er doch zu tief ist. Mit deinen 13" könnte das schon eng werden. Hab auf meinem 2F auf 13" und bin damit auch zu tief dafür. Wenn ich mir vorstelle das sich vor 5 Jahren und mehr keine Sau drum gekümmert hat. Aber auch ein dauerhaftes Thema.
ic hät ja gefragt ob die latte ordnungsgemäß geeicht ist
Der ist auch gut
Den bring ich beim nächsten mal xD
wir haben grad mit einem freund (der TÜV ist) telefoniert. Der sagt, dass die mindesthöhe 110mm betraägt -.- soll hier stehen: VD TÜV Merkblatt 751 abs 5. anf. 2
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70 mm auf wackelnde, lose... schürze etv. 110 mm auf FESTe, Karosse...
In meinem Gutachten vom Farwerk stand glaube ich drin "feste Teile 80mm und lose bzw. flexibel 70mm platz bis zur Fahrbahn"
hab bei mir mal nachgemessen und habe ca. 6cm unter der Fahrwerksstrebe und das hat keinen beim TÜV gestört.
Aber in Deutschland hängt das ja mit der Willkür der Prüfer zusammen.
Zitat:
Sag mal, aus welchem Bundesland kommst du? Ich kenne eigentlich nur die Bayern die so bekloppt sind.
Das ist nur eine Richtlinie und kein "Gesetzt". Aber hier bei uns brauchst Du 8 cm Bodenfreiheit, wenn es der Prüfer genau nimmt. Und wenn 110mm ein festes Gesetzt wäre, dann kann man hier im Forum sicher 98% der Autos stillegen... Wenn Du warst, kannst posten, was die gemeint haben...
Zitat:
hab bei mir mal nachgemessen und habe ca. 6cm unter der Fahrwerksstrebe und das hat keinen beim TÜV gestört.
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
ich hätte gesagt nach § vw absatz 2 besteh für Ameisen absolute helmpflicht °°!°°
Laut dem Merkblatt ist das für mich eher eine Empfehlung an den TÜV. Ob er es nun abnimmt oder nicht obliegt dem Prüfer. Es liegt in seinem Ermessen.
Er muss sich jedeoch NICHT genau an die empfehlung halten.
Ich habe ca 70 mm.
ALso soll ich jetzt erneut zum TÜV fahren, mir das abnehmen lassen und bei der nächsten kontrolle wieder 25 € löhnen ? Das seh ich nicht ein.
Dann müssten die doch jeden Porsche, lamborghini etc. auch einen Technischen Mangel unterstellen oder sehe ich das verkehrt ?
Moin
Also Lambo und so sollen angeblich etwa 12 - 14 cm Bodenfreiheit haben. Aber der X Bow von KTM soll Serie an den Diffusor-Finen am Unterboden 8 cm Bodenfreiheit haben, fürSerie schon hart. Habe so einen auch in Österreich gesehen. Am Wörthersee beim Treffen, komisch das dieser Wagen nicht angehalten worden ist und gemessen worden ist. Würde mich mal interessieren was dann machen sollst. Aber naja.
also bei manchen serien sportwagen glaub ich nicht dran das die bei 11 cm liegen sollen und warum sollen die denn bitteschön vorrang gegenüber dem polo haben, nur weil die ein paar pfennig mehr kosten ? ^^
fahr einfach zu dem der dir das eingetragen hat und der soll dir deine mängelkarte abstempeln...
ganz einfach...
da liegt das problem. Der Vorbesitzer hat das eintragen lassen und in dem zuge den TÜV erneuert ...
bei uns haben die schon nen oginalen golf v gti stillgelegt weil der angeblich zu tief sei sind dann mit 3 mann in der karre rumgesprungen und haben den verschränkt und nach schleifspuren in den radhäusern gesucht.
[quoteZitat:
hab bei mir mal nachgemessen und habe ca. 6cm unter der Fahrwerksstrebe und das hat keinen beim TÜV gestört.
Nö da bedeutet nur das deine Eintragung nicht legitim ist und dementsprechend anfechtbar ist ^^
Dann fahr mal mit deinen 6 Cm über unsere Hügel in der Bahnhofstraße ... Dann bist du sehrwohl eine Gefahr.. Äh keine ... Da du stecken bleibst.
Gruß
hab gradn zollstock hier 6cm ist doch sehr wenig glaube ich habe eher 7-8cm war wohl doch der boden uneben beim messen werd morgen mal in der garage nachmessen gegossener beton sollte ja eben sein
aber mittig über diese 30 zonen hügel komme ich trotzdem nicht drüber
aber da wird auch so mancher seriensportwagen hängenbleiben.
in winsen kenne ich die bahnhofsstraße nicht. ich fahre da täglich nur hoopterstr. und da sind keine hügel
bin im übrigen noch nie im normalen straßenverkehr aufgesetzt nur mal an sonem toranschlag in ner hofeinfahrt!
Naja.... Ich würde es auch nicht ausprobieren ... -zwinker- Aber mal so nebenbei ...
Irgentwann ist es doch einfach zu tief oder meint ihr nicht...? Ist schon scheisse wenn man jemanden vor sich hat der um jeden Gullideckel drum herum fahren muss, es regt wirklich manchmal richtig auf. ... Und dann bleiben Sie bei der Tanke am Bordstein hengen.. Hatten wir hier schon ein paar mal.
Wenn man so tief will, sollte man sich nen Airride kaufen, wofür gibts die Dinger.
ich wollt ja gar nicht so tief
der polo sollte nur nicht aussehen als ob ich den kofferraum voller zement habe.
aber so wie er jetzt ist kann man auch ohne großes gullideckelumfahren gut durchs leben kommen, aber tiefer würd ich den nie machen, vor allem da ich feldwege und manchmal auch über ne wiese fahre.
habe diesen winter schon dran gedacht den höher zu legen und dann mattig chromstahlfelgen und stollenreifen druf
finde lordvaders tieferlegung endlich mal ne gelungene am steili
hasse es wenn die vorne normal im radkasten stehen und hinten teif entauchen sieht echt aus wie zementsäcke im kofferraum
ich denke es sind viele tieferlegung "legal" eingetragen. Wenn sie es wirklich darauf abgesehen haben, dann müssten die ja ne menge autos stilllegen.
Ich zahl meine Strafe ja nur wegen einem "Technischen Mängel" 25 €.
Aber das er mir erst 3 punkte und 90 € geben wollte (dafür das alles eingetragen ist) und das 10 tage bevor meine probezeit enden -.-.
Er hat das davon abhängig gemacht, ob er unterm Auto schleifspuren finden die auf ein Aufsetzten deuten. Hat er aber nicht
Hab heut morgen nachgemessen... 6,5cm Platz...
Schleifspuren habe ich nur an der Fahrwerksstrebe, aber nur von dem oben abgebildeten Weg! Da setzten auch mal Serienfahrzeuge auf wenn sie falsch oder zu schnell sind!
Sind ja auch nicht alle Polizisten gleich. Ich wurde neulich kontrolliert und die wollten nur Fahrzeugschein und Lappen und haben gefragt ob ich in der letzten Zeit Alkohol oder Drogen genommen habe. Die Eintragungen haben die gar nicht interessiert.
haben jetzt auch mit einem TÜV geschnackt der sich speziel mit eintragungen auskennt. Der meint es gibt KEIN gesetz was eine gewisse Bodenfreiheit vorschreibt ! Nur die empfehlung an den TÜV in den merkblättern.
Also werde ich das nicht zahlen. Endlich klarheit
Zitat:
Der meint es gibt KEIN gesetz was eine gewisse Bodenfreiheit vorschreibt ! Nur die empfehlung an den TÜV in den merkblättern.