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Probleme bei Tieferlegung mit Mindesthöhe

Oh man, nicht das die hier in Bremen auch noch auf so eine Idee kommen. Ich habe auch nicht wirklich viel Luft. sind wohl auch nur 5cm. Muß den Mist aber auch noch eintragen lassen.



ones
  • Themenstarter

ich glaub das gibt nicht genug verbrecher die muessen nu auf uns los


ich würde da so stur wie möglich und so korrespondent wie nötig sein...


es kann doch nicht sein das ein studierter Ingeneur vom TÜV etwas für verkehrsicher erachtet und dann ein HansWurst frisch von der polizeischule kommt und das anzweifelt....

wo kommen wir denn da hin.. dann kann ich mir den tüv gleich sparen und das geld für strafen aufheben



Schon richtig, aber er sollte erstmal die Maße abgehen. Nicht das er nachher die Nase auf hat weil er doch zu tief ist. Mit deinen 13" könnte das schon eng werden. Hab auf meinem 2F auf 13" und bin damit auch zu tief dafür. Wenn ich mir vorstelle das sich vor 5 Jahren und mehr keine Sau drum gekümmert hat. Aber auch ein dauerhaftes Thema.


ic hät ja gefragt ob die latte ordnungsgemäß geeicht ist


Der ist auch gut


ones
  • Themenstarter

Den bring ich beim nächsten mal xD


ones
  • Themenstarter

wir haben grad mit einem freund (der TÜV ist) telefoniert. Der sagt, dass die mindesthöhe 110mm betraägt -.- soll hier stehen: VD TÜV Merkblatt 751 abs 5. anf. 2
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


  • 70 mm auf wackelnde, lose... schürze etv. 110 mm auf FESTe, Karosse...



    In meinem Gutachten vom Farwerk stand glaube ich drin "feste Teile 80mm und lose bzw. flexibel 70mm platz bis zur Fahrbahn"

    hab bei mir mal nachgemessen und habe ca. 6cm unter der Fahrwerksstrebe und das hat keinen beim TÜV gestört.

    Aber in Deutschland hängt das ja mit der Willkür der Prüfer zusammen.


    Zitat:

    Sag mal, aus welchem Bundesland kommst du? Ich kenne eigentlich nur die Bayern die so bekloppt sind.


    also erstmal nix gegen bayern

    also sie haben mir damals meinen 2er golf vor ort still gelegt...weil zu tief...ich hatte nur 5,5cm bodenfreiheit (alles eingetragen) schraubbare konis und die radläufe waren bis auf maximum gezogen und geschweisst habe meinen golf dann von meiner werkstatt holen lassen und mir nochmal vom tüv eine bestätigung geben lassen das das alles rechtens ist...

    zwei wochen später bekahm ich eine vorladung auf der mir mitgeteilt wurde das der wagen erst wieder gefahren werden darf wenn er mindestens 6,5-7cm bodenabstand hat...

    habe mich dann erkundigt und es ist so das es im ermessen des tüvs aber auch im ermessen der örtlichen polizei liegt...

    bei mir wurde es durch die gefahr von aufsetzen und teile verlieren so entschieden...

    also wenn du pech hast hochschrauben musste ich auch...


    Das ist nur eine Richtlinie und kein "Gesetzt". Aber hier bei uns brauchst Du 8 cm Bodenfreiheit, wenn es der Prüfer genau nimmt. Und wenn 110mm ein festes Gesetzt wäre, dann kann man hier im Forum sicher 98% der Autos stillegen... Wenn Du warst, kannst posten, was die gemeint haben...


    gelöschtes Mitglied

      Zitat:


      hab bei mir mal nachgemessen und habe ca. 6cm unter der Fahrwerksstrebe und das hat keinen beim TÜV gestört.


      Nö da bedeutet nur das deine Eintragung nicht legitim ist und dementsprechend anfechtbar ist ^^

      Aber um mal fakten zu dem Thema zu nennen...

      Die Bodenfreiheit eines Zugelassenen KFZ wird in der StVZO §30 Abs. 1 und 2 geregelt.

      Dieser lautet:

      Zitat:
      (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

      1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,



      Hierzu habe diverse TÜV-Dienststellen diese Vorgaben was die Bodenfreiheit zu Festen und beweglichen Bauteilen angeht.

      Den Beamten ist dadurch durchaus erlaubt aufgrund der Optik die entsprechende Bodenfreiheit anzuzweifeln und eine überprüfung der Sache anzuordnen. Die nicht genau regelung bietet also nicht nur Vorteile, wie es manche gerne hätten, denn überall gibt es zwei Seiten. Jedoch ist die Höhe des kennzeichens sowie der Lichtaustrittskante klar festgelegt und darf nicht unterschritten werden.

      TÜV Prüfer haben sich bei der Abnahme nach dem VdTÜV Merkblatt 751
      zu richten welches besagt:

      Zitat:
      Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.


      Es handelt sich zwar um eine Richtlinie, sollte aber vom entsprechenden Prüfer untersucht werden.


      ich hätte gesagt nach § vw absatz 2 besteh für Ameisen absolute helmpflicht °°!°°


      ones
      • Themenstarter

      Laut dem Merkblatt ist das für mich eher eine Empfehlung an den TÜV. Ob er es nun abnimmt oder nicht obliegt dem Prüfer. Es liegt in seinem Ermessen.
      Er muss sich jedeoch NICHT genau an die empfehlung halten.

      Ich habe ca 70 mm.

      ALso soll ich jetzt erneut zum TÜV fahren, mir das abnehmen lassen und bei der nächsten kontrolle wieder 25 € löhnen ? Das seh ich nicht ein.
      Dann müssten die doch jeden Porsche, lamborghini etc. auch einen Technischen Mangel unterstellen oder sehe ich das verkehrt ?


      Moin

      Also Lambo und so sollen angeblich etwa 12 - 14 cm Bodenfreiheit haben. Aber der X Bow von KTM soll Serie an den Diffusor-Finen am Unterboden 8 cm Bodenfreiheit haben, fürSerie schon hart. Habe so einen auch in Österreich gesehen. Am Wörthersee beim Treffen, komisch das dieser Wagen nicht angehalten worden ist und gemessen worden ist. Würde mich mal interessieren was dann machen sollst. Aber naja.


      ones
      • Themenstarter

      also bei manchen serien sportwagen glaub ich nicht dran das die bei 11 cm liegen sollen und warum sollen die denn bitteschön vorrang gegenüber dem polo haben, nur weil die ein paar pfennig mehr kosten ? ^^


      fahr einfach zu dem der dir das eingetragen hat und der soll dir deine mängelkarte abstempeln...

      ganz einfach...


      ones
      • Themenstarter

      da liegt das problem. Der Vorbesitzer hat das eintragen lassen und in dem zuge den TÜV erneuert ...


      bei uns haben die schon nen oginalen golf v gti stillgelegt weil der angeblich zu tief sei sind dann mit 3 mann in der karre rumgesprungen und haben den verschränkt und nach schleifspuren in den radhäusern gesucht.


      [quoteZitat:

      hab bei mir mal nachgemessen und habe ca. 6cm unter der Fahrwerksstrebe und das hat keinen beim TÜV gestört.


      Nö da bedeutet nur das deine Eintragung nicht legitim ist und dementsprechend anfechtbar ist ^^

    • [/quote


    • ich habs jetzt nicht auf komplett planem Boden gemessen die Fahrwerksstrebe ist auch nicht tiefer als der KAT. der Tüver ders eingetragen hat ist so vom eindruck auch keiner der alles einträgt (sonst würd er ja nicht übern subwoofer meckern der im kofferraum leicht hin und her rutscht aber zu groß ist um dort bei nem überschlag rauszufallen) laut gutachten habe ich ne tieferlegung von 50mm.

      und ich komme ohne probleme täglich diesen weg entlang, also dürfte ich ja keine gefahr für andere auf öffentlichen strassen darstellen, so schlimm sind sie ja noch nicht


      P270309_08.28[01].JP
      P270309_08.28[01].JP

    • Dann fahr mal mit deinen 6 Cm über unsere Hügel in der Bahnhofstraße ... Dann bist du sehrwohl eine Gefahr.. Äh keine ... Da du stecken bleibst.


      Gruß


      hab gradn zollstock hier 6cm ist doch sehr wenig glaube ich habe eher 7-8cm war wohl doch der boden uneben beim messen werd morgen mal in der garage nachmessen gegossener beton sollte ja eben sein

      aber mittig über diese 30 zonen hügel komme ich trotzdem nicht drüber
      aber da wird auch so mancher seriensportwagen hängenbleiben.

      in winsen kenne ich die bahnhofsstraße nicht. ich fahre da täglich nur hoopterstr. und da sind keine hügel

      bin im übrigen noch nie im normalen straßenverkehr aufgesetzt nur mal an sonem toranschlag in ner hofeinfahrt!


      Naja.... Ich würde es auch nicht ausprobieren ... -zwinker- Aber mal so nebenbei ...

      Irgentwann ist es doch einfach zu tief oder meint ihr nicht...? Ist schon scheisse wenn man jemanden vor sich hat der um jeden Gullideckel drum herum fahren muss, es regt wirklich manchmal richtig auf. ... Und dann bleiben Sie bei der Tanke am Bordstein hengen.. Hatten wir hier schon ein paar mal.

      Wenn man so tief will, sollte man sich nen Airride kaufen, wofür gibts die Dinger.


      ich wollt ja gar nicht so tief
      der polo sollte nur nicht aussehen als ob ich den kofferraum voller zement habe.
      aber so wie er jetzt ist kann man auch ohne großes gullideckelumfahren gut durchs leben kommen, aber tiefer würd ich den nie machen, vor allem da ich feldwege und manchmal auch über ne wiese fahre.
      habe diesen winter schon dran gedacht den höher zu legen und dann mattig chromstahlfelgen und stollenreifen druf


      finde lordvaders tieferlegung endlich mal ne gelungene am steili
      hasse es wenn die vorne normal im radkasten stehen und hinten teif entauchen sieht echt aus wie zementsäcke im kofferraum


      ones
      • Themenstarter

      ich denke es sind viele tieferlegung "legal" eingetragen. Wenn sie es wirklich darauf abgesehen haben, dann müssten die ja ne menge autos stilllegen.
      Ich zahl meine Strafe ja nur wegen einem "Technischen Mängel" 25 €.
      Aber das er mir erst 3 punkte und 90 € geben wollte (dafür das alles eingetragen ist) und das 10 tage bevor meine probezeit enden -.-.

      Er hat das davon abhängig gemacht, ob er unterm Auto schleifspuren finden die auf ein Aufsetzten deuten. Hat er aber nicht


      Hab heut morgen nachgemessen... 6,5cm Platz...

      Schleifspuren habe ich nur an der Fahrwerksstrebe, aber nur von dem oben abgebildeten Weg! Da setzten auch mal Serienfahrzeuge auf wenn sie falsch oder zu schnell sind!

      Sind ja auch nicht alle Polizisten gleich. Ich wurde neulich kontrolliert und die wollten nur Fahrzeugschein und Lappen und haben gefragt ob ich in der letzten Zeit Alkohol oder Drogen genommen habe. Die Eintragungen haben die gar nicht interessiert.


      ones
      • Themenstarter

      haben jetzt auch mit einem TÜV geschnackt der sich speziel mit eintragungen auskennt. Der meint es gibt KEIN gesetz was eine gewisse Bodenfreiheit vorschreibt ! Nur die empfehlung an den TÜV in den merkblättern.
      Also werde ich das nicht zahlen. Endlich klarheit


      Zitat:

      Der meint es gibt KEIN gesetz was eine gewisse Bodenfreiheit vorschreibt ! Nur die empfehlung an den TÜV in den merkblättern.


      das wurde dir hier im tread auch schon geschrieben


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