hallo habe da mal eine frage wem gehört dieses auto rechtlichgesehen
ich stehe im kaufvertrag und auf meiner exfreundin ist dieses auto angemeldet da wir die papiere alle zs gelassen haben ist auch der brief bei ihr ich habe aber noch den kaufvertrag wo ich als käufer drin stehe wem gehört der wagen jetzt ? weil ich habe den audi A4 V6 ja bezahlt und gekauft mit kaufvertrag habe ihr das auto dann gegeben und sie hat ihren seat abgemeldet und den audi zugelassen da wir nicht mehr zs sind ist sie der meinung mir mein auto nicht geben zu müssen weil sie ja halter ist =((((((
bitte um hilfe
Sie hat den Brief und sie steht auch drin, wenn ich es richtig verstanden habe ?
Dann gehört ihr das Auto
ja ist ja normal weil auf ihren namen es zugelassen war
richtig, kaufvertrag hin oder her. du kannst das auto auch ohne jegliches schriftstück verschenken.
sie hat die papiere, hat den wagen zugelassen also ist es ihrer...
lg
wenn du im kaufvertrag stehst dan bist du der besitzer und sie der halter!
(steht aber auch bei den neuen brief alles trauf)
ist etwas schwer zu erklären wenn sie sich quer stehlt dan gehe zum anwalt den es ist dein eigentum
ist aber schwer zu erklären und vor gericht zehlen nur schrifftstücke auch eine schenckung muss nider gelegt sein
das doch gut komme ich damit auch durch
Zitat:
komme ich damit auch durch
Wenn du ne Rechtschutzhast farg da doch einfach mal...
Die können dir meist schon vorher sagen wie deine Chancen bei soetwas stehen
Rechtlich gesehen bist du der Eigentümer und da sie das Auto hat, ist sie Besitzer..Klingt blöd, ist aber so, soweit ich weiß..
Das heißt das Auto gehört dir..Geh zum Anwalt und lass den das regeln..Dann wird sie bestimmt eh schon weich wenn ein Brief vom Anwalt ins Haus fliegt...
wer den kaufvertrag unterschrieben hat ist eigentümer.
sie ist nur halter. damit kommt man garantiert durch.
sie hat kein beweis das sie ihn geschenkt bekommen hat oder so.
wenn rechtschutz oder auch nicht,ab zum anwalt. kannst auch einfach mal zur polizei gehen und ne nzeige machen. grunde genommen hat sie ihn ja jetzt geklaut
Zitat:
grunde genommen hat sie ihn ja jetzt geklaut
Kaufvertrag spielt in dem Fall keine Rolle! Du hast nur das Auto gekauft!
Im Endeffekt gehört ihr das Auto weil sie den "Brief" hat und der zählt als Eigentumsnachweis!
In dem Fall solltet ihr euch wohl im guten einigen, weil selbst im Falle einer Gerichtsverhandlung sieht es schlecht aus!
steht ja auch auf der zulassungsbescheinung teil 2 drauf:
der inhaber der zulassungsbescheinigung wird nicht als eigentümer des fahrzeugs ausgewiesen.
freundin hin oder her, nach der hochzeit eher egal, auf den eigenen namen zulassen, kaufvertrag und fahrzeugbrief im eigenen besitz (man sollte schon im kaufvertrag selber drinstehen), .......so hart es auch klingt aber fast nichts ist für die ewigkeit.
eigentümer ist derjenige, der im brief steht. besitzer derjenige, der das auto zb grad fährt.
steht deine ex im brief, ist das auto laut papier ihr eigentum.
du stehst zwar im kaufvertrag, aber du hättest das auto ja auch unangemeldet (ohne schriftlichen vertrag) gleich weitergeben können.
außerdem muss ein kaufvertrag etc NICHT immer schriftlich sein.
als einwilligung zählen auch mündliche zusagen oder eindeutige handlungen.
lg
wenn ich das auto vom chef fahre bin ich nicht besitzer sondern fahrer!
halter ist der chef und eigentümer die bank
so ungefähr^^
nur weil du im brief stehst (zb bei ner finanzierung) gehört dir nicht das auto.
da die bank ja einen vertrag mit dir hat. probiers mal beim zulassen die zulassungsbescheinigung einfach zu behalten und behaupten die karre gehört dir weil du die bescheinigung hast, das auto auf dich zugelassen ist und du in der bescheinigung drinstehst. Die kommen dann mit dem Vertrag.....du verlierst.
So läuft es auch fast mit nem kaufvertrag.
Wenn se behauptet du hast ihr den mit nem mündlichen vertrag geschenkt........hm, wer hat die meisten zeugen?
Zitat:
wenn ich das auto vom chef fahre bin ich nicht besitzer
Zitat:
außerdem muss ein kaufvertrag etc NICHT immer schriftlich sein.
als einwilligung zählen auch mündliche zusagen oder eindeutige handlungen.
Zitat:wenn ich das auto vom chef fahre bin ich nicht besitzer
Bist du doch..
@fonsi
nein
Falsch ! Nicht der den Brief hat ist besitzer!
Habe gerade den fall durch bei gericht !
Das war mal mit brief gleich besitzer.
da was gefunden:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
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eben, mal muss ja nachweisen das man das kfz gekauft hat, sonst kannste auch nen brief klauen und sagen jetzt isser dir ^^
besitzer ist der, der das auto jetzt in diesem augenblick fährt.
als beispiel, meine mutter hat das auto zugelassen (wegen versicherung günstiger) steht also im brief und im schein.
ich fahre das auto aber immer. meine mum ist eigentümer und ich bin derzeitiger besitzer. wenn ich das auto meinem freund ausleih, ist er besitzer und meine mum eigentümer.
also wenn ich auto vom chef fahre, ist der chef eigentümer und ich besitzer.
lg
@ BlackBetty: So sieht's aus..
am besten beim anwalt anfragen.
ist schon klar, weil man ja in dem augenblick das fahrzeug besitzt
trotzdem ist man in dem moment nur der fahrer, der halter nun mal der chef und der eigentümer immernoch die bank
also ab zum rechtsanwalt und beruf dich auf das BGB
eigentümer nach bgb bist immernoch du
Zitat:
ist schon klar, weil man ja in dem augenblick das fahrzeug besitzt
trotzdem ist man in dem moment nur der fahrer, der halter nun mal der chef und der
is wohl klar das man normal unter besitzer eigentümer versteht und da keiner von uns jurist ist und das kleinlich unterscheidet, ist er fahrer vom kfz ( wenn ich das auto vom chef z.b. fahre ).
wenn du z.b. bei der versicherung personen unter 25jahren einträgst, die das auto auch fahren dürfen, trägste dort ja keine besitzer ein oder ... ?
Zitat:
Siehste..
Wobei ein Auto unter dem Güterhandel immer mit einem Kaufvertrag gehandelt wird nicht mündlich...
mündliche verträge macht man an der Wursttheke ein Auto kauft man nicht an der Theke ....
Da unterscheidet man nämlich auch nochmal ...
Bei mir ist das zB "fast" genauso... die Papiere hat die Werkstatt die sich weigert den Wagen heraus zu geben ( auch den Brief ) ich habe den Kaufvertrag wo meine Daten angegeben sind. Ich bin Eigentümer und nicht die Werkstatt so hat es mein Anwalt mir erklärt.
Sprich in deinem fall bist Du der Eigentümer, deine ex Freundin ist zwar Besitzerin aber das Auto ist dein Eigentum.