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TüV Eintragungen

C-J
  • Themenstarter

Kann mir jmd sagen ab wann man was beim TüV eintragen lassen muss?

also nur das was außen ist?
oder innen auch?
und gehören weiße blinker und n neuer frontspoiler auch dazu?



gelöschtes Mitglied

    Hi

    Also wenn du eine ABE hast brauchst du das nicht eintragen. Hast du ein teilegutachten, dann mußt du das eintragen lassen.

    Weiße blinker brauchst du nicht eintragen lassen und bei der spoilerlippe kommt halt drauf an welche.

    Gruß Tina


    Zitat:

    #1 - Verfasst: heute - 00:58:37
    Kann mir jmd sagen ab wann man was beim TüV eintragen lassen muss?

    also nur das was außen ist?
    oder innen auch?
    und gehören weiße blinker und n neuer frontspoiler auch dazu?




    mh ich sehe das du das zum ersten mal machst mit den tunen und so ausehen wa?
    eintragen musst du nur fahrwerk,felgen,käfig,böhse blick,(selbst gebaute teile kp was alles)spoiler mh da habe ich nicht so viel ahnung(aber es kommt drauf an wen es aus kunsstoff ist und ne (e-prüfzeichen halt glaube ich nicht das du es eintarge musst.)alles wo e-prüfzeichen steht brauchst du nicht eintargen z.b.(aussenspiegel,lenkrad brauchst du nur abe mitführen,auspuff brauchst du nur eg-genehmigung von den hersteller ist aber auch nicht eintragungspflicht , muss nicht eingatrgen werden ,kans aber machen wen du willst



    ich musste meine lippe auch eintragen lassen.
    das steht auch in der abe


    gelöschtes Mitglied

      e-zeichen an beleuchtung/spiegeln eintragungsfrei (auflagen beachten)
      abe- eintragungsfrei (auflagen beachten)
      teilegutachten- muss eingetragen werden( auflagen beachten)
      materialgutachten bei spoilern ( finger weg, fast nicht eintragbar)

      zu jedem tuningteil gibts nen gutachten das dir sagt was du tun musst.

      @nelson: die abe war entweder nur gültig solange alles andere original ist oder es ist nen teilegutachten


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        auspuff brauchst du nur eg-genehmigung von den hersteller ist aber auch nicht eintragungspflicht , muss nicht eingatrgen werden ,kans aber machen wen du willst


        echt jetzt?
        Muss man Auspuff mit ABE nicht eintragen?
        Und wie ist das mit der Motoriesierung im Gutachten? Ich finde fürn SDI kein Sportauspuff endstopf


        gelöschtes Mitglied

          abe ist eintragungsfrei und wenn es für den sdi keinen gibt ist das pech.

          allerdings denke ich das es schon dafür einen gibt


          gelöschtes Mitglied

            Zitat:

            abe ist eintragungsfrei und wenn es für den sdi keinen gibt ist das pech.


            Und was passiert, wenn ich den MSD vom GTI verbauen? Damit ich den Schalldruck beschleunigen kann? Ist dann die Betriebserlaubnis erlöschen?


            gelöschtes Mitglied

              dezent soll ich heuln oder lachen

              da gibbet nix zu beschleunigen und ja die abe ist dann erloschen



              gelöschtes Mitglied

                Zitat:

                dezent soll ich heuln oder lachen

                da gibbet nix zu beschleunigen und ja die abe ist dann erloschen


                ok danke dir


                Zitat:

                abe ist eintragungsfrei und wenn es für den sdi keinen gibt ist das pech.

                allerdings denke ich das es schon dafür einen gibt


                ne ne abe sind nicht immer eintragungsfrei nur e-g genehmigung sind frei istn unterschied merk dir das


                gelöschtes Mitglied

                  abe ist eintragungsfrei. merk dir das ruhig


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