Ich hab mich jetz 2h hier durchgesucht, aber da schwirren mir hier zu viele Leichen-threads rum...daher:
Ich habe heute meine M3 Spiegel mit integr. Blinker angebaut...
Die haben aber auch so eine gedimmte Funktion, die, denke ich, als Seitenmarkierungsleuchten funktionieren soll...
Is das erlaubt? Ich mein, die Spiegel haben ja ein E-Zeichen und es is nix dran verändert worden...also müsste es ja erlaubt sein, oder?
Grüße vom Vinz^^
seitenmakierungsleuchten sind nur bei fahrzeugen über 4,5 meter erlaubt (glaub ich) beim polo auf jedenfall verboten. egal wo
Es ist keine Mindestfahrzeuglänge vorgeschrieben.
Fahrzeuge über 6m müssen sie haben, alles andere können sie haben.
Sie müssen jeweils im ersten und im letzten Drittel der Fahrzeuglänge angebracht werden und dürfen nicht höher als 90 cm (über Fahrbahn) angebracht werden.
Eine Mindesthöhe gibt es auch (25 cm über der Fahrbahn).
Dadurch haben sich die SML im Spiegel dann erledigt, die darfst du also nicht anschließen. Die sind für andere EU-Länder bestimmt, in denen die Vorschriften anders lauten.
Aber grundsätzlich ist es natürlich erlaubt SML zu verbauen, wenn man die Anbaumaße einhält.
Zitat:
seitenmakierungsleuchten sind nur bei fahrzeugen über 4,5 meter erlaubt (glaub ich) beim polo auf jedenfall verboten. egal wo
Na dann hab ich zum Glück ja alles richtig gemacht..habs nich mit angeklemmt...danke schon mal für die Tips...
der Vinz
So ein Quatsch ist das gar nicht, die WAREN tatsächlich mal nur für Überlänge gedacht.
Aber in anderen Ländern waren Standlichter in Orange Pflicht, sowie seitliche Leuchten, daher wurde das im Rahmen der EU beschlossen damals das in De auf freiwillige Basis zu machen, ausser ab glaub 6m oder so, ab da ist pflicht, auch ab nem gewissen Gesamtgewicht glaub ich, müsst ich aber nochmal nachschauen
EDIT:
90cm , könnte sogar fast hin komm mit den Spiegeln, das drittel von vorn hält er auch ein, aber hinten müsste er zusätzliche anbringen in der selben Höhe, wenn mich nicht alles täuscht.
Auuserdem gilt, wer BLINKER in den Spiegel hat, DARF keine in den Kotflügeln haben.
Hier kann man alles nachlesen:
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Aber ich gehe stark davon aus, dass er die Anbaumaße mit den Leuchten im Spiegel nicht einhalten kann!
Ps.: Dass sie in gleicher Höhe angebracht sein müssen ist gesetzlich nicht festgelegt, also auch keine Pflicht.
Würde allerdings ein wenig affig aussehen in unterschiedlicher Höhe.
MfG
David
haben die einfach nur eine dimmfunktion oder sind es 2 grundsätzlich verschiedene?
in meinen jedenfalls hab ich einmal organgene und gelbe leds, also blinker und standlicht.
als standlicht wäre doch sowieso nicht möglich, weil die doch dann mit abblendlicht auch immer mit leuchten würden oder? SML sieht doch net aus....
und wo steht bitte, dass wenn man spiegelblinker hat, keine mehr in den kotflügeln haben darf
hab ich ja noch nie gehört
nur soviel, dass zumindest eines der beiden da sein muss, wenn das fahrzeug serienmäßig zumindest 1 davon hatte.
Das mit den Blinkern hat seine Richtigkeit!
Entweder im Kotflügel oder im Spiegel! Eins von beiden muss dan abgeklemmt werden.
Sollte auch jeder normale TÜV-Prüfer wissen.
Na klar leuchten die dann bei Abblendlicht, das ist ja auch kein Standlicht, sondern Seitenmarkierungslicht und das wird mit dem Standlicht gekoppelt.
MfG
David
mhh das man nicht beides haben darf war mir neu....
jetzt will ich doch keine spiegelblinker mehr
einfach abklemmen ist ja auch nicht, weil alles was am auto ist und eine funktion hat muss doch auch laufen
ja aber SML in den Blinkern schaut doch auch echt nicht gut aus, meiner meinung nach
Zitat:
ja aber SML in den Blinkern schaut doch auch echt nicht gut aus, meiner meinung nach
das spiegelglas auch lacken?
sieht zumindest bei meinen dann auch nicht aus
weil das glas ja nicht bündig abschließt, sondern sozusagen "absteht" vom blinkeräußerem selber....
achja ist noch ein wenig hin bis das überhaupt erst geschieht, werde dann spontan entscheiden und evtl. doch die kötflügel cleanen.
mal sehen, mal sehen
jetzt weiß ich wenigstens mal richtig bescheid
Zitat:
das spiegelglas auch lacken?
sieht zumindest bei meinen dann auch nicht aus
Zitat:
Eins von beiden muss dan abgeklemmt werden.
Im mittleren Drittel ist eine SML bei Fahrzeugen unter 6 m nicht zulässig!
Das geht aus meinem Link eindeutig hervor.
Mit dem abklemmen, war übrigends das Vorhandensein von 2 Seitenblinker pro Seite (Kotflügel und Spiegel) gemeint und das ist eben nicht zulässig.
Könntest du mir mal den Link geben, wo du deine Info´s zur SML her hast.
Denn davon kann ich im §54 in der StVZO nichts finden.
ach du kacke....na da kann ich die Dinger ja morgen wieder abbauen...so ein scheiß...mit 2 Blinkern an der Seite nicht erlaubt hab ich garnicht gewusst...ich hab da ja welche drin und das jetz extra cleanen für die Spiegel..nä...
Man kotzt mich das jetz an...
Aber danke..sonst wär ich nächste Woche wo nich durch TÜV gekomm^^
Zitat:
Könntest du mir mal den Link geben, wo du deine Info´s zur SML her hast.
Gibt es da keine Internetseite, wo man die Nachlesen kann?
Aber wenn ich mir dein Zitat ansehe, sind die Spiegel SML dennoch unzulässig!
Denn sie sind zwar in einem Gehäuse mit den Blinkern zusammengebaut, verfügen aber nicht, wie in denem Zitat gefordert über eine eigene Leutfläche, sondern teilen sich diese mit den Blinkern.
Eigene Leuchtmittel haben sie evtl. nicht, da bei den meisten Spiegeln die Blinker LED´s nur gedimmt werden.
Zitat:
3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht
vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein
Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.
(Jedoch genügt je ein Rückst........)
da steht es doch, es genügt. Heist nicht, das es nicht mehrer sein dürfen!
Zitat:
Gibt es da keine Internetseite, wo man die Nachlesen kann?
Ich weiss das es dort um die SML geht, wir haben aber diskutiert, ob es zulässig ist 2 Seitenblinker zu haben und das darf eben nicht sein.
SML sind natürlich mehrere zulässig, denn eins allein macht ja keinen Sinn.
Aber bei Fahrzeugen unter 6 m sind trotzdem nur 2 pro Seite zulässig, denn es wird gesagt, dass sie bei Fahrzeugen unter 6 m jeweils im ersten und im letzten drittel der Fahrzeuglänge angebracht sein müssen.
Und da es nur 3 Drittel gibt, sind es nur 2 Seitenmarkierungsleuchten, die pro Seite angebracht werden dürfen undzwar mindestens 25 cm und höchstens 90 cm über der Fahrbahn.
Den Prüfer mit Paragrahpen und Gesetzen K.O. zu reden, macht die Sache aber nicht "legaler", auch wenn er es eintragen sollte!
Denn eine Eintragung die dem Gesetz nicht entspricht ist ungültig und irgendwann kommts immer raus.
Aber ich glaube, wenn wir wollen können wir noch ewig über unsere deutschen Gummiparagraphen diskutieren, da gibts immer irgendwas, was undeutlich und schwer verständlich beschrieben wird.
MfG
David
Zitat:
Aber ich glaube, wenn wir wollen können wir noch ewig über unsere deutschen Gummiparagraphen diskutieren, da gibts immer irgendwas, was undeutlich und schwer verständlich beschrieben wird.
Meine sind eingetragen mit Blinker + Standlicht !
also nochmal zum mitschreiben:
-Blinker im Spiegel erlaubt
-2 Blinker an der Seiter verboten
-einfach den im Kotflügel abklemmen verboten (weil angebaut muss auch funzen)
-SBL im Spiegel erlaubt 8mit auflagen
So richtig?
Zitat:
Meine sind eingetragen mit Blinker + Standlicht !
also nochmal zum mitschreiben:
-Blinker im Spiegel erlaubt
-2 Blinker an der Seiter verboten
-einfach den im Kotflügel abklemmen verboten (weil angebaut muss auch funzen)
-SBL im Spiegel erlaubt 8mit auflagen
So richtig?
Zitat:
Wie gesagt, eingetragen heisst noch lange nicht, dass es legal ist.
Wenn du mal auf einen Polizisten triffst, der da Ahnung hat, sit die Eintragung egal, Ärger gibts dann trotzdem.
Es geht ja auch nicht um die Blinker, sondern um das SML.
Leute, Seitenblinker und Seitenmarkierungsleuchten sind 2 verschiedene Dinge, bringt das nicht dauernd durcheinander, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Blinker dürfen entweder im Kotflügel oder die im Spiegel angeklemmt sein.
Und da du ja cleane Kotflügel hast, hast du ja dann garkeine andere Wahl.
Dafür haben die Spiegel ja auch eine ABE und ein Prüfzeichen. Das ist also vollkommen richtig.
Das mit dem SML ist aber nicht legal, egal ob es eingetragen ist oder nicht, da die ABE für Deutschland nicht gültig ist.
Bei den meisten Spiegeln liegt soagr ein Zettel dabei, dass die Blinker angeklemmt werden dürfen, aber das SML nicht.
MfG
David
sagt mal nebenbei gibt es für den polo eigentlich auch diese spiegel die so hochklappen?
hab gestern an nem bmw e46 solche gesehen die so nach oben standen...
Nein gibt es so nicht zu kaufen, musst man sich dann selber zusammenbasteln
Habe ich hier im Forum auch irgendwo schonmal gesehen
achso alles klar danke trotzdem!
Das müssten diese hier sein:
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Allerdings drehen die sich nicht automatisch hoch, sondern müssen dann manuel hochgedreht werden.
Ist nichts anderes als die einklappfunktion, eben nur nach oben, statt in Richtung Fenster.
MfG
David