Hallo,
Also hatte grade eben wieder mal die begegnung mit den grünen gehabt.
Alles soweit i.O und eingetragen etc.
nur was denen nicht passte das die MAGLITE von denen nicht unter die Frontschürze passte. resume Mängelkarte und 25 euro verwarngeld.
nun bin ich aber auf was gestoßen
Mindestbodenfreiheit
In Deutschland existiert keine rechtsverbindliche Mindesthöhe einer Bodenfreiheit. Die Bestimmungen des § 30 Abs.1 und 2 StVZO begründen jedoch eine allgemeine Beschränkung der zulassungsfähigen Bodenfreiheit.
Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen wird sich der Prüfer vor allem an der Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“ orientieren. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.
Von dieser Regelung bleiben Anbauteile aus elastischen Materialien (wie Spoiler aus Plastik) unbetroffen. Letztlich bleibt es dem Prüfer überlassen, wie viel Spielraum er bei der Zulassung belässt, jedoch hat sich die TÜV-Empfehlung bei der Bewertung einer Fahrzeugsituation als Regelgrund durchgesetzt.
der spoiler vorne ist ja aus plastik und hab nirgends probleme, kann ich da nun irgendwie gegen angehen weil ich sehe es nicht ein der wagen war so beim tüv und alles eingetragen
Ich würde zum Anwalt deines Vertrauens gehen .....
Wenn Du ne Rechtsschutz hast - ANWALT!
Wenn nicht. Drucke einfach das aus was Du gefunden hast und geh damit zum Revier und frag ihn mal was das soll. Natürlich nett und freundlich bleiben.
Vielleicht lässt sich das ja so klären.
Die 25Euro dürftest aber in jedem Falle zahlen..
Wenns so eingetragen ist, dann ab zum Anwalt. Und wenn ich das richtig sehe ist dein Spoilerlippe aus ABS Plastik und somit von der Regelung ausgenommen.
na das sind ja tolle aussichten für meine nächste kontrolle! Ich Liebe die willkür der Beamten.......
aber die lippe ist doch nicht eingetragen oder?
der wagen ist so wie er da steht beim tüv gewesen und wurde schon paar mal angehalten und es wurde nie was gesagt wegen der lippe...
also meint ihr ich soll das mal drucken und das dann da ma vorlegen ?
tja, wieviel cm hast du denn lichtaustrittskannte bis boden?
Zitat:
der wagen ist so wie er da steht beim tüv gewesen
stelzchen ^.^
ja wegen rückleuchten haben die nix gesagt haben die sich angeschaut hab einfach gesagt sind "uk" rückleuchten xD haben die mir geglaubt xD
Zitat:
stelzchen ^.^
ich bins doch der Riddick stichwort Kalender ^^
das isn prüfer der selbst n g40 serie fährt ^^
Zitat:
ich bins doch der Riddick stichwort Kalender ^^
ja das musst du doch im urin haben das ich das bin :P
ach ja genau da war ja noch was mit essen gehen xDDDD
nene war ma gelöscht is aber ne andere geschichte die ich nich so öffentlich schreiben mag.
kalender "freuFreu"
ja ich werd die tage ma dahin fahren ... hoffe nicht das die da son drama machen
ich würde dich eiskalt nach hause schicken und dir hausverbot erteilen
probier es einfach mal...ich glaub wohl denen brennt der hut..diese taschenlampen scheiße haben se bei meiner frau ihrem alten g auch abgezogen in NRW da oben...wenn die langeweile haben, is irgendwie mit dem schnittlauch nix anzufangen..die drehen dann durch..
Ja des schöne problem mit den grünen also feste teile am auto wie achse usw. 11cm und teile die nachgeben wie motorverkleidungen 8cm.
Also.. zum einen, der Anwalt wird hier nichts weiteres bringen.. weil..
Klar ist die Eintragung wahrscheinlich nach §21 erfolgt, jedoch ist für die Eintragung das VdTÜV-Merkblatt 751 bindend, dies schreibt eine max Eintragungsfähigkeit von 8cm fester Teile und 7,5cm auf Formteile vor.. ist dies nicht eingehalten oder geprüft worden (die magischen 8cm Rahmen oder Klötze beim TÜV) ist die Eintragung so nicht ganz Form korrekt. Darüber hinaus sind Beamte in blau durchaus berechtigt nach eigenem Ermessen die fahrtüchtigkeit des fahrzeugs fest zu stellen, diese muss aber im weiteren verfahren unabhängig geprüft werden. Natürlich bietet hier die StvO einige schlupfwinkel, die aber durch hintertürchen wiederum geschützt sind.. Im klartext ist wie schon erwähnt nur die max tiefe der Lichtaustrittskante bei Fahrzeugen nach Bj. 1988 binden.
Aber wenn deine Lippe sowieso nicht eingetragen sein sollte, würde ich ganz einfach ruhig die Strafe zahlen und gar nichts machen.. man sollte nicht Bellen, wenn man nicht in der Lage ist beissen zu können. Solange Teile verbaut sind die so nicht der richtigkeit entsprechen sollte man sich lieber freuen, das nicht mehr gefunden wurde.