Hallo
Ein kollege von mir hat schwierigkeiten
er hat sich vor kurzen auch ein Polo gekauft nur hat der Verkäufer denn Tüv bericht nicht mehr!
Nun seine Frage bekommt er denn Polo trotzdem angemeldet da ja im Fahrzeug schein steht nächste HU 09.2010 Au bericht hat er!
Muss er nun neuen Tüv machen oder bekommt man denn bericht irgendwo her?
Danke schonmal im vorraus
bekommst ihn nicht angemeldet..
kannst höchstens in erfahrung bringen, wo er den tüv hat machen lassen und neu ausdrucken lassen..das sollte gespeichert sein..
jaa der weiß ja wo er Tüv her hat ... da der wagen von einem anderen Kollegen kommt! und das geht auch einfach so?
Oder kommen da schon wieder kosten auf ihm zu?
NATÜRLICH bekommt er den angemeldet Das einzige was du noch braiuchst ist wenn die AU im letzten jahr gemacht worden ist die AU bescheinigung. Ab diesem jahr ist sie ja zusammen mit TÜV und dann steht auch im schein....
Das Amt nimmt die TÜV Daten aus dem schein..
Wenn die HU im Fahrzeugschein steht gibt es keine Probleme beim Zulassen, da braucht man den TÜV-Bericht nicht. Wenn er allerdings keine AU-Bescheinigung mehr hat bekommt er ihn trotzdem nicht zugelassen, ist zumindest bei uns so. Die also dann neu machen
Also nochmal die Zusammen fassung
AU Bericht ist Vorhanden! Steht auch drin AU Bestanden Nächste AU 09.2010
HU Bericht nicht vorhanden
Aber Steht ja im Schein nächste HU 09.2010
Und er bekommt denn Polo hier in NRW (Kreis Unna) Angemeldet?
Ja ohne Probleme
Wunderbar
Das ist doch mal eine Aussage
Dafür liebe ich dieses Forum stehst immer eine Probte Antwort
Danke nochmal !
Zitat:
NATÜRLICH bekommt er den angemeldet Das einzige was du noch braiuchst ist wenn die AU im letzten jahr gemacht worden ist die AU bescheinigung.
Mach meinem Kollegen nicht wieder alle Hoffnungen kaputt stelz82
er sitzt nämlich neben mir
ich hatte dasselbe problem auch mal, das die unterlagen weg waren..und hier in hessen ging es eben nicht..is das wieder bundesland abhängig?wird man hier nur verarscht von den behörden?versteh ich net..
Ist aber so und wenn du es nicht Glaubst kannse ja gern das strassenverkehrsamt in Marl'/ Kreis Recklinghausen / NRW anrufen.
jaja das kenn ich ja nun auch schon es gibt ja dann auch nur noch eine Plakette für hinten ...
Hier stelze damit du nicht suchen must
Information der Kreisverwaltung
Telefon: 02361 53-0
Öffnungszeiten:
Montags, Dienstags: 7.15 Uhr - 15.00 Uhr, Mittwochs: 7.15 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstags: 7.15 Uhr - 18.00 Uhr, Freitags: 7.15 Uhr - 12.00 Uhr
ich mach hier keine hoffnungen kaputt
ich doch nicht..
es is nur meine erfahrung..
wenn es geht, dann geht es..behaupte ja nicht, das ihr mist erzählt..
ergo: meine erfahrung sagt nein..
und meine sagt JA
noch ne grund nie aus NRW wegzuziehen
also ... wir sind nun nochmal auf nummer sicher gegangen und haben beim Straßenverkehrsamt Unna angerufen und haben denn unser Problem geschildert!
So es ist kein Problem das Auto kann so angemeldet werden!
Nur meinte die gute Frau am Telefon das es wahrscheinlich wenn man mal von der Polizei angehalten wird es probleme geben kann wenn die Bullen denn Tüv bericht sehen will ... da hab ich mich doch gefragt! Die Papiere muss man doch gar nicht mitführen also TÜV und AU oder?
Zitat:
Die Papiere muss man doch gar nicht mitführen also TÜV und AU oder?
OKay
Nun bin ich auch wieder schlauer
du hast dir quasi selber die antwort gegeben. tüv ist ja dokumentlich bewiesen, da es im fzg steht und au musst du zwingend ne bescheinugung haben. und ja, offiziell musst du die prüfberichte mitführen. aber ganz ehrlich, welcher polizist fragt danach?
ja stimmt
Also ich höre nur immer Führerschein und Fahrzeugschein bitte ... machmal auch noch denn Perso dazu
Richtig
Und
Richtig
hehe
......und das Handtuch nicht vergessen!
Handtuch?
o. Handbuch?
Also Leute machmal echt...
Einfach mal bei der Zulassungsstelle für den Kreis Unna nachfragen, kann nicht soo schwer sein.. ich habs freundlicherweise mal für dich gemacht und um einigen Falschaussagen hier entgegen zu wirken.
Lt. Aussage Kreisverwaltung Unna muss für eine Anmaledung eines KFZ's das zuvor anderweitig angemeldet war der nachweis für eine vorhandene HU erbracht werden, dies ist im Regelfall als TÜV-Bericht vorzuweisen.
Lediglich der nachweis der AU entfällt nach neuem Recht.
Kannste aber auch mal selbst nachlesen unter
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Ind diesem Sinne Informieren statt improvisieren.
das mag gern der offizielle weg sein. in der praxis reicht aber der stempel auf dem fzg schein. und das mit der hu ist so geregelt, weil es mittlerweile ja so ist, das die au bestandteil der hu ist.
er dürfte aber dieses jahr noch keinen tüv gemacht haben
und er hat ja dort angerufen....
Zitat:
Ind diesem Sinne Informieren statt improvisieren.
In Wolfenbüttel durfte ich einmal TÜV/AU neumachen da ich die Berichte nicht mehr hatte.Ging dabei um ne Wiederanmeldung. Die ließen sich auf nichts ein,hatte ja sogar noch die Schilder mit den "alten" Plaketten. Naja,ist wahrscheinlich auch immer eine Frage welchem Bearbeiter man gegenüber sitzt.Haben halt genaue Vorschriften.Aber ist ja bekanntlich alles seeehr dehnbar.
Mfg
Thorsten