Hallo meine freunde ich hoffe ihr könnt mir ein paat hilfreiche Antworten geben.
Also mein Problem ist mal kurz beschrieben:
Ich habe einen Polo gekauft der für den Winter wahr aber ich ihn dann doch nciht mehr brauche habe ich ihn zum verkauft angeboten. Hat sich auch einer gemledet und hat noch Mängeln gefragt die ich ihn dann auch gesagt habe soweit mit bekannt. Das wahren Rost an unterboten schweller Kotflügel MOtoraufhängung. Der man kam dann auch mit an Kolegen und hat mich gefragtr was fürein stecker da überbrückt ist dann habe ich gesagtweis ich net wahrschon beim kauf so. Ja dann ahben sie sich auch den Rost angeshcaut der Offentsichlich wahr und haben gemeint ist kein ding. Ja auto ahtte beim kauf von mir 110.000 kilomter drauf. So er hat dann auch das Auto gekauft und ich habe ihn ausdrücklich aus BAstlerfahrzeug und gekauft wie geshen verkauft. So er ist heim gefahren und dann hat er gekocht oder ka aber es wahr das Kühlwasser leer das aber noch für abfahrt genauso wie Öl kontroliert worde und gebast hatte. Naja wie gesagt wasser wahr leer und auto dann kaputt. So jetzt wahr er eim ANwald und will sein geld wieder weil ich ihn angeblich nicht gesagt hätte das er überall rost hat was ich aber habe und den rost sieht man auch eindeutig und ich bin schuld das kein wasser drinnen wahr beim die wasseranzeige überbrückt wahr was ich ja nicht wusste also kan ich nix dazu sagen. Desweteiren würd mit vorgeworfen den Toch zurückgedreht zu haben was ich aber sicher nicht habe weil ich das auto nur gekauft aheb und im winter fahren wollte aber es nie gefahren habe also gleich verkauft habe. So meine frage ist jetzt het der Käufer eine chance mich zu verkagen das ich ihn angeblich sehr getäuscht habe was ich nciht habe? oder habe ich bessere chancen den prozess zu gewinnen. Danke für viele antworten
sobald des auto vom hof is, bist alle sorgen los.
außerdem habt ihr ja auch den vertrag unterschrieben, beide.
und damit war er mit dem kauf einverstanden. der anwalt wird ihm auch nix bringen!
Ja habe aber schon breif vom gericht bekommen das ich mich z uder Sache äusern soll. ALso denkstdu er aht keine großen chancen?
ja.. bevor jetzt wieder dutzende antwortenkommen von halbwissen...
A- hast du dei mängel im kaufvertrag festgehalten?
B- hatte das fahrzeug noch tüv ?
wenn du pech hast und er das mit dem anwalt durchzieht und er sich ein gutachter nimmt kann es zu 75% sein das du ihn zurücknehmen musst und auch die gutachten kosten übernehmen musst!
denn in deutschland darf laut rechtsalge kein fahrzeug verkauft werrden was nicht der stvo tauglich ist! klingt komisch ist aber so!
hat ein kumpel gerade hinter sich ein langer prozess..
ein polo wo alles eingetragen ist und er ihn selber gefahreen hat, doch der käufer hat den polo nciht durch den tüv bekommen und ging zum anwalt.
wegen arglistiger täuschung musste er ihn zurücknehmen die gründe:
-polo zu tief
-kein rrestfederweg
-innen keine manuelle türöffnung
-heck wischer fehlt
- statt 5 mm platten hinten, 8 mm verbaut
-reifen stehen aus den kotflügeln
-keine sonnenblenden
ja.. kinderkacke.. aber er musste ihn nach über einem halben jahr später zurücknehmen und alle gutachten zahlen. nur weil der typ zu blöd ist einen tüv aufzusuchen..
gruß rene
normaler weise ni, dazu kommt das es ein min. 15 jahre altes auto is.
und wenn auf dem Vertrag steht, Bastlerfahrzeug, kann er dir nix mehr.
Würde ich ne gegenklage machen.
@Rene
danke für die Info
hi na wenn in dem kaufvertrag drin steht gekauft wie gesehen kann er dir garnix
AUto hat keinen TÜV und alle Mängel was ich wusste worden am telefon besprochen und meine eltern habe ndas gehört. Im kaufvertrag wurde es als Basterfahrzeug und gekauft wie gesehen verkauft.
und die mängel stehn nicht mit drinn?
glaub dann könntest probleme bekomm!
naja da is die sachlage natürlisch schwierig, alle MÄNGEL ! am fahrzeug MÜSSEN im kaufvertrag drin stehen, ansonsten musst du den wagen zurücknehmen oder ihm die kosten erstatten.
da hilft auch nicht die aussage Bastlerfahrzeug.
Nein stehen nicht drinnen aber sind so offentsichtlich das ich dachte bastlerfahrzeug und gekauftwie geshen reicht. und wenn habe ich ja meine eltern noch als zeugen das ich die mängel gesagt habe. ich habe mal im i-net geschaut und da stehe wenn man ein auto als bastlerfahrzeug verkauft dann muss man mit erheblichen mängeln rechnen!
Zitat:
Im kaufvertrag wurde es als Basterfahrzeug und gekauft wie gesehen verkauft.
Was gibt es nicht mehr? Den begriff Bastlerfahrzeug? JA gehe morgen zu Anwalt.
Ich an deiner stelle würde mich versuchen irgendwie mit ihm zu einigen, wenn er dich jetz verklagt wegen der mistkarre, dann biste ziehmlich am arsch...
Zitat:
Ich an deiner stelle würde mich versuchen irgendwie mit ihm zu einigen, wenn er dich jetz verklagt wegen der mistkarre, dann biste ziehmlich am arsch...
Genau deswegen bist du am arsch.
Heutzutage sieht die sachlage anderst aus.
Die mängel müssen angegeben werden jeder einzelne, wenn nicht is es vertuschung oder arglistige täuschung...
Habe sie ja angegeben und sie sind offentsichtlich! UNd wenn man googelt dann bin ich nicht am arsch sondern habe gute chancen zu gewinnen weil er ja als bastlerfahrzeug und gekauft wie gehsen verkauft worden ist und er hat ja die mängel gesehen!
ich würde auch mal sagen das du nicht am arsch bist
bastlerfahrzeug und gekauft wie gesehen ist für mich (schrott bzw man muss was dran machen das der wagen wieder verkerssicher ist)
aber da ja alle meinen ist nicht mehr rechtens bist du am arsch
Moinsen,
Hast du nen Kaufvertrag von demjenigen wo du den Wagen her hast ? wenn ja was steht da drinn ?
Es war doch noch die Rede von Tacho zurückgedreht ?
Auch wenn du den Wagen vom Vorbesitzer so mit 110Tkm übernommen hast,kann man über die Fahrgestell Nummer herrausfinden ob und wann der Wagen mit wieviel KM in der Werkstatt war...
Ich habe letztes Jahr einen Polo gekauft der ansich im Top Zustand war,doch mit ist das abgegrabbelte Lenkrad und dei Abgetretene Pedalerie sofort ein Dorn im Auge gewesen...Habe dann die FahrgestellNr.checken lassen und siehe da km stand war viel mehr als der der jetzt .
Konnte mich noch gut mit den beiden Jungs einigen
Wenn also alles im Kaufvertag drinn steht (der wo du den gekauft hast) dürfte es keinen Streß mehr geben..
Viel Glück in der Sache noch.
Armes Deutschland!
Ist schon traurig das es solche Leute gibt, aber leider werden es immer mehr kenne sogar jemand die wegen Betrug 3 Jahre auf Bewährung bekommen hat obwohl alle gutachten und Aussagen korrekt waren und das was verkauft wurde in Ordnung war....
Meine ersten 2 Autos habe ich per Handschlag gekauft und wusste das ich mir da ne ganz schöne arbeit angelacht hatte. Bei Meinem Polo hab ich das auch schon nicht mehr gemacht, im end effeckt bist du immer der dumme wenn du dich nicht zu 1000% absicherst. Und selbst dann Pissen dir Richter die von tuten und blasen keine Ahnung haben als Bein.... Reicht halt wenn man sich in der Autobild schlau macht zum Thema und dann eun Urteil fällt.
Wünsche dir mal das beste und hoffe das es positiv für dich aus geht, hört sich scheisse an aber man lernt draus.
Naja gehe morgen mal zum Anwalt mal schauen was der spricht. Hoffe es läuft gut für mich Aber vielen dank an alle
Weil wenn ich ein Auto kaufe und der wird als bastlerauto angeboten weis ich genau das da wenn ich pech habe viel drann kaputt is. ABer naja gehe zum Anwalt der wird mir schon sagen was sache ist.
wie steelstyler sagt,
der Satz "gekauft wie gesehen" hat keine Rechtsgrundlage.
Also ich kenne das so:
Bastlerfahrzeug gibt es nicht mehr wenn steht im Kaufvertrag
"Schrott auf vier Rädern"
dann kann dir keiner was genauso reinschreiben "km Stand laut Tacho"
Und halt alle "ersichtlichen" Mängel eintragen
mfg
ALso das habe ich ja noch nie gehört das es den begriff "Basterlfahrzeug" nicht mehr gibt das wäre mir neu. Fast jeder verkafut sein auto als Bastlerfahrzeug. Und es gibt auch 100 von gerichtsurteilen wo ein bastlerfahrzeug verkauft worden ist also glaube ich nciht das es stimmt das es den begriff bastlerfahrzeug nicht mehr gibt
Hattest du jetzt nen Kaufvertrag vom Vorgänger oder wo haste den her über ebay ?
aus der Zeitung ?
Wenn du nen Kaufvertrag hast dann könnte der wenn da was von Bastlerauto drin steht dich aus der Sch... ziehen.
Hoffe das du einen hast.
Ansonsten vie Glück noch
mfg
Zitat:
Habe sie ja angegeben und sie sind offentsichtlich! UNd wenn man googelt dann bin ich nicht am arsch sondern habe gute chancen zu gewinnen weil er ja als bastlerfahrzeug und gekauft wie gehsen verkauft worden ist und er hat ja die mängel gesehen!
Ja ich abe doch einen KAufvertrag!
Wie sieht denn die rechtslage aus wenn man gar keinen Kaufvertrag macht dann kann ja keiner sagen wieviel man tatsächlich bezahlt hat? oder? Man hat die Kohle der gegner das Auto und gut ist keiner kann irgendeinem was! Habe schon 3 Autos ohne Kaufvertrag verkauft und nie wieder was von gehört hätte ja auch sagen können kein Problem gebe dir die 10 Euro für dein Auto wieder und du mir mein Auto! Oder sehe ich das falsch?
Ohne kaufvertrag hat den nacheil das wenn mit der kiste irgendwas dummes gemacht wird du der letzte besitzer bist. Und schlecht nachweißen kannst die bude verkauft zu haben
Ok da hast du auch wieder recht! Naja bis jetzt teu teu teu immer Glück
darf ich mal fragen für was du dein polo verkauft hast
In dem Wisch vom Gericht musst Du dich nicht äußern!
Da du vom Gericht als Beschuldigter gesehen wirst, hast du ein Aussageverweigerungsrecht! Von dem würd ich auch gebrauch machen, bis du mit dem Anwalt geredet hast!
Zitat:
Es war doch noch die Rede von Tacho zurückgedreht ?
Auch wenn du den Wagen vom Vorbesitzer so mit 110Tkm übernommen hast,kann man über die Fahrgestell Nummer herrausfinden ob und wann der Wagen mit wieviel KM in der Werkstatt war...
Moin, ich habe den Thread teils gelesen und einiges doch nur überflogen.
@Steelstyler hat in diesem Falle schon recht. "Gekauft wie gesehen" ist unter Wahrung der Gewährleistungspflicht des Verkäufers keine Grundlage dafür , dass man von der Haftung ausgeschlossen ist.
Man muss sämtliche Mängel in einem Kaufvertrag festhalten.
Somit MUSS das Rostproblem, die in deinem Fall frgawürdige Verkabelung und sonstige Mängel von beiden Parteien als in Augenschein genommen unterschrieben werden. Wenn du ihn ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht hast und das unter Zeugen kann er normal nichts mehr machen.
Selbst das sein "Kumpel" dabei war nützt dann nichts. Wenn´s hart auf hart kommt ist sogar der "Kumpel" laut Gesetz zur Zeugenaussage verpflichtet.
Und was das heißt weiß man ja... . Ich glaube nicht, dass der wegen Falschaussage verklagt werden will für so´n paar Kröten.
Wenn also ein Vertrag besteht und Zeugen dabei waren die alles bestätigen ist es nicht mehr dein Problem. Anwalt ist in diesem Fall aber angebracht.
Eine gewährleistung kannst du als privatperson nicht geben, genausowenig eine garantie...
Endschuldige das ich da widerspreche. Als Privatperson ist es so ,dass man dies im Vertrag ausschließen muss. Sollte man wissen. Macht doch auch jeder der bei Ebay verkauft , oder? Das liest man eigentlich in jedem Ebayangebot (ausschluß der Gewährleistung und Garantie). Deshalb habe ich es bewusst angesprochen.
Viele Rechtstipps gibts bei www.gutefrage.net
Zitat:
Ja ich abe doch einen KAufvertrag!
hää man soll alle mängel im kaufvertrag erwänen ?
hallo was is wenn ich jetz überhaupt keine ahnung von autos hätte und würde mein auto verkaufen
würde vieleciht außen sehen das da ne beule is und würd die sehn
ich denk ma das is doch der nachteil wenn man ein auto von privat kauft
warum sollte gekauft wie gesehn dann nicht gelten
der käufer schaut sich ja das auto an ....dann muss der käufer halt auf "CHECKER art" das auto vorm kauf durchchecken lassen oder ? ....
ich glaub ich würd übertrieben ausrasten wenn ich sowas von meinem käufer hören würde !
vor allem das er erzält das Baerchen ihm was gesagt hatt und er sagt er hatt es nicht gesagt ..... also will der typ ihn doch irgendwie verarschen oder
und warum gibt er den wagen dann nich einfach zurück ?
Zitat:
hää man soll alle mängel im kaufvertrag erwänen ?
hallo was is wenn ich jetz überhaupt keine ahnung von autos hätte und würde mein auto verkaufen
würde vieleciht außen sehen das da ne beule is und würd die sehn
@polo-master
genau das isses !
also tendiere doch eher dazu das er hier recht bekommen wird ....kann doch gar nich anders sein ....und wenn doch ..ARMES DEUTSCHLAND -.-
Naja, ich sag mal so, es kommt drauf an. Der Richter wird sicherlich abwägen, was der Käufer bezahlt hat. Um zu dem Beispiel mit der Oma zu kommen, wenn ich guten Glaubens ihr 2000 Euro auf den Tisch lege weil sie sagt, nur sie sei gefahren und der Wagen sei unfallfrei, dabei hat (möglicherweise ohne ihr Wissen) ihr Enkel die Kiste zuschande geritten und einen Unfallschaden verursacht, dann muss die Alte die Kohle eben wieder rausrücken. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, niemanden.
Hat aber der Threadersteller (ich habe nicht den ganzen Thread gelesen) die Karre für 50 Euro verscherbelt, so wird der Richter sicherlich sagen: "Junger Mann, was wollen Sie überhaupt? You get what you pay for! "
jaaa schwierig sowas :(
zumindest bei den kilometern wüsst ich (vielleicht) noch was:
bei jeder tüv-untersuchung (HU) und jeder AU wird der kilometerstand dokumentiert
wenn man sone schleuder verkauft, dann halt als "fahrzeug zur ersatzteilgewinnung"
und wie schon geschrieben, IMMER nen vertrag machen, selbst bei verschenkten autos!
ansonsten müsst IHR für die entsorgung aufkommen, wenn die karre ausgeschlachtet und/oder voller (sonder)müll irgendwo abgeladen wird!
hoffe das hilft irgendwie weiter !
@polo x
Entsorgung hat nicht unbedingt was mit Kaufvertrag zu tun,weil wenn der Käufer den Wagen auf sich zulässt, muss er auch für die Entsorgung sorgen - und das auch ohne Kaufvertrag.
Hab auch schon mit Handschlag ver- und gekauft und noch nie Probleme damit gehabt. Derjenige, der was von einem will, ist dann halt in der Bringschuld, dass heisst, er muss Beweise bringen.
Ich würde ja den Polo zurück nehmen aber das Problem ist habe mir das Auto in einer NAcht und Nebelaktion angeschaut. Motor total hinüber teilweise schon ausgeschlachtet! Also was soll ic hda zurück nehmen habe einen Polo verkauft der komplett wahr und habe ihn also Bastlerfahrzeug verkauft! Laut Gesetz mussm an wenn man ein Auto als bastlerfahrzeug kauft mir starken Mängeln rechnen! Naja geh jetzt dann mal zum Anwalt mal schuaen was der spricht. Aber danke für eure Hilfe
binn ich ja ma gespannt ..schreib ma watt dein anwallt gesacht hatt !
würd mich auch interessieren
Zitat:
ja das habe ich mir gerade auch gedacht........
z.b oma 70 verkauft ihren polo und hat keine ahnung und kennt auch keinen mit ahnung und sie schreibt vll da rost und so ......
du kaufst ihn fährst vom hof und zu hause siehste alles durchgegammelt
willst du dann der oma ans bein pissen weil sie dir das nicht gesagt hat?
Also der Anwalt hat gesagt: Das Auto wurde also Bastlerfahrzeug verkauft also muss der Käufer mit gravierenten Mängel rechnen! Die Rostschäden was mir bekannt sind habe ich den Käufer auch gesagt und habe Zuegen dafür das ich es ihn gesagt habe! Hat sich ja das Auto a Stunde lang angeschaut! Also heistes der Käufer hat pech! Er hat das Auto angeschaut mit den Mängelen und hat den Kaufvertrag also "Bastlerfahrzeug" unterschrieben! Das heist ich bin so gut wie drausen und der Käufer hat Pech!
hört sich schonma gut an viel glück noch
wäre ja traumhaft, kämmst du schnell und sicher aus der sache raus
ich hoffe auch für dich! ich denke die zeugen und ihre aussagen wären nicht ohne bedeutung.
ich hoffe du hast dann deine lehren draus gezogen... ?
Zitat:
Was meint ihr eigentlich wofür es die Gebrauchtwagenbewertung von Dekra und ADAC gibt.. ?
Im Kaufvertrag muss nun mal jeder pups beschrieben sein..
Ist ja nicht einfach nur so ein wisch, nach dem motto unterschreib mal damit ich meine Ruhe habe.. entspricht der Vertrag jedoch nicht dem darin beschriebenen Gegenstand, haste ein Problem. Davon abgesehen, was soll der Begriff Bastlerfahrzeug innerhalb eines Rechtlich gültigen Dokument bitte aussagen ?
Hab z.B. noch keinen gesehen der ein Bastlerhaus oder eine Bastler Stosstange etc. verkauft hat..das ist nur wieder so ein eingeduetschter Begriff der keine Gültigkeit hat..
Moin,so dann will ich dir man auch viel Erfolg wünschen. Anwalts Hilfe hast du ja schon genommen. Dann wirds bestimmt ne Einigung zu deiner Zufriedenheit werden. Denn da die den schon gerupft haben würde ich mal sagen, den kann er behalten und somit auch auf dem Rest sitzen bleiben zzgl. Anwaltskosten . Sorry aber das is´n Ar... ! Meine Meinung !
nur weil ihr anwalt das so sieht, heißt das nicht automatisch, dass es im falle einer klage vor gericht auch funktioniert.
das noch aus eigener erfahrung.
aber die sache ist ja auch, dass die den Wagen schon auseinander genommen haben wie baerchen sagte....
Dann ist das natürlich schwer zu beweisen!
Zitat:
Genau deswegen bist du am arsch.
Heutzutage sieht die sachlage anderst aus.
Die mängel müssen angegeben werden jeder einzelne, wenn nicht is es vertuschung oder arglistige täuschung...
Was meint ihr eigentlich wofür es die Gebrauchtwagenbewertung von Dekra und ADAC gibt.. ?
Im Kaufvertrag muss nun mal jeder pups beschrieben sein..
Ist ja nicht einfach nur so ein wisch, nach dem motto unterschreib mal damit ich meine Ruhe habe.. entspricht der Vertrag jedoch nicht dem darin beschriebenen Gegenstand, haste ein Problem. Davon abgesehen, was soll der Begriff Bastlerfahrzeug innerhalb eines Rechtlich gültigen Dokument bitte aussagen ?
Hab z.B. noch keinen gesehen der ein Bastlerhaus oder eine Bastler Stosstange etc. verkauft hat..das ist nur wieder so ein eingeduetschter Begriff der keine Gültigkeit hat..