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Antwort auf Polo als Bastlerfahrzeug verkauft

# - heute - 05:28:43Zitat:
Genau deswegen bist du am arsch.

Heutzutage sieht die sachlage anderst aus.

Die mängel müssen angegeben werden jeder einzelne, wenn nicht is es vertuschung oder arglistige täuschung...


MOMENTCHEN mal ... man muss da immer unterscheiden ob es eine Privatperson ist die Fachwissen besitzt oder nicht. Das berücksichtig sogar ein gericht...

Zitat:
Was meint ihr eigentlich wofür es die Gebrauchtwagenbewertung von Dekra und ADAC gibt.. ?

Im Kaufvertrag muss nun mal jeder pups beschrieben sein..

Ist ja nicht einfach nur so ein wisch, nach dem motto unterschreib mal damit ich meine Ruhe habe.. entspricht der Vertrag jedoch nicht dem darin beschriebenen Gegenstand, haste ein Problem. Davon abgesehen, was soll der Begriff Bastlerfahrzeug innerhalb eines Rechtlich gültigen Dokument bitte aussagen ?


Hab z.B. noch keinen gesehen der ein Bastlerhaus oder eine Bastler Stosstange etc. verkauft hat..das ist nur wieder so ein eingeduetschter Begriff der keine Gültigkeit hat..


Da haste voll kommen recht, jedoch würde ich anstatt den Begriff " Bastlerfahrzeug" so ändern das er einen Gebrauchtwagen gekauft hat OHNE Funktion. Zu mind. OHNE Straßenverkehrszulassung, somit sollte dann auch einiges abgedeckt sein.



Zum Ersteller:
Wenn Du eine Rechtschutz hast wovon ich ausgehe dann fackel nicht lange geh zum Anwalt und bespreche mit Ihm ALLE Details! ..



Achja es gibt auch nicht mehr den ach so tollen Satz " Gekauft wie gesehen" Dieser Satz ist komplett ungülitg ! und wird vor Gericht sowie nimmer anerkannt