Ahso okay das stimmt
Beim tüv kann man sie ja zur not abmachen und danach wieder dran
dann nicht vergessen und direkt ne steckverbindung zwischen die kabel machen damit man nicht schneiden und löten muss^^
also erstmal danke für eure statements...
find ich echt klasse.... jeder hat seine meinung....
CRUISER du scheinst mir sehr korrekt zu sein un den selben geschmack wie mein kolleg un ich ..... find ich gut....
dnake nochmals
schön polo time das cruiser korrekt ist nur weil er deiner meinung ist
ubb ist illegal,da könnt ihr drehn und wackeln wie ihr wollt. jegliche beleuchtung unter dem auto und ihr könnt sie nennen wie ihr wollt und mit zig sicherheitsmaßnahmen versehen die ein einschalten während der fahrt unmöglich machen. ihr habt keine chance. sollte der tüv am unterboden die halterungen für z.b. röhren oder so entdecken kann und wird er hoffentlich auch den wagen stilllegen. das ihr euch den ärger ,den es dabei geben kann nicht einfach sparen wollt
wem es gefällt und den ganzen ärger riskieren will bitte, reisende leute soll man nicht aufhalten, wenn der wagen dementsrechend gemacht ist siehts auch nicht schlecht aus
Meint ihr unter meinen sieht sowas aus
ne fette pommestecke an die heckklappe,na paar schrille farben als lack eingebracht und sicher hats dann was.
ich hab nur einmal ne corvette von nen in deutschland stationierten ami gesehen. absolut original bis auf tief,felgen und auspuffanlage. hatte ne violette ubb drunter. das in der dämmerung,erst hören,dann sehen und andersrum. das war geil
ich finde sowas auch schick. Also meinem Steht das sicherlich auch aber in weiß. Berichtet mir mal wie dette so ausschaut wenns fertig ist und die Handhabung allgemein und die Verarbeitung etc .
Viel Späßkes, beim Fummeln.
also bei meinem kolleg fangen wir an sobald seine röhren da sind....
er hat sich billige bestellt.... für bisl mehr als 50 euro..
ich werd mir eins von diesen 2 holen mitte des monats... wenns schotter gibt :
MULTICOLOR:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=200422177451&ssPageName=STRK:MEWAX:IT&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)
oder BLAU:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=400095422950&ssPageName=STRK:MEWAX:IT&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)
welche davon weiss ich noch nicht...... ich will eben das sie flach sind...
je heller desto geiler !
Zitat:
ne fette pommestecke an die heckklappe,na paar schrille farben als lack eingebracht und sicher hats dann was.
Meine Meinung ist das sieht einfach nur assi aus und die dinger dran bauen und nicht anmachen wie hier schon geschrieben wurde nech ist wie ins auto setzen und nicht los fahren ! Geht mal garnicht ! und verboten sind se auch !
Mfg Fun-touch
@funtouch
Da sind wir wieder bei der Diskussion, wer Assi ist und wer nicht.
Ich finds Assi von Unterbodenbeleuchtung, auf Assis zu schließen.
Das steht Dir überhaupt nicht zu, jemanden deshalb als Assi zu titulieren/abzustempeln.
Deine Farbgestaltung sagt mir jetzt auch nicht zu und ich betitel dich auch nicht irgendwie.
edit: die Front auch nicht. Und das sind doch Sonar AE oder? die warn auch nicht erlaubt.
Macht er doch garnicht. Er sagt nur das es "Assi AUSSIEHT". Er hat doch nicht behauptet oder gesagt das das nur Assis dran haben.
Gut da geb ich dir recht aber zwischen den zeilen gelesen, schon.
Egal finds halts dennoch doof.
och leute bitte :(
wieso muss in jedem thread wo einer eine simple frage stellt gleich und solche eine , und ich nenne es jetzt assig, assige diskussion hinauslaufen.
fakt ist:
geschmäcker sind verschieden
das es illegal ist so und vor allem in den farben ist auch fakt
was gar nicht geht:
leute aufgrund ihrer meinung fertig machen
oder eben über diese zu urteilen.
das gilt auch an polo time der meint jemand sei "korrekt" nur weil er den selben geschmack hat. aber auch an die oder vor allem an die, die gleich sagen assig udn scheiße und schrott usw usw.
wenn wirklich ALLE ein und das selbe konzept haben würden und es alle 1 zu 1 umsetzen würden, dann würde es doch auf treffen, auf der straße oder auch den tanke treffen usw langweilig sein. man hätte keine themen mehr nirgends worüber man im bereich tuning sprechen könnte und auch dieses ganze forum wäre doch schon fast fürn arsch, wenn jeder der mal was machen will, was einem anderen nicht passt, gleich als größter assi vollidiot oder sonst was dargestellt werden muss!
es gibt dinge da bin ich zB voll gegen, und das sind dinge die wirklich andere menschen in gefahrensituitionen bringen oder gar die person selbst, dazu zählt as beispiel illegale xenon nachrüstung, da man andere damit gefährdet.
aber ich finde so ne ubb, wenn er irgendwo steht stört jetzt nicht die welt. und nehmen wir die theorie an er hat sie während der fahrt an; blenden tut die nicht
Zitat:
Und das sind doch Sonar AE oder? die warn auch nicht erlaubt.
jetzt verstehe ich die user die sich hier abmelden und keine fragen mehr stellen. hab auch bei mir am polo eune ubb und solange man es nur für showswecke nutzt ist das kein problem, selbst der tüv macht keine anstanden bei sowas, solange es nicht während der fahrt an ist gibt es da mit dem tüf keine probleme.
Zitat:
jetzt verstehe ich die user die sich hier abmelden und keine fragen mehr stellen. hab auch bei mir am polo eune ubb und solange man es nur für showswecke nutzt ist das kein problem, selbst der tüv macht keine anstanden bei sowas, solange es nicht während der fahrt an ist gibt es da mit dem tüf keine probleme.
so hab mir mal nen auzug bei der dekra besorgt die eigentlich alle schwachsinnsantworten erledigen könnte.
Licht: Weniger ist oft mehr
Unterbodenbeleuchtung nicht erlaubt
Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen, die unzulässig oder falsch angebracht sind, führen vor allem bei Nacht zu verwirrenden Signalbildern. Das kann zu starken Veränderungen des zulässigen Signalbildes und damit zu Fehleinschätzungen oder Gefährdungen im Straßenverkehr führen. Bei Polizei-Kontrollen können derartige Beleuchtungseinrichtungen mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.
Lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, gelten als erheblicher Mangel (EM) bei der Hauptuntersuchung. Die Prüfplakette kann in diesem Fall nicht zugeteilt werden.
Sie vermeiden Kosten und Aufwand, wenn Sie alle nicht zulässigen oder falsch angebrachten leuchtenden Einrichtungen an und in Fahrzeugen, auch wenn sie nicht funktionsfähig sind, entfernen. Im Wesentlichen betrifft das:
* Beleuchtete Firmenschilder
* Gelbe Leuchten/Rückstrahler, nach vorne wirkend
* Beleuchtete "Michelin-Männchen"
* Namensschilder/Symbole mit (umlaufenden) Licht
* Punktstrahler mit blauem oder andersfarbigem Licht
Fordern Sie unsere Informationsbroschüre an: Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Prüfingenieure gerne zur Verfügung.
Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Fachgremien haben sich mit dem Thema Unterbodenbeleuchtung beschäftigt und folgende Ergebnisse zusammengefasst:
* Die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs.
* Die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren.
* Bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können.
* Das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend.
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch auf Fahrzeuge bei ausgeschalteter Zündung zu.
Find das hier so langsam lächerlich er hat einfach gefragt wie man die anschliest.
Ist das nicht egal ob es Erlaubt ist oder nicht ist doch seine sache wenn er Angehalten wird und es raus kommt.
Was sich einige leute übersowas aufregen alls wenn sie noch nie was Illigalles gemacht haben aber mir egal muss jeder selber wissen.
Hab auch eine UBB drunter und noch nie probleme gehabt damit mann muss nur wissen wann man sie an machen darf.
DANKE CRUISER....
Zitat:
so hab mir mal nen auzug bei der dekra besorgt die eigentlich alle schwachsinnsantworten erledigen könnte.
@R-line: dann bitte gib uns das korekte Verbot!
UBB ist schon seit Jahren das wohl mit meist diskutierte Thema im Tuningbereich. Es wird immer jemanden geben der es "legal" eingetragen bekommt. Allerdings UBB ist und bleibt Illegal. Es wird immer jemanden geben der es als Arbeitlicht,Einstiegsbeleuchtung usw einträgt aber der nächste Prüfer oder Polizist wirds wieder anders sehen.
Das einzige was sicherlich legal verbaut werden darf ist eine weiße Einstiegsbeleuchtung. Allerdings sind hier ein Haufen Auflagen die erstmal überwindet werden müssen.
Bei der M-Klasse kann bei Brabus die Einstiegsbeleuchtung nachgerüstet werden. Sie ist ein Bauteil mit dem Schweller zusammen. Es wurde alles geprüft wie Bruchfestigkeit usw. Schweller halt. Die Leuchten dürfen max. 8Watt haben und nur weiß sein. Sie haben ein E-Prüfzeichen das sie als aus und einstiegsbeleuchtung genehmigt bzw ein gutachten für eine Eintragung.
Und jetzt kommt der Witz an der Sache. Die Einstiegsbeleuchtung ist einzig deshalb genehmigt, weil die M-Klasse Serienmäßig wohl in den Türen soetwas verbaut hat.
Es wäre eher möglich eine Ein- und Ausstiegsbeleuchtung unterhalb der Türverkleidung zu verbauen. Aber auch dies hat drei Auflage. Eintragen muss man das nicht aber die Leuchte die ihr einbaut muss eine für diese Art der Verbauung gedachte Genehmigung haben incl E-Zeichen.
Nur weiß und keine Lambo oder Flügeltüren
Hier mal ein kleiner Link über Beleuchtungseinrichtungen am KFZ
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
hatte au mal ne grüne ubb an meinem golf drann war ne neon rohre
von den led´s halt ich nichts sind nich so farbergiebig wie die neons ich hatte meine ausm ebay waren von jom für 35€ die waren super da waren die verteiler fernbediehnung und alle kabel mit haltern dabei und der plan auch die befestigung kannst in der regel auch an originalen löchern oder sonnst wo festmachen ich hab da nichts bebohrt die installationis mehr als einfach das schafft jeder leihe!
ich hab ein kabel (2x2,5)an batterie plus und minus angeschlossen und in den innenraum gezogen und da nen verteiler angehängt weil ich noch innenraumbeleuchtung,dvd player und sonnstige dinge drann hatte.
mfg dominik
ich konnte in der Frage vom Fragenden nirgens die Frage nach irgend einer Meinung, Legalität oder irgendwas in der Art finden....
ich will zu dem thema UBB von euch irgend eine Meinung zu Legalität oder irgendwas in der Art lesen
Zufrieden
ich mag leute nicht die immer alles besser wissen müssen usw.
deine auflagen die du genannt hast udn explizit deine pdf datei, haste dir das mal angeschaut? da steht auf seite eins ganz fett bleuchtung für LKW!
okay jetzt kommst du mit, es gibt auch polos mit lkw zulassung bla blub, aber darum geht es hier nicht!
und nimms mir nicht übel, aber du bist bzw möchtest sehr rechthaberisch sein udn wiedersprichst dir etwas, den, falls sowas illegal ist und nicht eintragbar, wie kann es dann an den mercedes modellen sein? warum sollte es an anderen fahrzeugen nicht möglich sein? und wenn ich die mercedes teile am wagen verbaue! weißt du das ist einfach halbwissen von dir, sorry ist aber so.
man darf auch am wagen tfl von audi fahren, oder möchtest du mir auch hier sagen, dass das nicht geht weil audi teil bla blub? wenn du dir jetzt die beiden tatsachen durch den kopf gehen lässt, hoffe ich das du zu einem ergebnis kommst. ich hab es langsam leid ständig solche sinnlosen diskussionen zu führen weil irgendwer irgendwo mal bissl was gelesen hat und jetzt das non plus ultra auf diesem gebiet zu sein mag!
fakt ist:
es ist legal eintragbar!
ist bestimmt keine einfache eintragung!
fakt ist auch:
es muss weiß sein, ob es bei den farben rot und orange möglich ist weiß ich grad nicht, prinzipiell spicht da nix gegen. bei weiß geht es definitiv.
außerdem haben viele fahrzeuge ein ähnliches prinziep nur das hier einfach aus kosten und arbeitsgründen diese nicht direkt unterm schweller sitzt sondern unnten in der tür und einen ähnlichen effekt erzielt wie wenn man sich an der seite unterm schweller solch eine einstiegsbeleuchtung anbringen würde.
aber weißt du was, bleib bei deiner meinung, mach und denk was du für richtig hälst ich spiel bei diesem kindergarten nimmer mit -.-*
@ POLO_TIME:
Wenn du bzw dein Kumpel die UBB hat/habt dann kannste dich gern mit mir per ICQ oder hier per PN in Verbindung setzten, kann dir dann bestimmt helfen Baue viel in der Freizeit mit LED's und all so nem zeug ;D also wie gesagt hast du fragen, schieß los =)
sky übertreib es nicht.
du verbreitest falsche tatsachen und andere haben deswegen den ärger weil sie dir glauben. du darfst die tasachen nicht jedesmal verdrehen und aus einer hier gewünschten ubb mit röhren eine hingemauschelte einstiegsbeleuchtung machen. mach was du willst, das is mir völlig banane aber erzähl hier nicht die gerade gewünschte UBB ist mit Auflagen eintragbar. Höchstens mit nem komplett anderen System und nur unter den türen
UBB ist illegal und fertig.
hier hast den richtigen link und zeig mir wo da was legal von arbeitsscheinwerfern steht
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
ich finde das echt schade das du dich so dermaßen angepisst fühlst nur weil jemand wissentlich vom gegenteil überzeugt ist.
kann ich echt nicht verstehen
ihr müsst mal ganz klar unterscheiden...
UBB ist illegal und nicht prüfbar. PUNKT
Ausstiegs-, Einstiegs- oder Umfeldbeleuchtung in der passenden Farbe, Funktionsweise usw. ist LEGAL und kann auch eingetragen werden.
so, und jetzt haut Euch weiter die Köppe ein...
naja ich habe in keinster weise erwähnt das die UBB von der hier anfangs die rede war eintragbar ist! also bitte -.-*
UBB in den besagten "bunten" farben ist und bleibt illegal und nicht eintragbar.
ausstieg usw beleuchtung ist eintragbar und punkt.
das sind fakten und hiermit beende ich das leidige thema ;D
kleiner auszug aus beitrag von dir sky:
erst schreibst was von illegal und dann:
es ist nicht wirklich schwer das ganze anzubringen und es gibt tatsächlich wege das ganze legal eingetragen zu bekommen, dafür gibts dann halt nur einige vorraussetzungen usw.
aber ich denke dir geht es mehr um den show effekt nachts an der tanke, also:
du brauchst erstmal die röhren:
es gibt:
neonröhren (etwas anfällig gegen schläge/aufsetzen) -> realtiv güstig aber sieht man sofort wenn man unters auto schaut
led röhren unanfälliger, etwas teurer als neon aber auch nicht die welt, ähnlich auffällig, dafür kräftigerere farben und mehr möglichkeiten zB durch einsatz von RGB leds somit diverse farben per schalter /steuerung möglich
und led stripes, sind reativ dünne und felxible steifen in schwarz mit leds bestückt. dasganze ist die unauffälligste version, d.h. wenn es aus ist fällt es nicht ganz so auf da besserzu verstekcen usw. ist aber im verlgeich zum rest realtiv teuer.
auch hier die möglichkeit der steuerung der farben.
du wiedersprichst dir doch selber und nun deine letzte meinung ist die gleiche die ich auch vertrete. von anfang an.