Hey Jungs,
gibt es eine Möglichkeit an der Vorderachse 15 Zoll (Also 6,5Jx15) und
an der Hinterachse 16 Zoll (7.5Jx16) zu verbauen, und sowas auch
durch den Tüv zu bekommen?
mfg
ich vergass: das ganze natürlich ohne was an den Radhäuser zu machen, bei einem Sportfahrwerk mit einer Tieferlegung von 60/40...
Mit den passenden Reifen musste nix bearbeiten. Ich hab ähnliche Kombinationen auch schon eingetragen gesehen.
..also möglich ist es!
... unterschiedlich große Felgen sind nicht zulässig. Und wenn es einer "eingetragen" hat und damit an den falschen Polizisten kommt bzw. einen der Ahnung hat darf er gleich schieben
(Dazu gibt es noch gewisse Ausnahmen, da ist es aber bauartbedingt bzw. bereits bei Auslieferung so, trifft aber nur auf ganz wenige Fahrzeuge mit entsprechenden Regelungen zu; Viper ist glaub ich so ein Fall ...)
nein die annahme von knergy ist nicht korrekt! es gibt von schmidt felgen die dafür zugelassen sind! wird auf den ihrer seite auch schön beschrieben (nennt sich straggered wheels ) eine eintragung mit anderen felgen ist somit auch kein problem! die umfänge müssen nur überein stimmen mehr nicht!
hinten ist doch der umfang csheiß egal. Hauptsache es geht ins radhaus.
nein der umfang ist nicht egal! schon mal was von abs oder esp gehört?
ok esp hat er nicht und ob er abs hat weiß ich auch nicht! aber deinen tüver will ich mal sehen wenn du dem den spruch an den kopp haust! der lacht sich sicher krumm!
Mal ganz abgesehen davon, ob man es durch den TÜV bekäme,
erschliesst sich mir, der Sinn für so eine Kombination nicht.
geht!
müssen nur jeweils achsweiße die gleiche größe et usw haben
geschmack ist halt von person zu person anders! ich find es persönlich auch nicht hübsch aber wems gefällt! was besonderes isses alle mal!
hier mal ein bild wie das aussieht!
Eben, Geschmäcker sind verschieden. Das soll ja auch nicht Thema sein.
Ich würde gerne 7x15 an der VA mit 195/45 bzw 195/40
(Einpresstiefe noch unklar)
und an der HA 7,5x16 mit ebenfalls 195/45.
Also der Abrollumfang (VA) ändert sich im Gegensatz zu der
Serienberefung um + 1.7%. Also Tacho zeigt 100, reale
Geschwindigkeit 101.7 km/h.
Ich glaube bei 7% lag die Hürde zur Tachojustierung.
An der Hinterachse sind es +6.34%. Also Tacho 100,
real 106.34 km/h.
Da an der Hinterachse aber nicht
die Geschwindigkeit gemessen wird, könnte man doch
ebenso 19er fahren.. (ihr wisst wie es gemeint ist)
Oder gibt es irgendwo einen § der wieder alles verbietet?
Ich hatte hinten zum "Anprobieren" schon 9Jx16 ET30 mit
225/45 Bereifung. Hat wunderbar untergepasst.
Nur an der Vorderachse bin ich mir mit der ET nicht sicher.
Da ich ja an den Radhäusern nichts machen will..
"Bolzen rein, fertig "
Ok, das mit den Staggered Wheels ist mir neu
Darfst nicht schneller fahren als der Tacho anzeigt ... was hast du aber als Ausgangswert genommen, da ja 195/45/R15 "Serie" war.
Ne ganz andre Sache, was eher praktisches beim bremsen, aber wieviel % Veränderung bei den Radgeschwindigkeiten greift eigentlich das ABS ein ? Wenn die Differenz zwischen Vorder- und Hinterachse zu groß wird, arbeitet es entweder viel zu früh (wenn die Hinterräder mehr Abrollumfang haben) oder viel zu spät (wenn die Hinterräder weniger Abrollumfang haben). Beides eher suboptimal ...
also wenn du vorn 15 und hinten 16 zoll fahren willst dann brauchst du vorn auf jeden fall bei ner 7J felge 195/45er reifen und hinten bei der 16er brauchste wenn die nicht breiter als 8J ist nen 195/40er reifen! ansonsten bekommst du das nie im leben eingetragen! auf den radumfang achten die immer wie die füchse! ab wann das abs nicht mehr richtig arbeitet weiß ich leider auch nicht! aber das kann man ja bei vw nachfragen bzw sich im netz belesen!
Als Ausgangswert habe ich 155/70 R13 genommen. Serienbereifung halt.
Und da ich kein ABS habe, mache ich mir darüber auch kein Kopf
ja dann brauchst du dir da keine waffel machen! aber eintragen tun die das trotzdem nicht wenn die umfänge nicht stimmten! weißt doch! deutsche rechtslagen sind halt manchmal nicht zu verstehen!
hm... also mal als Vergleich
1. Wert 155/70 R13
2. Wert 195/45 R15
3. Wert 195/40 R16
Durchmesser: 54.72cm / 55.65 cm / 56.24cm
Abrollumfang: 171.91cm / 174.83cm / 176.68cm
Abweichung
Abrollumfang: 0% / 1.70% / 2.78%
Tacho zeigt
100km/h, real: 100 / 101.7 / 102.78
Jetzt der Vergleich zwischen
195/45 R15 zu 195/40 R16
Durchmesser: 55.65cm zu 56.24cm. Das sind 0,59cm Unterschied.
In der Höhe des Fahrzeuges würde das 3mm ausmachen.
Abrollumfang: 174.83cm zu 176.68cm. Das sind 1,85cm = 1,06%.
Wie gesagt ich habe weder ABS noch ESP noch ein Allrad-Antrieb.
du brauchst das nicht vorrechnen ich bin ja nich dämlich! ich weiß schon das das nicht viel ist aber erklär das deinem tüv mann! der darf das so nun mal nicht eintragen!
Wie groß darf denn die Abweichung maximal sein? Weiß das jemand?
hab hier mal recharchiert:
"Die Richtlinie 77/433/EWG verbietet generell nur eine Tempo-Unterschreitung. Niemals darf der Tacho weniger anzeigen, als tatsächlich gefahren wird.
Großzügiger sieht es bei der Voreilung aus, der Tempo-Übertreibung. Ist der Wagen vor dem 1. 1. 91 zugelassen, darf der Tacho in den beiden oberen Dritteln seiner Anzeigenskala (mindestens jedoch ab 50 km/h) bis zu sieben Prozent vom Endwert abweichen. Heißt: Bei einem Tacho bis 250 ist eine Abweichung von 17,5 km/h erlaubt. Noch großzügiger messen Fahrzeuge, die nach dem 1. 1. 91 erstmals zugelassen wurden: maximale Abweichung zehn Prozent plus 4 km/h. Bei gefahrenen 130 protzt dann das Display mit 147 Kilometern."
Nun ja dann dürfte ja jeder, der mit 195/45 R15 unterwegs
ist ein Problem haben. Denn laut Rechnung haben die ja
schon eine Abweichung von + 1,7%
du darfst als ausgangswert aber nicht standartfelgen nehmen! die haben nämlich auch ne abweichung! der richtwert des abrollumfangs beim 6N ist 1800mm
Nun ja die 7x15 Zoll (195/45) haben 1748mm und
die 7.5x16 Zoll (195/40) haben 1767mm Abrollumfang.
Also darf ich die fahren?