Hi,
hab mal ne Frage und zwar ich war jetz bei der DEKRA, TÜV und KÜS keiner von den Wollt mein Fahrwerk eintragen da ich zu Tief bin, dazu kommt noch das se von mir wollten das ich vorne 5cm Hoch geh aber ich seh so viele Polos mit 14" (wie ich) die es eingetragen haben, auch hier im Forum. Kann mir da bitte jemand mal Helfen`? des kann doch net sein :-(
bin voll am verzweifeln
Falscher Tüvmann
vor dem tüv hoch und dann ab nach hause und runter mit der mutter
oder so
und wie tief bist du?
lichtaustrittskannte?
wer sagt das die tiefe bei allen eingetragen ist?
eingetragen ist die eine sache aber die wahre tiefe ist was anderes.
und achja selbst wenn in deinem fahrzeugschein die tiefe genau so drin steht so wie dein auto ist, aber deine lichtaustrittskannte < als 50cm vom boden ist, ist deine eintragun hinfällig.
beim 6n ist die kante von haus aus schon nicht hoch.
genau ich war bei meinem 6n mit winter stalus schon drunter
Liegt es evtl. an deiner Stoßstange, Schweller ect.?
Weil dadurch wird dein Auto so tief !
Gruß
nee war ja bei mehreren Tüvmenschen, nur der TÜV kann 21er abnahme machen und dann bin ich heut extra in osten gefahren weil da die DEKRA 21er machen kann und der wollt a net der war übelst penibel.
naja und nu? Der TÜV trägt mir nur Radmitte/Bördelkante ein und die KÜS hätt es mir so eingetragen aber da die nur 19er machen dürfen hilft mir des a nix:-(
na wenn ich da weiter hoch geh kann ich des Standart Fahrwerk a rein Tun:-( oder an 60/40...für was hab ich mir den a Gewinde gekauft :-(
also die scheinwerfer unterkante ist genau 50cm vom boden entfernt okay oder?
nee is 48 oder so...
bei mir is es ja die Lichtaustritskante irgendwie...
und mitm Gewinde Runterdrehen geht wie gesagt ent weil der TÜV nur Radmitte/bördelkante einträgt
50cm lichtaustrittskante
7cm zu formelastischen teilen
8cm zu festen teilen
vom boden aus gesehen.
jeder der unter dem wert ist ,egal welchen von diesen kann eine stilllegung des wagens bei einer kontrolle bedeuten und die eintragung wird hinfällig incl einer neuvorführung.
und wer meint das sind alles nur richtwerte den kann ich eines besseren belehren. in vielen gutachten werden diese werte vorgeschrieben und müssen eingehalten werden. ebenfalls müssen nebelscheinwerfer entfernt oder unbrauchbar gemacht werden.
Ihr habt es gut bei uns in Österreich braucht man vom boden bis zum ersten Teil vom Polo das wäre glaub ich der Krümmer 11 cm :(
also bei mir waren es kat und ölwanne die unter 6cm gekommen sind.
ergo keine eintragung,egal wo ich hin bin.
tiefe ist nicht alles..
Ich hab mal 1 Frage an den Threadersteller.
1. Hat das Gewinde noch Federspannung?
Der sieht auf dem Bild voll hängend aus!
..ansonsten soll es schon Wunder wirken wenn die Karre nicht nach Kirmes aussieht!
Zitat:
..ansonsten soll es schon Wunder wirken wenn die Karre nicht nach Kirmes aussieht!
was für opfer!
also ich bin mit meinem derby vom boden bis ukante scheini bei 43cm eingetragen
da steht dann nurnoch in den papieren drinnen dass auf verminderte bodenfreiheit zu achten ist
echt? und sowas tragen die a noch ein? kann ich den net irgendwie was machen das die des bei mir a machen? also irgendwie muss ich des doch schaffen?
Ich werf da mal baujahr in den raum
Zitat:
Ich werf da mal baujahr in den raum
Zitat:
Linsenscheinwerfer is was anderes --> siehe Raptile
ja der neine sagt baujahr der andere sagt des spielt keine rolle...
wenn ich meinen tüvmenschen net kennen würde hätt ich des mit der eintragung auch vergessen können....
hab ihn nämlich auch gefragt so von wegen und baujahr...
sein kommentar dazu war nur dass dass sch****egal is wie alt oder wie neu...
unterkante scheinwerfer 50cm minimum....wobei ich des an schmarrn finde...
wie sieht es na dann mit den HONDA CRX KUNDEN aus....da is ja die schnauze scho tiefer als 50cm und dann kommt noch n fahrwerk rein
des is auch was was ich net versteh....die deutschen gesetzte sind doch alle fürn arsch meiner meinung nach....
Also meiner liegt auch weit unter dieser besagten Grenze.....und ich war vor 1 Woche aufm TÜV und die haben nix gesagt, der TÜV-Mann hat nur gesagt, dass er nicht noch tiefer sein darf, weil sonst der KAT aufsetzen würde, was quatsch ist, weil mein Auspuff tiefer ist als der KAT....naja ich hatte noch keine Probleme.....
Zitat:
Yes! Da haste dann ca. 2-3cm mehr zur Verfügung!
also ich war vor 2 wochen beim tüv. höhe der lichtaustrittskante ist ganau 50 cm. hab ein gewindefahrwerk drin. hab es so weit wie´s geht runtergedreht, genau so wie es im teilegutachten steht. also der tüv hatte keine beanstandung gemacht.
ich sehe gerade das du sogar die gleichen scheinwerfer drin hast wie ich(sonar) . Also ich verstehe nicht warum du dann solche probleme hast mit dem tüv.
ich kenne ne menge leute die das gleiche problem hatten und andre, die es wiederum nicht hatten bei extremer tieferlegung und zwar beim gleichen tüv-prüfer...
die leute, die probleme hatten, waren nämlich die, die mit solchen gfk-bombern vorgefahren sind ! die mit ner styli und nur ner lippe hatten diese probleme nicht, auch wenn es ne 100er tieferlegung war !
aber wenn ich tüver wäre würde ich dir wegen dem aufkleber hinten auch nix eintragen
Zitat:
aber wenn ich tüver wäre würde ich dir wegen dem aufkleber hinten auch nix eintragen
Zitat:
verstehe nicht warum du dann solche probleme hast mit dem tüv.
also ich hab 45cm zur lichtaustrittskante und habe tüv
und bei ner kontrolle wo gemessen wird bist du dran.
alles vor BJ 88 kann die karre was scheinwerfer angeht tieflegen wie er will. da gibts keinen werd für lichtaustrittskannte.
und wenn du das gewinde hochdrehst, zum eintragen gehst und dann wieder runter drehst, kannst dir das eintragen auch gleich sparen. bei der eintragung von gewindefahrwerken wird der abstand von radnarbe zum kotflügel eingetragen. passt der bei der kontrolle oder beim tüv nicht, bekommst du probleme. auch wenn du irgendwann später was eintragen willst, müssen alle eintragungen legal sein, da der prüfer der das neue eintragen soll den rest auch abnehmen muss. sonst keine eintragung.
2 optionen:
1. höher drehen
2. 14zöller runter (sieht eh nicht aus) und 16 oder 17er felgen drauf.
war est im juni beim tüv und ich hab ihn bekommen und noch nie probleme gehabt
das ist immoment regional noch recht unterschiedlich. in manchen regionen haben die prüfer sehr viel eingebläut bekommen was eintragungen angeht. vll hast du noch glück gehabt. aber das wird in den nächsten jahren in ganz D noch sehr schwer werden was "aussergewöhnliche" eintragungen angeht
Zitat:
Ihr habt es gut bei uns in Österreich braucht man vom boden bis zum ersten Teil vom Polo das wäre glaub ich der Krümmer 11 cm
Zitat:
14zöller runter und 16 oder 17er felgen drauf.
was ist sie dann?
14 am 6N sind wie 13zoll am 2F. einfach viel zu klein. oben bist an der kante ist ja ok. aber vor und hinter dem rad ist noch viel zuviel platz.
Im Prinzip hast du folgende Möglichkeiten:
1. Du hast ein guten Freund beim TüV
2. Du bist ein TüV Mann
3. Du bist Sohn/ Tochter eines TüV Manns
3. Du schraubst das illegal einfach tiefer ( falls Gewinde)
4. Du hast Linsenscheinwerfer
( DE-Scheinwerfer, normalerweise Mitte der Linse für
Lichtaustritsskantenregelung)
5. Du hast ein billig Fahrwerk , was sich nach 2 WOchen setzt und dann
nochmal 3 cm tiefer ist
( billigste und legalster Weg, weil 'Abnutzung' nicht illegal )
6. Du fährst in ein Province Dorf, wo die sichmit Tieferlegung nicht auskenn
7. Du schraubst ne Zollgrößer höher aufs Auto ( is evtl mit mehr Arbeit
verbunden und tiefer ist er auch nciht, aber Abstand Reifen - Kotflügel ist
optisch schöner
ACH JA
Der Polizei steht es JEDER ZEIT zu eine Eintragung anzuzweifeln und dich zu nem TüV Prüfstand zu schleppen,
auf DEINE KOSTEN natürlich.
Gruß der_B
Zitat:
ACH JA
Der Polizei steht es JEDER ZEIT zu eine Eintragung anzuzweifeln und dich zu nem TüV Prüfstand zu schleppen,
auf DEINE KOSTEN natürlich.
lichtaustrittskante ist doch nicht mitte linse
wenn ein fahrwerk aufgrund des alters bzw der qualität zu tief wird und eine gefährdung zu erwarten ist wird die eintragung auch gerne gestrichen. nix mit abnutzung macht nix. und das geht definitiv auf deine kosten...
Auch nich ganz richtig.
Bei mir haben die die Auspuffanlage angezweifelt.
Zum TüV geschleppt und die 20E für die Untersuchung durft ich latzen.
ach ja,wenn der auspuff aufgrund des alters zu laut wird, erlischt auch hier abe,eintragung usw wenn es darauf angelegt wird.
Zitat:
vor und hinter dem rad ist noch viel zuviel platz.
wie schon geschrieben, es muss so sein wie eingetragen. und wenn dies nicht mehr so ist musst du es neu eintragen oder wieder so machen das es zur eintragung passt.
tuning ist in D nicht mehr so einfach, es gibt viele neue gesetze oder besser gesagt alte, die "früher" nicht so ganz durchgesetzt worden oder als richtlinie durchgegangen sind. heute müssen die prüfer verstärkt mit ihrem namen dafür gerade stehen was sie eintragen. und ist dies nicht korrekt sind sie ihren job los. und sowas kann sich keiner mehr in der heutigen zeit leisten.
such dir einen prüfer der verständnis und ahnung vom tuning hat. und mach es dann so wie er will.
pass auf, fahr mal zu uns nach kulmbach zum tüv, die sind da sehr offen was tieferlegungen angeht
ist ja jetzt auch nicht die welt weg von dir....
Hey, also ich hätte hier en TÜV, der Trägt dir auch 40cm Lichtaustritskante ein!
wollt ihr es eigentlich nicht verstehen oder, sorry für meine ausdrucksweise, seid ihr echt so doof?
nochmal zum mitschreiben.
EINGETRAGEN ODER NICHT IST SCHEISSEGAL. es steht so nicht im gesetzt. und wenns nur nach dem eintragen geht. für sowas muss ich nicht mal aus dem haus gehen..... bringt mir aber beim normalen tüv machen oder bei einer kontrolle rechtherzlich wenig....
genau wegen solchen sachen und prüfern wird es für alle immer schwerer sachen eingeragen zu bekommen....
Danke HomeBoy
Gesetz ist gesetz!
@HomeBoy: Mein Reden. Immer und immer wieder
Ich weiß ja nich wieso ihr immer sagt "pack größere Felgen drauf"...
Der Abrollumfang ändert sich doch maximal 2 % also wirst du nicht wirklich was an der höhe ändern, es sei denn du fährst ohne Reifen rum
Entweder hochschrauben (bei Gewinde) oder n anderes fahrwerk holen
Weil ich wünsch euch ma viel spaß wenn sich die Versicherung dank illegalem Fahrwerk weigert zu bezahlen
MfG Ali
Abrollumfang darf sich doch um bis zu 7% ändern oder nich?
das wären dann schon 2,6% in der höhe...und bei angeneommenen 55cm radhöhe vorher sind das schon gut und gerne 1,5 cm
Ich bin gestern mit meinem 80/80 fahrwerk übern tüv
dürfte sich mittlerweile aber gesetzt haben. Dürfte noch was tiefer sein.
Der tüv mann musste mein auto an allen seiten anheben ums auf die Bühne zu kriegen.
Sagt aber wäre kein Thema ^^
Zitat:
Ich bin gestern mit meinem 80/80 fahrwerk übern tüv
dürfte sich mittlerweile aber gesetzt haben. Dürfte noch was tiefer sein.
Wenn er nu auf 16 zöller gehen würde mit 195/40 R16 dann hat er gigantische 0,15 cm gut gemach und das kostet dann mal schön mindestens 250€ nur die Reifen
Muss schon sagen ... das lohnt sich nicht
MfG Ali
ich hatte mir vor 6 jahren mein auto tiefer gelegt ! hatte mir ein 60-80 fahrwerk eingebaut und habe es so eingetragen bekommen! bis vor kurzem da hatte ich mich mit der polizei angelegt die meinten mein auto wäre zu tief da die spoilerlippe nur 7 cm übern boden hängt! ich sagte zu den das ich das so eingetragen bekommen habe und nie probleme hatte! ich bin froh damals beim tüv gewesen zu sein! der tüv hatte mir ein schreiben mit gegeben wo klipp und klar drine steht das auto darf so tief wie geht nur darf die oelwanne nicht den boden küssen!wegen umweltverschmutzung! im gutachten steht auch drine das es keine mindist höhe gibt nur eine empfehlungshöhe die vom tüv sagt 7,5 cm ! die polizei sagte nur ok danke fahren sie weiter und noch einen schönen tag! mein polo ist baujahr 86 und wo mein kumpel mit seinem golf 2 baujahr 91 hingefahren ist wegen fahrwerk, da hatte der selbe prüfer den ich auch hatte bei ihm aber die messung vom boden zum licht gemacht !keine ahnung warum vieleicht doch wegen dem baujahr?
ja wegen baujahr...ab 88 gibts die vorschrift mit der lichtaustrittskante...davor kannste "machen was du willst"
Ja, des problem is das WENN 16" dann mit 40er Querschnitt sonst sieht das ja a voll opfer aus?
@ smoke: Macht der TÜV da auch 21er abnahmen? Sind 57 Minuten oder sowas :-( is schon a ganzes Stückchen...
@ Bränch: Ich bin ja auch weiter unten als 80/80, mein neues fahrwerk kann ich bzw darf ich bis 85mm runter drehen, da is aber a nix gewonnen :-( WILL NET MIT AN HOCHHAUS RUMFAHREN
welches fahrwerk geht bis 85 legal runter?
Also ich muss ehrlich gestehen ich weiß gar nicht wie tief meiner ist aber das Fahrwerk wurde auch mit Vitamin B eingetragen...
Was klar ist wenn ich meine Spoilerstoßstange anbaue muss er definitiv hoch
Aber so hatte ich noch nie Schwierigkeiten... Achja und neu TüV hab ich mit der Eintragung auch bekommen.
die Billigeren...zb Jom hat früher bis 85mm produziert mitlerweile nur noch bis 60...
Halten a Paar Jahre und wenns fertig is kommt das Nächste
bin ganz froh das ich eins gefunden hab wo bis 85mm runter geht
jetzt rate mal warum die neuen nur noch bis 60 gehen!
dreh in so tief das die lichtaustrittskante passt und dann geht das!
Zitat:
innerhalb von einen tag?
niemals
ganz ehrlich,hier wird nur noch geredet wer was wie eingetragen bekommen hat.
fakt is das er das fahrwerk so legal nicht eingetragen bekommt. punkt. aus
@themenstarter:und von wegen hochhaus und rum jammern. wenn du so tief sein willst kauf dir ein go-kart. du scheißt dich wegen 2 cm ein. kanns nich mehr hören. sorry. es gibt nich umsonst gesetze wegen mindestbodenfreiheit.
wärst nicht der erste der aufn verkehrshuckel rum schaukelt und ich würde noch anhalten und dich auslachen.
mein TÜV prüfer geht nach dem gesetzt. Er tut in keinster weiße illigales.
Mal Ehrlich? Was willst Du denn? Fahrverhalten oder Optik?
Schraub ihn doch einfach etwas höher und hole dir den Segen beim Tüv.
Oder willst Du immer in den Rückspiegel schauen ob die Polizei irgendwo in der nähe ist.
Man kann nicht alles haben. Meine ist auch etwas höher wie früher, will ja auch fahren und nicht kriechen!
Obs Eingetragen wird oder nicht hängt immer von verschiedenen Dingen ab...
1. Am Fahrer, wenn der schon so aussieht als könnt der nicht bis 3 zählen gibt das sowieso schon keinen
2. So verschandelte Kisten mit Schwellern, Aufklebern etc haben ebenfalls schlechte Karten
3. Wenn 1. zutrifft sollte besser alles von einer Werkstatt gemacht worden sein und belegt werden können
weder punkt 1 noch 2 noch 3 sind wichtig für eine eintragung...
mein polo hat garkeine schweller,optisch seriennah und kein tüv hat mir mein fahrwerk eingetragen weil im gutachten mindestbodenfreiheit 70mm stand....
wo misst man den lichtaustrittskram? gehe dann gleich mal runter in die garage nachmessen, mal sehen ob ich was interessantes zu erzählen habe.
weil punkt 1 bei mir zu trifft
bei serie unterkante scheini und bei linse unterkante linse
Also Unterkante Scheinwerfer 48cm.
Machs Licht an und halte nen Blatt Pappier davor
Und von da wos hell ist an nach unten Messen
MfG Ali
mich hat der tüv 2x heim geschickt ... musste zum glück nie was zahlen ... hab auch nie hoch geschraubt , iwann haben se dann gesagt ok jetzt is gut xD
und ich hab mir nur ins fäustchen gelacht
haben wohl gemerkt das es nichts bringt wa
und warum hamse ihn nach haus geschickt.? zu tief? dann sollte der prüfer vorher nachher nachgemessen haben. wenn nicht ist auch das keine legale eintragung. aber was solls,macht wie ihr denkt aber heult dann nicht rum über scheiß tüv,polizei,aufsetzen,punkte und geldstrafen.
haltet euch an auflagen und es sollte fast nichts schief gehen.
wenn du nix sinnvolles beitragen willst. Lass es!
im gegensatz zu dem meisten anderen sinnfreien misst, ist das was er beiträgt sinngemäß!
es gibt nunmal regeln und vorschriften... und wenn das ding nicht tief genug ist mach dir anständige felgen drauf damit der radkasten wenigstens vernünftig gefüllt aussieht, oder pack noch nen meter glasfaser dran...
in nem forum wird disskutiert, kritisiert und geholfen...
da braucht man nicht meinen jemanden dem mund verbieten!
Zitat:
wenn du nix sinnvolles beitragen willst. Lass es!
und warum hamse ihn nach haus geschickt.? zu tief? dann sollte der prüfer vorher nachher nachgemessen haben. wenn nicht ist auch das keine legale eintragung. aber was solls,macht wie ihr denkt aber heult dann nicht rum über scheiß tüv,polizei,aufsetzen,punkte und geldstrafen.
haltet euch an auflagen und es sollte fast nichts schief gehen.
in nem forum wird disskutiert, kritisiert und geholfen...
da braucht man nicht meinen jemanden dem mund verbieten!
@Fidikus: Meine Beiträge sind schon sinnvoll. Du musst nur langsam mal begreifen das dein ganzes Thema hier sinnfrei ist.
Niemand kann dir hier legal helfen wenn du außer rum jammern nichts an deiner höhe ändern willst.
hi ich weiß das gehört jetzt nicht zum thema aber bei mir hat der tüv die höhe an hand des abstandes fahrbahn unterkante nummernschild hinten und abstand mittelschaldämpfer und beim seili gesamt höhe der karosse dachkannte irgendwie hält das wohl jeder anders
fakt ist regeln sind regeln....
alles was sich ausserhalb davon befindet, ist und bleibt Illegal.
lichtaustrittskannte ist min. 50cm ab bj.86 (glaub ich) alles was tiefer ist ist gesetzeswiedrig.
Ey Thristan bitte
Danke