Hi,
hab mein Momo-Sportlenkrad verkauft und eine ABE beigelegt die ich aus dem Inet gedruckt habe. (=http://www.der-graue.com/tuevundco/daten/kba70225.pdf)
stimmt das das die nicht zulässig ist beim eintragen?
ist doch eigendlich eine generelle bescheinigung die der TÜV doch eigendlich akzeptieren müsste oda?
Gruß
hatte da problem bei der dekra mit ner kopie für meine felgen der meinte wegen fälschung und so nen scheiß und beim tüv war es alles kein problem der meinte da steht alles drin was ich wissen muss und gut
also kommt es auf den prüfer an wie er das sieht
Zitat:
also kommt es auf den prüfer an wie er das siehtstimmt, aber akzeptieren müssen sie ein Kopie nicht weil Gutachten und ABE´s normal immer nur im original gültig sind.
Zitat:
akzeptieren müssen sie ein Kopie nicht weil Gutachten und ABE´s normal immer nur im original gültig sind.Rein theoretisch ist (es geht um's Allgemeine, auch wenn ich quote) das totaler Bullshit. In der digitalen Welt gibt es kein Original mehr. Original ist hier das, was qualitativ am hochwertigsten ist. Nichts anderes. Jeder PDF-Print ist ein Original, da es kein Duplikat, sondern ein Print-Medium zur Darstellung ist.