Hallo Leute,
heute habe ich meine OZ Supperleggera 15Zoll Felgen aufgezogen.
Die Schaftlänge die in der ABE steht beträgt 24mm habe aber 26mm reingedreht. Ein KFZ schrauber meinte das es Passt und der TÜV es eh nicht sieht.
Habe leider nichts im Forum gefunden!
Könnt Ihr mir vllt helfen?
wenn du die räder draufschraubst und das rad per hand drehst und es nicht blockiert passt es noch, wenn doch sind sie zu lang! der Tüv wird dir nicht die schrauben rausdrehen und nachmessen. musst du dnen nur zum tüv oder abnahme?
Danke für die Antwort,
ich habe ein Teilegutachten. Ich denke ich muss ne einzelabnahme machen oder nicht?
An welchen rädern sollte es den eher blockieren vorn oder hinten?
kann vorne und hinten blockieren, aber meist sinds hinten die trommeln (wen du welche hast) aber glaub das es bei 2mm zuviel keine probleme geben wird.
beim teilegutachten wo auch dein fahrzeug aufgeführt ist, machst du ne normale abnahme nach §19.3 STVO musst nur gucken da, wenn du z.b schon n fahrwerk drin hast, auch dann die reifenmaße vom fahrwerksgutachten auch erlaubt sind....
muss alles in verbindung erlaubt sein.
Also hinten haben die felgen nicht blockiert. danke für dein tipp. habe garniht in das gutachten des fahrwerks geguckt
Zitat:
der Tüv wird dir nicht die schrauben rausdrehen und nachmessen.
was haste denn fürn fahrwerk drauf was für felgen und was für reifen? also reifendimension?
Zitat:
bei mir hat er es gemacht
Die Reifen sind 15 zoll und die Berfeifung 195 45 r15 nix besonderes eigentlich.
Das Fahrwerk müsste vorn und hinten 40-40 sein. Aber platz ist da wohl noch genug.
ja platz ist die eine sache obs auch zusmamen erlaubt ist ist halt die andere frage sonst müssteste deine felgen doch einzelabnahme abnehmen lassen.
aber die meisten fahrwerke haben eigentlich das maß deiner reifen drin weils standard ist.
also denk mal nicht das du da probleme haben wirst! hast du noch das gutachten deines fahrwerks?
Ja das gutachten habe ich noch und es ist schon eingetragen.
also denkst du das es ohne probleme eingetragen lässt.
danke nochmal für deine Antworten.
naja eingetragen wirste es auf irgendeinem wege schon bekommen
wenn du das gutachten hast dnan schau da einfach nochmal rein und guck ob die maße drin stehn.
dann wirste keinen ärger haben.
jo kein thema dafür sind wa hier
bei meinen Felgen waren auch Schrauben 28er länge gedacht,
hab allerdings Sicherungsschrauben 30er drin hatt auch gepasst...
is wohl der Idealwert den man mal berechnet hatt^^
+- 2 is sollte alles kein Thema sein...
mein TÜV-Mensch hatte bei mir auch nich nach den Schrauben geschaut...
is halt wieder sonne Sache was die grade fürn tag haben ;o)
Zitat:
Zitat:Wird bei Uns auch immer gemacht. Allerdings werden die Umdrehungen gezählt. 7,5 Umdrehungen sollten es wenigstens sein.der Tüv wird dir nicht die schrauben rausdrehen und nachmessen.bei mir hat er es gemacht
flex die dinger doch ab und ruhe is^^ *ACHTUNG IRONIE*
Geh einfach mal hin dreh die Schrauben rein und schaue ob das Rad richtig sitzt und die Schrauben nirgends anstehen.
Wenn du ganz sicher sein willst holst dir halt einen Satz kürzere Schraube - kosten ja nicht die Welt.
Und der TÜV misst nicht die länge der Schraube sondern prüft wieviel Umdrehungen die Schraube sich einschrauben lässt - müssen glaub irgendwas um die 6 - 8 Umdrehungen sein.