Mahlzeit,
ich wollt ma fragen wie das ist mit Heckscheiben verdunkelung. Wenn ich das mache muss ich das vom Tüv abnehmen lassen darf man das überhaupt noch?
Scheibenwischer is scho weg hinten. Und die beiden Heckfenster wolt ich auch noch mit verdunkeln.
Schonma danke für die auskunft
mit folie? ist ne abe dabei
Zitat:
st ne abe dabei
Zitat:
ABG
Wenn du ganz normale Scheibenfolie holst
die ne Nummer drauf hat und dazu ne ABG sollte das kein Prob sein.
gibt ja noch die Varriante Scheiben zu "färben"
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gibt ja noch die Varriante Scheiben zu "färben"
Zitat:
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gibt ja noch die Varriante Scheiben zu "färben"
Das wiederum nicht erlaubt ist!
Verdunkelte Heckscheibe, darfst auch nur machen, wenn du zwei Außenspiegel hast!
Zitat:
richtig! so meinte ich das ja
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Ich wollte auch nicht klugscheißen, sondern es auf den Punkt bringen!
Die Folie hat eine ABG nr. die wiederum auch in der Bescheinigung drauf steht.
Beim anbringen der Folie ist darauf zu achten das die Nr. ersichtlich ist.
jo besten dank
BIn noch neu auf dem gebiet. Gerad erst Führerscheinundso :PP
Bin zwar KFz Mechatroniker aber den ganzen zulassungskram keine ahnung
hat mal einer probiert die folie abzumachen wenn die paar jaare drauf war? scheiß arbeit!
will bei mir tiefschwarze folie anbringen hinten weil ich hatte welche drin die mehr lila aussah... an den vorderen seitenscheiben wollt ich auch leicht tönen bis wieviel prozent ist da erlaubt?
Die Vorderen Scheiben dürfen nicht getönt werden.
Die hinteren auch nur bis zu einer bestimmten Lichtdurchlass stärke. Darum gibt es ja die ABG nr damit wird die licht druchlässigkeit gewährleistet.
Ab gehen tun sie mit dem passenden Scheibenkratzer recht gut. Nur die Heckscheibe ist blöd wegen den Heizungsdrähten.
Zitat:
Die Vorderen Scheiben dürfen nicht getönt werden.
Zitat:
Ab gehen tun sie mit dem passenden Scheibenkratzer recht gut. Nur die Heckscheibe ist blöd wegen den Heizungsdrähten.
Ich bin Autoglaser und es ist nicht erlaubt.
Es gibt zwar Gestzliche Ausnahmen aber die sind eher seltener.
Kurzer Auszug aus dem GB.
Windschutzscheibe : 25 %
Fahrer und Beifahrerscheiben : 30 %
Das war mal!
Beschichtungen auf Fahrzeugscheiben KBA 412-150 Br1135
Das „Fluten“, egal auf welchen Scheiben (Front, vordern + hinteren Seiten und Heck) ist laut Auskunft des Bundes-Kraftfahrt-Amtes verboten. Die nach-träglichen Lackierungen auf Scheiben führen zum Erlöschen der Bauart-genehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Auch wenn der Tüv oder die Dekra dies einträgt. Nachfolgend lesen Sie das Mail, dass uns das KBA extra zu diesem Thema gemailt hat, um Klarheit in den Markt zu bringen.
Für Sicherheitsglas erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Allgemeine Bauartgenehmigungen [(ABG'en) (Prüfgrundlage TA Nr.29)
verboten, verboten, verboten VERBOTEN!
hab ich das jetzt richtig verstanden...man darf garkeine scheiben mehr tönen?
aber dann wären die ganzen folienspezis ja pleite demnächst...
und es fahren doch noch so viele damit rum...
edit:
okay hab mir den link angeguckt und da steht ja dass man es darf...puh
aber was bedeutet in verbindung mit dichtungsgummis?
Also ich hab das so verstanden das man die hinteren mit den AGB's schon tönen darf... aber bei den vorderen gibts NUR AUSNAHMEN.
Habs ja hinten selbst und hat bis jetzt noch keiner was gesagt.
Die hinteren seitenscheiben und Heckscheibe darf getönt werden
Mit einer Folie mit AGB nr.
Bei einem Kombi darf man bis zu den hinteren Türen machen.
Thema Gummi und so.
Die Scheiben Folien dürfen nicht bis scheiben ende bezogen werden.
Man muss einen Anstand von 1-1,5cm haben.
Das im Notfall (Unfall) die scheibe entfernt werden kann.
Da die ja wegen der folie nicht zerspringt wie ohne Folie.
Da ist dann der cm wie eine brechkannte so das die Scheibe entfernt werden kann.
komisch...stell ich mir nich so hübsch vor :(
is mir aber noch nie bei jemandem aufgefallen
wenn das auffällig ist,dann überleg ich mir das ja nochma mit dem tönen
achja und da gucken die tüvler ja dann auch so oft nach... mit den 1,5cm find ich schwachsinn.. und laut deinem text darf keine scheibe mit spray getönt werden oder lackiert werden.. von folie steht da nix. wenn ich mich nicht verguckt hab da steht andauernd nur bauartgenehmigung... tausendmal kommt das wort dadrin vor aber nie in zusammenhang mit folie
Natürlich schaut kein Prüfer auf die cm an der scheibe.
Folien haben eine AGB nr und sind für hinten erlaubt.
Am besten goggelst du einfach mal.
totaler quark...natürlich kann man scheiben nachträglich fluten lassen mit Tüv,sie müssen nur den gesetzlichen rahmen erfüllen...Windschutzscheibe darf glaube ich nicht die vorderen seitenscheiben dürfen,aber net soviel wie die hinteren....selbst serienfahrzeuge gibt es mit gefluteten scheiben...ist halt auslegungssache vom Tüvprüfer
ach ich hab vor mir das im sommer zu machen.. bevor ich das mache ruf ich mal ein paar prüfer an und wenn die sagen geht werden die mir wohl auch die bedingungen sagen.. wenn die sagen geht nicht dann hab ich weniger arbeit
Moment, war es nicht so das nur von Werk aus getönte Scheiben vorne nicht nachgetönt werden dürfen? Was ist mit den alten Klarglas? Die noch gar keine Tönung haben? Die müssten dann ja um besagte 25 und 30 % erlaubt sein....
@ Maik Perfekte Lösung
Zitat:
@ Maik Perfekte Lösung
Zitat:
Moment, war es nicht so das nur von Werk aus getönte Scheiben vorne nicht nachgetönt werden dürfen? Was ist mit den alten Klarglas? Die noch gar keine Tönung haben? Die müssten dann ja um besagte 25 und 30 % erlaubt sein....
kumpel is chef von der firma die in deutschland die einzigen sind die scheiben mit fluten tönen dürfen, und das auch VORNE! allerdings nur mit 25% und 35% seitenscheiben. in der farbe die man haben will! nur sind wir die einzigen die das mit gutachten haben in DE
also wenn ihr das mit gutachten fluten dürft... dann kann ich doch auch als privatmann geprüfte folie vorne drauf kleben die 35% hat nur.
Zitat:
horst, wenn man keine ahnung hat, fresse halten, wenn ihr nicht wisst worums geht,
kumpel is chef von der firma die in deutschland die einzigen sind die scheiben mit fluten tönen dürfen, und das auch VORNE! allerdings nur mit 25% und 35% seitenscheiben. in der farbe die man haben will! nur sind wir die einzigen die das mit gutachten haben in DE
Zitat:
horst, wenn man keine ahnung hat, fresse halten
was kostet denn das rundum fluten der scheiben für den Polo?
egal was für ne frontscheibe, kann damit gemacht werden solang se zugelassen is.
mit folie istz NICHT erlaubt, verändert die brucheigenschaft der frontscheibe.
und ausserdem darf das kein anderer, unser gutachten warum solltest du damit fluten dürfen.
edit:
waren vorhin alte preise, rundum fürn polo wirste ca. 390 bezahlen + frontscheibe 130, beides wenn die scheiben ausgebaut sind und selber wieder eingebaut werden, tüv abnahme für die vordere scheibe 199€
Zitat:
Scheiben zu "färben"
Zitat:
nennt man Fluten!
müssen dann aber klarglasscheiben sein rundum und keine getönten richtig?....gibt es bilder von der Arbeit?
www.glastone.de
Zitat:
www.glastone.de
scheisse, und ich krich keine provision mehr weil ich nich mehr da arbeite
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Kungurenz belebt das Geschäft
das is keine konkurrenz
die haben kein gutachten
Zitat:
Sie erhalten von uns neben der Tönung auch das Gutachten,
danke für die info, noch einer der unser gutachten klaut
jeder der das eintragen will kopiert unser gutachten und probiert damit einzutragen, aber nicht erlaubt, deswegen schreiben die auch man erhält das gutachten dazu und nicht das sie es abnehmen. es ist nunmal so das wir die einzigen mit gutachten sind und das war RICHTIG teuer! das macht kein anderer!
Zitat:
deswegen schreiben die auch man erhält das gutachten dazu und nicht das sie es abnehmen
Überlassen Sie uns die Formalitäten zu Ihrer eigenen Sicherheit!Steht auch auf der Seite
Aber ich will mich daswegen nicht mit dir Streiten sondern nur den Junge und Mädels ausn PT noch ne 2 Adresse geben zum Preise vergleichen und so!
glg Hille
man klingt doch schon total unseriös!
nerv mich nich das die meinen die hätten nen gutachten, frag den tüv.
meine güte..
es gibt nur uns mit gutachten und punkt, die andern sind geklaut
Wenn du beide Treads gelesen hättest, hättest du dir deinen unqualifiezierten Kommentar Zitat:
nerv mich nich das die meinen die hätten nen gutachtensparen können! Und ich auch -Danke-
als ich geschrieben hab stand der andere noch gar nich da
ausserdem kann man birnen mit äppeln nich vergleichen.
einer gutachten und zugelassen
einer kein gutachten und nicht zugelassen
So um jetzt wieder auf das therma zurück zu kommen und die eigendliche Frage ob eingetragen werden muss.
(Treadsteller: Hilmes)
NEIN MUSS NICHT Eingetragen werden!
Da Folien eine ABG nr haben und eine ABG/Abe Bescheinigung haben.
Gruss andy
folien müssen NICHT eingetragen werden! AUFGRUND der ABG!
Danke so meinet ich es ja auch.