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Polizei Problem

gelöschtes Mitglied
  • Themenstarter

grüss euch

habe da ein Problem mit den grünen....

mein Fall:::
habe am Samstag Mittag so gegen 13 Uhr meinen polo aus seinem Winterschlaff erweckt (Umbau ist fertig)

und dachte mir Knallstee mal die allus drauf 9*14/10*14 bcw Felgen und da ist mir aufgefallen das die reifen nicht mehr so gut wahren je Seite 3mm Profil noch (sind ja noch nicht eingetragen)
dachte mir ok fährst mal reifen Heinz und hohlste dir mal neu gesagt getan rote Nummer drauf und ab geht´s
nach ca 500 Metern für die Polizei hinter mir und stoppe mich dann
Algemeine verkehrs Kontrolle
ich denen dann die ganzen papiere in die Hand gedrückt und die sich schon gefreut nach ca 30 Minuten Kontrolle sagte der Wald.....Wachtmeister zu mir das die Felgen und die Rad reifen Kombi nicht eingetragen währen
so wie Fächer ,Käfig und Auspuff
ich ihm das dann erklärt das ich eine testfahrt mache ob auch nix schleift oder so habe ja schließlich rote Nummer

er dann gleich zu mir das spielt keine rolle für alles was nicht eingetragen ist würde es Punkte bekommen
das heißt
FELGEN 2 PUNKTE
FÄCHER 1 PUNKT
KÄFIG 3 PUNKTE
AUSPUFF 2 PUNKTE
-----------------------
8 Punkte und ca 700 Euro bussgeld für eine testfahrt

was kann ich dagegen machen kann ja nachweisen das ich am 05.03.09 einen Termin beim TÜV habe für eine vollAbnahme

die haben doch einen Vogel die jungs



gelöschtes Mitglied

    hamse dich mit roter nummer angehalten ?


    klingt zwar doof aber ich an deiner stelle würd mal zu meim anwalt gehn und mal mit dem abklären ob, dass so in ordnung von denen war...
    schließlich warst mit ner roten nummer unterwegs naja... wie gesagt anwalt wär die beste lösung weil allein kannst da schlecht gegen die was sagen...



    du hast doch rote nummern gehabt, das heißt fahrzeug in überführung, oder so!

    da könn se dir doch normal überhaupt nix, kannst ja grad zum tüv fahren, als beispiel

    bin da gleicher meiung wie der drüber, geh zum anwalt und klär das, denn soweit ich des weiß könn se da nix machen


    gelöschtes Mitglied
    • Themenstarter

    Zitat:

    hamse dich mit roter nummer angehalten


    ja die haben mich mit roter Nummer angehalten hatte ich noch nie
    die haben voll einen weg

    ich werde mal zum Anwalt gehen das kann ja nicht angehen

    dann könnte man ja auch die händler fi***

    die mit roter Nummer fahren wo das Auto ja keinen TÜV mehr hat


    Also zunächst auch wenn man rote nummern hat muss das fahrzeug das man fährt straßentauglich und sicher sein. da alles abnahmebereit war du termin zum tüv hattest darfst du so wie der ist den zum tüv fahren. und wozu sind rote nummern denn sonst bitte gut? um ein auto zu fahren welches kein tüv hat und nicht angemeldet ist. spielt doch dann keine rolle ob es eingetragen ist oder nicht?


    Hi, da würde ich mich auf jeden fall quer stellen! Anderer seits sagen die man soll probefahrten mit roten nummern oder tageskennzeichen machen.... und jetzt muß das bei roten nummern schon eingetragen sein!?

    Dann mußt du jetzt wohl einen Tüv finden der zu dir kommt zum eintragen! die sind doch besoffen!

    ich würde schön mit dem tüv trmin hingehen und vorzeigen. und dann kannst du ja mal fragen wie die sich das vorstellen, wie du die sachen eintragne sollst, wenn du das auto nicht bewegen darfst. aber immer schön freundlich sein... dann drücken die auch mal ein auge zu....


    gelöschtes Mitglied

      Nach dem neuen Bussgeld Katalog sind die richtig geil druff die Sternchen-sammler..
      wenne Pesch hast musst du sogar die 700 Öcken bezahlen ob du willst oder nicht mit den Punkten könnte auch schwierig werden,weil gegen den Staat hat man so Gut wie keine Chance!
      Obwohl man eine rote nummer druff hat!
      Ich sage mal so die rote Nummer ist Zwecks für Werkstatt Besuche vorgeschrieben ,falls nicht bitte berichtigen! Ist ja ein heisses Thema!
      Aber wenne denen den Wisch vorlegen konntest,dann wird es glimmlich ausgehen,aber wenne nach der Kontrolle den wisch abgeholt hast dann hast du verloren! so leid mir es tut


      welchen wisch?



      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      der tuy wahr voll spitz auf das Auto (ich glaube dem ist einer abgekannen wo er mich kontrolliert hat)

      der wollte das ich dann vor Ort und stelle ein schuldbekeniss unterschreibe das ich die straffe und das vergehen einsehen

      habe ich nicht gemacht der spinnt jo mal
      der hat wirklich alles gemessen
      ich zu ihm dann: dann messen sie aber richtig dann Brauch das der TÜV nicht mehr zu machen

      das er das hintere KZ bemängelt hat kann ich verstehen habe es mit saugnäpfe an der Scheibe fest gemacht das ist ja kein Thema


      den Termin habe ich telefonisch gemacht aber rote Nummer sind auch für Test Fahrt zugelassen


      Wie läuft das eigentlich, wenn man mit einem angemeldetem Wagen mit Tüv aber ohne eingetragenes FW, Schürzen, Motor etc. auf dem Weg zur Spurvermessung bzw. zum Tüv direkt rausgezogen wird?

      Grüße,
      Max


      eigentlich darfst nachdem du am fahrzeug was verändert hast was erst vom tüv abgenommen wird nichtmehr zum tüv fahren sonder musst es auf anderen wege dahin bringen.. (anhänger, abschleppen) weil im grunde würdest du auf dem weg dahin ein unfall bauen hast die sachen auch nicht eignetragen und hast pesch..


      Abschleppen geht gesichert? Das wäre ja kein Problem..

      Max


      gelöschtes Mitglied
      • Themenstarter

      so habe jetzt gerate mal mit meinem tüver tel.
      der lachte mich am tel aus wo ich im das sagte von der Polizei :(

      er: rote Nummer sind für Überführung und testfahrten erlaubt

      und wegen dem Termin kann er mir bescheinigen

      @mk2----- wenn du sagen wir mal um 13 Uhr ein Termin hast für deine Spur und am gleichen Tag einen Termin hast sagen wir mal 14 Uhr beim tüv dann gehst das es dürfen zwischen den 2 Termin 120 Minuten dazwischen liegen

      undern falls
      lass dich nicht erwischen


      dann sag mal in zukunft was draus geworden ist....


      Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt.


      Zitat:


      FELGEN 2 PUNKTE
      FÄCHER 1 PUNKT
      KÄFIG 3 PUNKTE
      AUSPUFF 2 PUNKTE



      Sooo, dann nehmen wir das mal auseinander:

      Felgen bzw. Rad/Reifen Kombo
      - 2 Punkte - stimmt, wenn keine ABE!

      Fächer
      - ggfs. 1 Punkt - stimmt, wenn keine ABE!

      Käfig
      - 3 Punkte - geschraubt: falsch!
      Wenn jedoch geschweißt - stimmt, jedoch wieso 3?

      Auspuff
      - 1 Punkt - stimmt, wenn ohne ABE; sonst falsch!

      AAAAAAABBBBBEEEERRRRR

      Rotes Kennzeichen bedeutet: TEST- und Überführungsfahrten! Die können Dir also überhaupt nichts!

      Du hättest sogar OHNE KENNZEICHEN zum TÜV fahren dürfen! Das IST mit versichert.
      Außerdem liegt die Beweislast beim Beamten, soll der Dir mal nachweisen, dass Du NICHT zum TÜV fahren wolltest!?
      Zum Anwalt und auf JEDEN Fall Widerspruch einlegen!


      gelöschtes Mitglied

        Da kannst du machen nix, das Fahrzeug war in dem Zustand nicht Verkehrskonform, und mit einer ungültigen Betriebserlaubnis Unterwegs, rote Nummern hin oder her, das fahren ist damit nur erlabut wenn keine STVO verstossende veränderungen vorgenommen wurden, selbst zum TÜv müsstest du das Fahrzeug Rechtlich schleppen lassen, meist drücken sie ein Auge in dem Fall zu, das hat aber dann etwas mit Loialität zu tun..


        Sorry, R-Line, aber da kann ich nicht ganz zustimmen: Manche TÜV-Gelände sind zu klein um darauf Testfahrten zu machen, also müsste er das Gelände Verlassen. Nach Deiner Definition, hieße das, dass das Fahrzeug dann wieder vom TÜV-Gelände geschleppt und auf einem Ausreichend großen und gesicherten Privatgelände getestet werden müsste.

        Also nochmal: man DARF laut der Aussage der DEVK mit einem Fahrzeug sogar OHNE KENNZEICHEN / Zulassung zum TÜV fahren. Vorausgesetzt man hat eine Versicherung für das Fahrzeug (wichtig!) und begibt sich auf DIREKTEM WEG dorthin. Das gilt auch für Fahrzeuge, welche nach abnahmepflichtigen, technischen Eingriffen (Tuning) einer neuen BE bedürfen.

        Man sollte sich natürlich nicht in Hamburg mit roten Kennzeichen erwischen lassen, und sagen man will zum TÜV, wobei man aber in München Wohnt oder so. Das wäre mehr als dämlich...


        Zitat:

        Da kannst du machen nix, das Fahrzeug war in dem Zustand nicht Verkehrskonform, und mit einer ungültigen Betriebserlaubnis Unterwegs, rote Nummern hin oder her, das fahren ist damit nur erlabut wenn keine STVO verstossende veränderungen vorgenommen wurden, selbst zum TÜv müsstest du das Fahrzeug Rechtlich schleppen lassen, meist drücken sie ein Auge in dem Fall zu, das hat aber dann etwas mit Loialität zu tun..



        So siehts aus....die Test und Überführungsfahrten, wozu ein 06er Kennzeichen gedacht ist, beziehen sich nur auf Farzeuge die in allen Teilen ihrer Typgenehmigten Zulassung entsprechen.

        Kannst alles nachlesen....§10 und §16 der FZV...


        gelöschtes Mitglied

          Zitat:

          Man sollte sich natürlich nicht in Hamburg mit roten Kennzeichen erwischen lassen, und sagen man will zum TÜV, wobei man aber in München Wohnt oder so. Das wäre mehr als dämlich...


          läuft das nich als testfahrt ? so dauerbelastungstest ?


          gelöschtes Mitglied

            Aber nicht wenn man angibt am 05.03. nen TÜV Termin zu haben.. dahingehend hat es nichts mit Testfahrt zu tun


            also.. ich hatte das problem auch mal. hab ein auto ohne tüv gekauft.. um damit zum tüv zu kommen hab ich mir eine doppelkarte und gelbe nummern geholt.. die verischerung sagt dazu: Das Fahrzeug ist ausschließlich auf dem weg zum tüv und zur zulassungstelle versichert! Andere wege oder fahrten damit sind ohne tüv nicht zulässig! Dafür ist ein überführungskenzeichen auch gedacht. Probefahrten zählen nicht in den rahmen.. da wird man aber was drehen können weil das nicht über die versicherung läuft.. in dem fall ist es ja nur wichtig in welchem rahmen das fahrzeug auf der straße bewegt werden durfte ohne tüv..


            gelöschtes Mitglied
            • Themenstarter

            Zitat:

            Aber nicht wenn man angibt am 05.03. nen TÜV Termin zu haben.. dahingehend hat es nichts mit Testfahrt zu tun


            doch um das Pkw zu überprüfen das es zum TÜV zugelassen wird

            w.z.b. das die freigängigkeit der reifen gewährleistet
            wie es in meinem fall ist


            Zitat:

            doch um das Pkw zu überprüfen das es zum TÜV zugelassen wird

            w.z.b. das die freigängigkeit der reifen gewährleistet
            wie es in meinem fall ist



            Auch dafür hat unser netter Gesetzgeber eine Regelung....Solche Fahrten sind auch beim Straßenverkehrsamt anzumelden....kann man auch alles in der FZV nachlesen

            Naja egal, rein rechtlich betrachtet hat der nette Mensch von der Polizei vollkommen richtig gehandelt. Denke nicht das du aus der Nummer rauskommst.


            gelöschtes Mitglied

              Zitat:

              Naja egal, rein rechtlich betrachtet hat der nette Mensch von der Polizei vollkommen richtig gehandelt. Denke nicht das du aus der Nummer rauskommst.


              Stimmt NICHT!
              Du darfst sogar Komplett OHNE Nummernschilder zum TÜV und zur
              Zulassungsstelle fahren, da dies zum Wiedererlangen der
              Betriebserlaubniss führt. Habe mich mit dem Thema auch schon
              lange beschäftigt, die grünen gefragt, usw!


              Zitat:

              Stimmt NICHT!
              Du darfst sogar Komplett OHNE Nummernschilder zum TÜV und zur
              Zulassungsstelle fahren, da dies zum Wiedererlangen der
              Betriebserlaubniss führt. Habe mich mit dem Thema auch schon
              lange beschäftigt, die grünen gefragt, usw!



              Aber nur wenn das Fahrzeug in vollem Umfang der Typgenehmigung entspricht. Veränderst du etwas an deinem Fahrzeug was durch den TÜV abgenommen werden muss, wird diese Regelung außer Kraft gesetzt. Solange bis die Abnahme erfolgt ist.


              Du kannst MAXIMAL 3 Punket wegen erlöschen der BE bekommen! Eine Mehrfacherlöschen der BE ist NICHT möglich!


              Zitat:

              Stimmt NICHT!
              Du darfst sogar Komplett OHNE Nummernschilder zum TÜV und zur
              Zulassungsstelle fahren, da dies zum Wiedererlangen der
              Betriebserlaubniss führt. Habe mich mit dem Thema auch schon
              lange beschäftigt, die grünen gefragt, usw!



              Nein! Du musst dir bei deiner versicherungsstelle eine doppelkarte holen und dann bei der zulassungstelle ein kurzzeitkenzeichen.. sprich gelbe nummern. Ohne dem darfst du nicht fahren!


              Also:

              Auf dem DIREKTEN WEG zum Tüv, darf man mit einem abgemeldeten Fahrzeug MIT den ALTEN Kennzeichen ZUM TÜV!

              Ich hab bei der KÜS gearbeitet und den Prüfingenieur gefragt.


              gelöschtes Mitglied

                Zitat:


                Nein! Du musst dir bei deiner versicherungsstelle eine doppelkarte holen und dann bei der zulassungstelle ein kurzzeitkenzeichen.. sprich gelbe nummern. Ohne dem darfst du nicht fahren!


                du darfst auch mit entstempelten (abgemeldetem auto) und nur im besitz einer doppelkarte (für eine normale anmeldung) auf direkten weg zum tüv (vorrausgesetzt, das fahrzeug wird im anschluss, spätestens 3 tage später zugelassen) oder zur zulassungsstelle (also insgesamt allgemein zulassungsrelevante fahrten) machen...
                man darf sogar mit einem bei der zulassungsstelle gerade abgemeldetem fahrzeug auf direktem weg von der zulassungsstelle wieder nach hause fahren...

                Kurzzeitkennzeichen (die gelben) sind für überführungs und probefahrten, auch wenn noch nix eingetragen ist, jedoch muss das fahrzeug verkehrstauglich sein, sprich bremsen, beleuchtung und hupe müssen ordnungsgemäß funktionieren, die reifen müssen ausreichend profil aufweisen und es darf von dem zu führenden fahrzeug keine gefahr für sich selber oder andere verkehrsteilnehmer ausgehen (scharfe kanten, lose teile, etc.)...

                bei der roten nummer gilt das gleiche wie bei den kurzzeitkennzeichen...
                zusätzlich jedoch muss derjenige, dem die kennzeichen gehören, mittlerweile fahrtenbuch führen und die fahrzeuge müssen unter seinem namen bei der zulassungsstelle gemeldet sein, bzw. reicht es aus, wenn sie sich nachweislich in seinem besitz befinden, da man die roten an verschiedene fahrzeuge machen kann....


                rischtig aber ganz ohne iss nicht drin, wenn man keine mehr hat weil das auto neu ist oder so, dann kann man sich auf der Zulassung schonmal welche zuteilen lassen.

                übrigens kann man dann aber auch zur werkstatt mit den enstempelten fahren, weil alle fahrten die zur Zulassung des Fahrzeugs erlaubt sind, soweit es mit dem Versicherer abgesprochen ist.


                nur mal so nebenbei...

                gibts fotos von dem wagen?! interessiert mich mal wie das aussieht...

                mfg


                gelöschtes Mitglied
                • Themenstarter

                Zitat:

                gibts fotos von dem wagen?! interessiert mich mal wie das aussieht...


                fotos gibt es erst wenn er gelackt ist dan gibt es ein album

                was willste den wissen?

                das Fahrzeug Gefährt ja keinen anderen nur das es nicht eingetragen ist
                die spinnen die grünen


                wie das mit den felgen aussieht? mach doch mal 2-3 bilder rein einfach....

                wird schon keiner irgendwas vorher sagen....

                mich intressierts auch wie der aussieht....


                gelöschtes Mitglied
                • Themenstarter

                da müsst ihr aber noch 2 wochen warten dan gibt es alle bilder

                will doch nicht das mir jetzt schon einer meine iden klaut


                omg typisch freaks hier

                und wenn einer deine ideen klaut oh man immer diese kacke..naja mir solls egal sein.mache da nicht son terz draus, deswegen hab ich mein projekt auch direkt vom anfang an veröffentlicht....

                viel glück noch bei der sache und sag bescheid wenns geregelt ist


                gelöschtes Mitglied
                • Themenstarter

                Zitat:

                omg typisch freaks hier


                ich stehe dazu

                liber freak alls opel fahrer
                ich werde euch becheit sagen wenn sich was neu ergibt


                naja ich kenn bis jetzt nur 2 polos mit 9/10er felgen...

                aber denke du bist keiner von den beiden

                und ich hab solche felgen auch noch zu hause liegen... und wollt halt mal wissen wie das bei dir aussieht was du gemacht hast an den radläufen....

                Welche Reifen fährst denn...?

                schreibst mir dann ne PN wenn bilder da sind das ich das nicht verpasse?

                mfg


                Also ich hatte das selbe! Ich habe mich vorher bei der Polizei Informiert.
                Man darf sogar ohne Kennzeichen und ohne Tüv fahren. Wo wir das gemacht haben wurden wir auch sofort angehalten. Ich hatte die Doppelkarte und alles dabei und durfe auch weiter fahren.
                Wenn du ein Kurzkennzeichen hast darfst du mit einem Auto fahren, was nicht Verkehrsgefährdent ist. Wenn du zb ein Auto kaufst weißt du ja auch nicht immer Unbedingt was mit dem Auto ist.
                Dein Fehler war es zu sagen das du eine Probefahrt machst denke ich.
                Ich würde das Berichtigen und sagen das du eine Probefahrt zur Werkstatt gemacht hast.

                Ich würde zum Anwalt gehen oder dich beim Tüv schlau machen.


                gelöschtes Mitglied

                  sagten die wirkliche "allgemeine Verkehrskontrolle" ? und haben nur dich von der Straße geholt ?
                  Wenn ja war es keine allgemeine kontrolle sondern eine gezielte kontrolle


                  Ich würd sagen DOOF gelaufen.

                  Wenn du für Käfig, Felgen etc Papiere hast, den Beamten erzählen würdes, du bist auf dem WEg zum Tüv, wär das evtl gut gegangen.


                  So haben die das als 'Spazierfahrt' gesehn und alles was nich der STVZO entspricht bemängelt.

                  Da du zu denen recht 'freundlich' warst
                  - messen Sie mal genau, dann muss der TüV das nich machen-

                  Ham die natürlich gesucht und gesucht, um dich zu natzen.

                  Probier übern Anwalt um die Strafe zu minimieren, aber ganz raus kommen, wirst du sicher nicht.


                  Wird das Fahrzeug im Rahmen einer Prüfung für das Erlangen einer BE bewegt ist das was anderes als wenn du so rum fährst.

                  Rote Nummern sind für Testfahrten gedacht und TüV und Zulassungswege.

                  Tipp:
                  Klär mit deiner Versicherung ab, ob die das versichert hätten.
                  Weil Rote Nummern ein versichern vorraus setzen.
                  Mit der Aussage vom TÜV, den passenden Papieren und einer Bestätigung von der Versicherung, stehst du schon relativ gut da.


                  Gruß der_B


                  Und was hat der Termin beim TÜV ergeben?


                  gelöschtes Mitglied
                  • Themenstarter

                  alles eingetragen und jetzt gehts zum lacker


                  ich will bilder...

                  und weisst schon auf welchen treffen du dieses Jahr sein wirst?

                  mfg markus


                  du hättest sagen müssn das du auf dem weg zum TÜV bist und für alles bekommst net punkte
                  angelblich nur für des schwerwiegendste oder so
                  also 3 punkte


                  was is jetz eig aus der sache geworden.. !?


                  hab mir jetzt eben alle seiten vom thread durchgelsen
                  und würd jetzt auch gern mal wissen was aus der sache geworden ist und wie der wagen den nun ausschaut


                  gelöschtes Mitglied

                    naja was soll draus werden.. rote nummer oder nicht ist latte.. das fahrzeug muss sich in einem Verkehrstauglichem Zustand befinden... wenn eine fahrt zum TÜV dert grund wäre muss du diesen erst mal nachweisen.. meiner meinung nach gehröt die Eintragung ebenso dazu wie die Radbolzen fest zu ziehen.. das müsste viel teurer sein vom Bußgeld her.


                    gelöschtes Mitglied

                      na ja hört sich komisch an aber mal schauen was druss geworden ist!?


                      Also, ich war da bei der Polizei vor kurzem. Man darf nicht ohne Kennzeichen fahren, man darf aber mit einem Abgemeldeten Fahrzeug ohne Plakette direkt zum Tüv und zur Zulassungsstelle. Es müssen aber die alten Kennzeichen sein die vorher dran waren und eine Doppelkarte sollte mitgeführt werden!

                      lg benny


                      also jetzt geb ich mal m,einen senf dazu !

                      also erstens darf die rennleitung nichts machen da ROTE NUMMERN !

                      zweitens kann er dir kein bußgeld oder sonstiges aufzwingen er muss erst ne MÄNGELKARTE schreiben !

                      und drittens kann die rennleitung dein wagen zum TÜV schicken wenn die der meinung sind das das alles nicht rechtens ist ! (schon hinter mir aber alles ok) wenn der TÜVER dann bescheinigt das da was falsch ist dann wird die karre stillgelegt und es wird teuer ! wenn nicht wird dir der wagen zugelassden und die polizei muss die kosten übernhemen

                      Ich würd mir an deiner stelle ersmal keinen kopf machen erst wenn post kommt würde ch aktiv werden und wenn die da ist ist ja schon alles eingetragen also gibbet ja kein problem mehr ^^

                      MfG aiKo

                      edit:

                      Hier das REIN RECHTLICHE !


                      Zitat anfang:

                      (1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

                      (2) Auf Antrag hat eine Zulassungsbehörde bei Bedarf für Zwecke nach Absatz 1 ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster in Anlage 9 auszugeben. Der Empfänger hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen. Der Fahrzeugschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Das Kurzzeitkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "03" oder "04". Das Kurzzeitkennzeichen enthält außerdem ein Ablaufdatum, das längstens auf fünf Tage ab der Zuteilung zu bemessen ist. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. Der Halter darf im Falle des Satzes 7 die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen.

                      (3) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "06". Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben.

                      (4) Mit dem Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens oder eines roten Kennzeichens sind vom Antragsteller zum Zwecke der Speicherung in den Fahrzeugregistern die in § 6 Abs. 1 Satz 2 bezeichneten Halterdaten und die in § 6 Abs. 4 Nr. 4 bezeichneten Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie bei Kurzzeitkennzeichen zusätzlich das Ende des Versicherungsschutzes mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.

                      (5) Kurzzeitkennzeichen und rote Kennzeichen sind nach § 10 in Verbindung mit Anlage 4 Abschnitt 1, 6 und 7 auszugestalten und anzubringen. Sie brauchen jedoch nicht fest angebracht zu sein. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen und roten Kennzeichen dürfen im Übrigen nur nach Maßgabe des § 10 Abs. 12 Satz 1 in Betrieb genommen werden. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 und 3 nicht vorliegen.

                      (6) Die §§ 29, 47a und 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung finden keine Anwendung.

                      Zitat Ende


                      Also das mit den Punkten ist ja nen Lacher und der Rest auch.Die wollten nur einen auf dicke Hose machen.Geh zum Anwalt,da brauchste dir keine Sorgen machen


                      Ja ich hatte so was auch mal,zwar nicht ganz so schlimm
                      wurde mal geblitzt obwohl ich nicht zu schnell war
                      ja das hab ich mir auch gedacht,2wochen später bekomme ich Post 40euro 1Pkt.
                      Zitat: sie nahmen das KFZ ohne amtliches kennzeichen in betrieb!

                      ja und am Lichtbild war mein nummernschild zu sehen allerdings wars hinter der scheibe! aber egal das sind 10euro!


                      naja auch egal aufjedenfall würd ich mal zum anwalt deines vertrauens gehen und den einfach mal fragen ob der mal da in den § gucken kann...
                      kostet ja nix
                      dann einfach abwarten ob was kommt, und dann erstmal selbst stellung dazu nehmen und die zahlung verweigern,wenn die da nicht drauf eingehen dann zum anwalt

                      WICHTIG ist das du als erstes privat stellung dazu nimmst,weil wenn du direkt zum anwalt gehst bekommst du wenn du recht bekommst(und das wirst du) den Anwalt von denen nicht bezahlt!


                      gelöschtes Mitglied

                        Du kannst jedes Auto fahren mit Roter nummer sollange die Lichttechnischen einrichtungen funktionieren mehr brauchste NICHT


                        gelöschtes Mitglied

                          doch, es muss verkehrssicher sein.


                          gelöschtes Mitglied

                            Naja solange das Fahrzeugscheinheft in verbindung der roten Nummern geführt wurde und wie bereits erwähnt die fahrt zum TÜV nachweislich gemacht werden kann , passiert nich viel.. da das allerdings mit sicherheit nicht vorhanden ist, war diese fahrzeug nicht an der Teilnahme im öffentlichen Strassenverkehr berechtigt.. man sollte auch mal die anhänge der StVZO lesen..


                            das kann überhaupt nicht sein, der addiert ja einfach alle nicht eingetragenen teile zusammen und druckt sich dann das ergebnis aus

                            so nen spezialisten hatte ich auch mal im dorf, gegen den bin ich mal angegangen wegen einer auspuffanlage und bei der nächsten verkehrskontrolle um 23.00 uhr , eine stunde bevor das 5tages kennzeichen abgelaufen ist hat er mich noch mit einem polo angehalten bei dem nix eingetragen war und hat mir lediglich ne gute weiterfahrt gewünscht und mich gefragt wieso ich um diese uhrzeit durch das industriegebiet fahre

                            gegen sowas würd ich aufjedenfall mal ganz dickes einspruch erheben mit nem ordentlichen brief, glaub mir das bringt ne ganze menge


                            Ich hätte da auch mal eine Frage dazu:

                            Bekomme ja diese Woche, spätestens nächste Woche, mein Fahrwerk.
                            Eingebaut wird es voraussichtlich an einem Samstag, genau wie Spur/Sturz einstellen und Achsvermessung.
                            Da die TÜV Stellen aber alle nur bis 12 Uhr auf sind, kann ich das FW nicht mehr vor Montag abnehmen lassen.

                            Heißt das nun, dass ich mein Auto nach einbau des FW nicht mehr bewegen dürfte, bis ich das FW habe abnehmen lassen?


                            Du hast kein Versicherungsschutz mehr sobald das Fahrwerk eingebaut und NICHT eingetragen ist.


                            Hmm mal sehen ob ich das dann mal unter der Woche machen lassen kann, dass ich meinen Vater losschicke um das für mich zu erledigen *gg* also einbau, Spur/Sturz einstellen und Achsvermessung und Eintragung!
                            bzw. mal bei der Versicherung nachfragen wie das mit dem Deckungsschutz ist.


                            gelöschtes Mitglied

                              Soll das jetzt ein scherz sein?

                              Ich lach mich tot rumheulen weil du mal ein Wochenende nix eingetragen hast?


                              Einfach nur witzig


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