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Käfer H-Zulassung... ein paar fragen.

Low8
  • Themenstarter

so hallo leute,
es geht um folgendes. ich hab vor mir irgendwann in zukunft nen schönen alten käfer zu kaufen. alt heißt: über 30 jahre alt weil ich dann ne oldtimer zulassung für den haben mag.

es gibt ja für den käfer sicher auch viele auflagen damit er die zulassung auch bekommt... nur würd ich den dann trotzdem gern hinterher noch etwas... sagen wir... modifizieren....
(wird nicht allen gefallen aber ich habs halt vor )

ich möcht keine ratte draus machen nur...
möchte ich nen lecker vergaser motor (wenns da überhaupt einen fürn käfer gab/gibt) mit doppelvergaser.
und ich möcht ihn auch tieferlegen...
dann noch weißwandreifen.

wenn ich den wagen vorher jetz so herrichte dass er des kennzeichen bekommt. und ihn hinterher halt noch umbau bzw. halt tieferleg etc. verliert er dann die H-zulassung etc.?


oder könnt ich dem auch mit doppelvergaser, tiefergelegt und mit weißwandreifen zu nem H-kennzeichen verhelfen?

ich kenn mich da net aus und es würde mich interessieren...
liegt eh noch in der zukunft nur hat mich des immer schonmal interessiert.


vielleicht hat ja jemand ahnung und kann mir weiterhelfen


grüßle



wichtig ebi der h zulassung: du darfst cnih viel damit fahren,a slo als alltagsauto wirds nix mit h zulassung.

und ich mein das auto muss zur anmeldung als h wagen technisch einwanfrei sein. danach wird des nimmer zum tüv vorgeführt wenns einaml ne h zulassung bekommen hat auser du willst es normal wieder anmelden. kann sein das ich mich jetz auch vertue ich meine aber iwie sowas gehört zu haben..

gruß


Zitat:

ich möcht keine ratte draus machen nur...


GUT Ehm er muss so verändert werden wie es in diesem Jahr mode war sach ich mal also Zeitgenössisch Ob die Vergaser da mit bei sind die Doppelten^^ weiß ich net, ich würd einfach mal ganz lieb beim TÜV anrufen, der gibt dir die genauen Vorraussetzungen Sehen die gerne solche Autos Tuning die meisten eher weniger^^



Zitat:

technisch einwanfrei


Sry davon bin ich einfach mal ausgegangen
Und wenn du danach was umrüstest wird denk ich nix passieren, genauso die KM das du net viele fahren darfst halt ich für Unfug...


das mit den km bin cih mir zeimlcih sicher


Ich frag morgen unsren TÜV menschen wenn er mir übern weg läuft


sei gegrüßt...

meines wissens dürfen orig. Tuningteile für das jeweilige Modell
die es bereits in der zeit von Tag der ersten Zulassung bis ende der Herstellung des jew. Modells hergestellt wurden...
auch verbaut werden bei einer H zulassung...

zumindest ist es auf meine nachfrage bezüglich eines 1er Polo
so...
also bestimmte Teile dürfen verändert werden aber eben nur Tuningteile für und aus der Herstellungszeit des Typ´s...
aber denke von Modell zu Modell anders.. wie immer halt...


Zitat:

wichtig ebi der h zulassung: du darfst cnih viel damit fahren,a slo als alltagsauto wirds nix mit h zulassung.


wieso dass denn nicht...du meinst nicht zufällig die alte youngtimer zulassung ?

oldtimer H Kennzeichen also, kanste immer fahren...


Danke mein ich doch



Low8
  • Themenstarter

okay danke für dich antworten erstmal

dass man die H zulassung nur begrentzt fahren darf also halt nich als alltagsauto is vll so gedacht und des hätten die vielleicht gern ABER es prüft ja anscheinend hinterher keiner mehr nach ob ich was dran verändere also auch net wie viel ich fahr un zweitens fährt n bekannter von mir nen alten fiat mit H-kennzeichen auch als alltagsfahrzeug.....

der hat zum beispiel auch nen doppelvergaser drin (der recht neu und net orginal aussieht) und zum beispiel ne abarth auspuffanlage... und trotzdem ne H-zulassung... wie gesagt wollt mich halt einfahc mal weng kundig machen weil ichs echt geil fänd so nen schönen alten käfer zu fahren der unter der haube "ordentlich" power hat ...


gibts fürn käfer und ich mein die deutschen (net die mexiko käfer weil die sin ja net älter wie 30 jahre...) überhaupt vergasermotoren und wenn ja welche mit wieviel hubraum und ausgangsleistung?

wär cool wenn da nochma jemand ne ahnung hätte.... (jaaa ich könnt auch bei wikipedia schaun aber ich wollt ma wissen ob hier vll jemand ahnung von hat...)


[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

  • werd mich da auch erkundigt zwecks meines T1


  • hat irgendjemand was schriftliches zum Thema H- Kennzeichen im Alltag, dazu hab ich bisher nix gefunden, ausser das der eine sagt es geht, der andere sagt es geht nicht... Habe da aber noch keinen Gesetztestext gefunden oO

    Zu den Umbauten, denke mal das ist das geringere Problem, kläre es unbedingt vorher mit dem Prüfer ab der die Abnahme machen soll, weil der sagt ob es geht oder nicht, es liegt im Ermessenspielraum des Prüfers ob er es als Zeitgenössisch durchgehen lässt.

    EDIT: schau mal hier, http://www.polotreff.de/forum/t/149650 da haste links zu den Bewertungsbögen


    Servus,

    en Kumpel von mir fährt einen 67er 1300 mit H-Zulassung, wenn er nachweisen kann, das bestimmte Teile schon vor 20 Jahren eingetragen wurden, trägt ihm das unser TÜVer auch ein. Sprich er fährt z.B. 175er Reifen VA und 195er Reifen an der HA. Außerdem baut er sich grad den 2 Liter Öttinger Motor auf, den Öttinger schon vor 20 Jahren baute und er hat dafür auch nen Nachweiß.

    D.b. 2 Liter Hubraum mit ?mm Hub und ?mm Bohrung (weiß ich jetzt leider nich genau), 2 40er Weber Doppelvergaser usw... Der Motor leistete damals so ca. 85-90 PS.

    Und alles mit TÜV.

    MFG!


    gelöschtes Mitglied

      Mittlerweile müssen diverse Technische Voraussetzungen gestezt sein um H-Zulassung zu bekommen, da der Staat zu einen alte Autos wg. Umwelt loswerden möchte zum anderen auf Steuergelder geil ist und H-Zulassung Steuerfrei ist...

      Zustand 1 - 3 das ist schon mal Fakt..

      Tuning nur mit dem BJ entsprechend erhältlichen Teilen, auf Deutsch..das alte Zubehörzeugs von damals.Ebenfalls Interesant...die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein.

      Motorumbauten müssen speziell mit dem Entsprechenden Gutachter besprochen werden, Motoren dürfen nur aus der damaligen Baureihe bestehen..


      Zitat:

      die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein.


      weißt du ob das erst vor kurzen geändert wurde? ich habe anfang letzes jahr mal mit meinem DEKRA mann gesprochen, der meinte solange das sachen aus der damaligen zeit sind ist das kein thema, da das im ermessen des prüfers liegt. So müsste es ja bedeuten das Felgen/Fahrwerk z.b. bereits im schein eingetragen sein müssen...


      gelöschtes Mitglied

        Zitat:

        wichtig ebi der h zulassung: du darfst cnih viel damit fahren,a slo als alltagsauto wirds nix mit h zulassung.

        und ich mein das auto muss zur anmeldung als h wagen technisch einwanfrei sein. danach wird des nimmer zum tüv vorgeführt wenns einaml ne h zulassung bekommen hat auser du willst es normal wieder anmelden. kann sein das ich mich jetz auch vertue ich meine aber iwie sowas gehört zu haben..


        Du verwechselst das mit ner 07ner Zulassung.


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