hat jemand noch ne ABE für klarglasrückleuchten liegen? fürn 6N natürlich! fabrikat egal
brausch doch eigentlich ned isch doch ne e nummer druff oder?
ja, aber guck ma im tüv forum, da is gerade ne diskussion am gange, dass das e prüfzeichen eben nicht reicht.. total bescheuert
Hier mal ein auszug von der diskussion die ich woanders gestartet hab:
Nachtrag:
Fahrzeuge, die in Europa zugelassen werden, müssen den europäischen Gesetzen entsprechen. Diese stützen sich auf die ECE-Regelungen. In diesen Regelungen sind die technischen Eigenschaften wichtiger Fahrzeugkomponenten festgelegt. Dadurch wird für alle Fahrzeuge, die zum europäischen Straßenverkehr zugelassen werden, ein einheitlicher Mindeststandard gewährleistet!
Auf dem geprüften Teil wird vermerkt, in welchem Land die Prüfung beziehungsweise Zulassung erfolgte. Zu erkennen ist dies am Prüfzeichen des Vertragspartners, das in einem Kreis auf dem Fahrzeugteil angebracht ist. Die Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen arbeitet mit dem Kraftfahrt - Bundesamt in Flensburg zusammen. Hier geprüfte Fahrzeugteile erhalten das Prüfzeichen E1.
Eine Übersicht der Länderkürzel habt Ihr hier:
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan
Wichtig ist hierzu, daß diese e-Prüfnummer nur aussagt, daß das Teil an sich gem. den Richtlinien geprüft und grundsätzlich zulässig ist! Allerdings muß auch beim Vorhandensein einer Prüfnummer eine entsprechende Bescheinigung mitgeführt werden, die den Anbau z.B. speziell am NB erlaubt und zeigt, daß das Teil auch in Verbindung mit dem geführten Pkw zulässig ist! Auch sind hierin Auflagen zum Anbau ect. vermerkt, die von den Kontrollorganen überprüfbar sein müssen!
Ergebnis:
Das e-Prüfzeichen sagt nur aus, daß das Teil an sich zulässig ist - egal aus welchem Land, dafür wurde ja der Standard geschaffen.
ABER, ein Teil mit e-Prüfnummer ohne passende Papiere dazu ist in jedem Fall als unzulässig zu behandeln und zieht in der Regel eine Anzeige nach sich!
jo hab ich schon gesehen! für mich der reinste quatsch was die da grad abziehen da kannste sogar blechen wennde nur 5m mim auto fährts und wieder zurück! Oder mitn nebelscheinwefern am tag und sonnenschein rumfunzelst! is doch scho der blanke horror! sogar bei meim heckrollo wolltense mir was aufdrücken aber ist dan gescheitert was weis sich warum!
das geht langsam echt zu weit, zumal meine klarglasleuchten echt alles haben/können, sie sind hell, haben alles an leuchten was leuchten muss, sogar reflektoren sind da...
naja bislang haben die grün weißen nie etwas dazu gesagt, aber was nich is...
deswegen bin ich ja auf der suche nach einer abe, meinetwegen von in.pro oder sonstiges. scheiß egal! her damit
Ich war mit meinem 6n gestern beim tüv und wollte die dinger eintragen lassen und der tüv meinte brauchst du nicht weil du das E zeichen und die ensprechende nr für die klarglasrückleuchten.
Und jetzt alles klar?
Leute.... langsam gehts los.....
also, fassen wir mal die Letzten monate zusammen...... also wenn man das hier (selectiv) liest dann:
darfst du keinen Luftfilter und nen Sportpuff zusammen haben
Teile mit E-Nummer brauchen ne ABE
und Teile mit VAG Teilenummer darf man einfach so drannschrauben.......
langsam komm ich mir vor wie in nem ATU laden