hab bei meinem 6N den heckwischer abgebaut und ne blende hin gemacht. kann der tüv da was sagen wenn der fehlt? weil der prüft ja alle wischer.
nö heckwischer is ja keine pflicht
Solang du beide Seitenspielgen hast, kann der da nix sagen.
Bei mir hat der den Wischer übrigens nicht geprüft.
Gruß,
PP
steht zwar auffe checkliste aber brauchst du nich
danke euch. habt mir weiter geholfen.
nur wenn er angebaut ist muß er einwandfrei funktionieren
Zitat:
nur wenn er angebaut ist muß er einwandfrei funktionieren
ich hatte diese woche das vergnügen wieder mal beim tüv vorzufahren und der typ meinte tatsächlich, der heckwischer wäre pflicht. kam dann auch auf die mängelliste. ich könnt grad kotzen! zumal ich da jetzt n stück glas drauf geklebt habe! also wer daheim noch seinen ausgebauten heckwischer rumliegen hat bitte melden! kauf ich euch ab.
das ist quatsch, haste Tüv bekommen oder nicht? Wenn nicht fahr mal zu nem anderen TÜV manche stellen sich da quer aber diese Dinger sind keine Pflicht, jede zweite Limo hat doch keinen wieso sollte nur weil das Teil mal einen hatte das ohne den beim Polo nicht gehen, da gibts übrigents mehrere die das Problem haben, am sichersten wäre wenn du den austragen lässt.
@poloracer
kannst meinen ham, liegt samt motor im keller
Nein ist nicht Pflicht.
Aber wenn er oben ist, muss er auch funktionieren!
Gruß; Andi
§ 40 StVZO
Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben
(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
(2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.
(3) Dreirädrige Kleinkrafträder und dreirädrige oder vierrädrige Kraftfahrzeuge mit Führerhaus nach § 30a Abs. 3 müssen mit Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
aber das beantwortet die frage ni...
weil wenn verbaut schon von anfang an, dann is das immer was anderes... und ich habe jetz schon öfters gelesen, dass wenn er dran war auch dran sein muss... deswegen hab ich meinen och no ni abgemacht!?
ich denke es sollte jeder zu seinem tüv'er fahren und nachfragen, dass werd ich jetz auch tun...
lg cybi
Wenn die Fahrzeugreihe Ausschliesslich mit Heckwischer ausgeliefert wurde muss er verbaut sein oder entsprechend ausgetragen werden.. da es den 6N nur mit heckwischer gab, heisst es..einmal Austragen bitte..
gabs nicht mal nen 6N in afrika der keinen heckwischer hat?
da könnte man doch sehen das es den 6N auch ohne wischer gab
Zitat:
gabs nicht mal nen 6N in afrika der keinen heckwischer hat?
Zitat:
Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein.
aber wenn es schon verbaut war, darf man das ni einfach so abbauen!?
siehe beitrag von r-line, der hat damit recht würde ich sagen!
bzw. einfach ma zum tüv fahren, wenn der es abnimmt is es do oki!?
ich werd mir diese woche ma die mühe machen!
ma gucken was meiner dazu sagt!
lg cybi
Zitat:
siehe beitrag von r-line, der hat damit recht würde ich sagen!
mittler weile denke ich das auch!?
wie gesagt ich werd versuchen diese woche ma zu meinem tüv'er in dd zu fahren, ma gucken was der sagt!?
ich werde berichten!
lg cybi
also ich bin auf dem stand ist der dran => muss er auch funktionieren!
ist keiner dran, kann auch nix funktionierern, keiner meckert... (muss natürlich ordentlich gemacht sein!)
GreeZ
Darum geht es doch gerade nicht, es geht darum, das es nun mal in den Prüfunterlagen vermerkt ist, das der heckwischer bei entsprechenden Modellen auf Funnktion zu prüfen ist, geht dies nicht aufgrund des fehlens, ist dies ein gravierender Mängel, welcher zum durchfallen der Prüfung führt..
Der Fall "bestanden mit mängel" trifft hier nicht zu.
ich muß mich aber auch mal zu wort melden ... ich lass mein TÜV etc IMMER bei VW machen - da is nix mit hinterhoftüv etc ... ist auch nicht immer der selbe prüfer - da hat bis jetz keiner was bemängelt etc ...
ich bin immernoch der meinung - 2 außenspiegel und schon ist der wischer hinten überflüssig
sehr gut ich hab meinen gestern abgebaut und bin auch davon ausgegangen das er nicht weiter relavant ist .. na wollen wir mal hoffen das das so stimmt wenn nicht is natürlich Sch.... wieder zum tüv fahren und geld bezahlen :-(
dann hättest lieber gewartet! hätte jetz auch angst! :(
drücken wir dir die daumen das er es ni bemängelt!
lg cybi
hab heute nochmal mit nem kumpel geredet der is kfz mechaniker er ist sich auch nicht sicher aber er sagt solange die heckscheibe sauber ist sollte das egal sein und wenn die polizei dumm fragt dann einfach sagen hast ihn so gekauft
genau das sage ich auch immer hab ihn so gekauft hab davon keine ahnung =)
Zitat:
hab ihn so gekauft hab davon keine ahnung =)
ich denke auch auch das es kein problem sein sollte aber sicher sein kann man sich da ja auch nie wenn man grade in ne kontrolle kommt und die schon hammer gestresst sind und schlechte laune haben ..... also so lange das nicht nicht eindeutig geklärt ist schlaf ich unruhig
Zitat:
also so lange das nicht nicht eindeutig geklärt ist schlaf ich unruhig