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Schwarze Scheinwerfer?erlaubt oder nicht?

Starshiny
  • Themenstarter

Hallo ,

hab hier mal 2 Bilder von meinen Scheinwerfer gemacht und wollte mal von euch wisen ob das so erlaubt ist oder nicht.

Bin mir da nämlich nicht so sicher ob ja oder nein und ob ich sie vom Tüv eintragen lassen muss.

MFG



IMG_2581.jpg
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Starshiny
  • Themenstarter

noch ein bild


IMG_2582.jpg
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gelöschtes Mitglied

    nicht erlaubt...aber wurde hier schon oft gefragt...genau wie lasierte rückleuchten...
    gruß



    gelöschtes Mitglied

      Solange wie ein E-Prüfnummer drauf steht kannst du sie ohne Bedenken einbauen.Ich bin auch bald der Meinung die brauchtst du nicht mal eintragen lassen da ja eine E-Prüfnummer vorhanden ist.Kann mich aber auch irren.


      ich weiß nich ob da fadenkreuze drin sind oder nich, erkenn ich iwie schlecht, aber nur schwarze, wenns die originalen von hella sind sind die zugelassen, davon gibts aber nicht mehr soviel und gibts auch nicht mehr neu zu kaufen, wenns die sind ist es erlaubt.
      leider sieht man immer mehr selbst eingefärbte und die sind nicht erlaubt, kann man also schlecht sagen.


      gelöschtes Mitglied

        die sehen aus wie selbst gemacht....egal ob e nummer oder nicht..is ne veränderung die nicht zulässig ist...


        Starshiny
        • Themenstarter

        lasierte Rückleuchten sind ja klar das weis ich ja auch


        Weshalb sollen die denn nicht erlaubt sein? Gibts doch von InPro, DJ Auto uvm mit E-Prüfzeichen und so...

        Berichtigt mich wenn ich falsch liege. !

        Mfg


        Starshiny
        • Themenstarter

        also ich hab die ebay gekauft sind mit fadenkreuz
        ein Freund hat welche bei seinem Audi und hatte damit noch nie Probleme



        gelöschtes Mitglied

          hmm genau die such ich... verkaufst du sie mir?


          Hattest du die gleiche Fragen nicht schon mal in einem anderen Threat gestellt?
          Sind immer noch verboten (wenn selber eingefärbt).


          hast die selber gebastelt oder so gekauft?

          es soll wohl mal solche zu kaufen gegeben haben...


          Starshiny
          • Themenstarter

          sind orginale Hella aber wohl selber eingefärbt


          Starshiny
          • Themenstarter

          hmm genau die such ich... verkaufst du sie mir?

          wenn die nicht erlaubt sind kannste sie haben weil ich sie dann nicht einbaue


          die scheinwerfer müssen nicht eingetragen werden, weil auf den scheinwerfern eine e nummer steht = die abe dafür.

          es gibt noch viel schönere scheinwerfer mit abe, schau dir meine schwarzen led xenon klarglas scheinwerfer doch an.

          mfg kalle und bibi


          Starshiny
          • Themenstarter

          ich würde aber so gerne diese fahren


          Starshiny
          • Themenstarter

          so ich glaub keiner weis das hier so richtig da die Meinungen ja ganz so weit auseinander gehen

          werd wohl mal beim Tüv nachfragen müssen


          gelöschtes Mitglied

            benutz mal die sufu oder guck mal im netz was die veränderungen an der lichteinrichtung betrifft...

            es is einfach verboten, egal ob e zeichen oder nicht...außer die von inpro...aber die du da hast sind definitiv selber gefärbt.

            wird dir der tüv auch sagen....


            gelöschtes Mitglied

              die sind defenitiv selbst gefärbt und das kreuz ist auch nicht original!also verboten!ich denke aber nicht das dir deshalb jemand dein auto stillegt.wäre bei uns hier jedenfalls so.


              gelöschtes Mitglied

                also ich hatte damals die von DJAUTO verbaut.
                In schwarz mit Fadenkreuz.
                Per Einzelabnahme ohne Probleme, da ich keine ABE mehr hatte.
                IN Tuning hatte damals eine geringe Charge dieser Scheinis im Programm.
                Ist aber schon ein paar tage her.
                Mein Winterwagen hat auch welche verbaut.
                Bei X Polizeoikontrollen waren die nie ein Thema geschweige denn beim Tüv.

                P.S habe noch soein Satz schwarze liegen...

                Scheinis drei Monate alt...Fadenkreuz gestrahlt und hochglanz gepullvert und danach verschlossen...

                Näheres per PN


                Ja die sind selber gefärbt! Also eigentlich ohne Zulassung, da aber die E-Prüfzeichen von den originalen Gläsern drauf sind werden die meisten Bullen drauf rein fallen.


                Die sind total verboten.

                was mir irgendwie Angst macht: Hier geben Leute Unwahrheiten von sich "Wenn ein E drauf ist, ists erlaubt" und wissen garnicht, was sie damit anrichten können...

                marco


                Zitat:

                Solange wie ein E-Prüfnummer drauf steht kannst du sie ohne Bedenken einbauen.Ich bin auch bald der Meinung die brauchtst du nicht mal eintragen lassen da ja eine E-Prüfnummer vorhanden ist.Kann mich aber auch irren.


                So ein dummes gelaber! Benutzt doch ma die SuFu! EGAL ob E-Prüfzeichen oder net! Die Scheinis wurden NACHTRÄGLICH verändert!Solche Streben Scheinwerfer GABS NIE fürn Polo! ILLEGAL! EGAL ob E Prüfzeichen oder net! Mein Gott, wie oft das hier schon besprochen wurde und es gibt immer noch Leute die mit "E-Prüfzeichen, alles Ok" daher kommen z z z...!


                so siehts aus, e zeichen hin oder her, nachträgliches verändern führt zum erlöschen der betriebserlaubnis.

                Hab aber schon öfter gelsen das es die mal von nem hersteller auch ma zu kaufen gab, sollen aber sehr selten sein, genauso wie die schwarzen mit fadenkreuz fürn 2er...


                Und selbst Eintragung schützt vor Strafe nicht...


                Starshiny
                • Themenstarter

                ich will mir keiner Ärger einfangen und deswegen irgendwelche Punkte einfangen deswegen


                Zitat:

                so ich glaub keiner weis das hier so richtig da die Meinungen ja ganz so weit auseinander gehen

                werd wohl mal beim Tüv nachfragen müssen


                geh zum Tüv....ich arbeite bei der KÜS und ...ES IST NICHT ERLAUBT!
                ...erlöschen der Betriebserlaubnis...3Punkte


                Und wenn Du hinfährst und fragst, riskierst Du, wenn Du an den richtigen kommst, das die Dir den wagen stilllegen...

                Aber mit den Dingern in der hand mal da aufschlagen...da werden die nichts sagen... was die Sache aber nicht erlaubter macht.

                Nur vor Gericht kriegst Du dann nicht Lebenslänglich sondern nur 25 Jahre...das wär ja nicht so wild

                Grüsse...marco


                Zitat:

                Und selbst Eintragung schützt vor Strafe nicht...


                DANKE ! Wenigstens jemand der´s weis


                Meines Wissens nach sind das eigenbauten und das E-Zeichen ist drauf, weil das original Scheinwerfer sind.

                Auf lasierten Leuchten sind ja auhch Prüfzeichen !

                Definitiv nicht erlaubt, da Sie den Lcihtaustriit behindern.


                Für den Golf gab es angeblich welche die erlaubt sein, das mag aber auch an den runden Reflektoren gelegen haben, genaues weiß ich aber leider auch nicht.


                polotreff.de
                #31 - 14.07.2008schwarze scheinwerfer verboten?
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