hallo ein kumpel meint wenn ich mein fahrwerk eintragen will muss ich den fahrzeugbrief dabei haben wenn ich zum tüv geh. stimmt das? also bis jetzt bei felgen reifen usw habe ich den nie gebraucht hatte nur den fahrzeugschein und habe da immer so nen blatt gekriegt wo drin steht was ich eingetragen habe usw, das habe ich auch immer dabei.
es ist ein 60/40 fahrwekr von fk und den brief habe ich nicht da es die bank für ein jahr hat
das problem ist das der brief und der schein identisch sein müssen! sonst könnte man dir ein fälschung des scheins vorwerfen. der tüv trägt normalerweise in den brief alle eintragungen ein und stempelt diese ab. gesetzliche vorschrift. dann bekommst du zusätzlich extra formulare für die mangelfreie abnahme und den korrekten text für die kfzstelle. auch für die eintragung in den fahrzeugsschein muss der fahrzeugbrief sowie die formulare vorliegen! jedenfalls schreibt das gesezt das so vor.
Hi
also in den brief muss im normalfall eingetragen werden wenn du zb das auto kaufst und alle eintragungen im schein hast aber keine oder nicht alle im brief. Dann muss alles im brief und im schein stehen. Sonst reicht im normlfall wenn alles im schein steht. So ist es aufjedenfall bei uns.
gruß benna