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Kennzeichen beleuchtung auf LED

gelöschtes Mitglied

    In den Allgemeinen Beleuchtungsvorschriften steht aber nur drin :

    Zitat:

    Hintere Kennzeichenleuchten

    Diese sind grundsätzlich für alle Fahrzeuge vorgeschrieben.



    NEU: Seit 28. Oktober 2005 müssen zweispurige Motorfahrräder, also „ Quads“, „Microcars“ mit einer Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h nicht mehr über hintere Kennzeichenleuchten verfügen.



    Auch Anhänger müssen nun über Kennzeichenleuchten verfügen.
    (28. KFG-Novelle)



    gelöschtes Mitglied

      Habe zwar das mit den 5W Birnen nicht gefunden, aber im §49a steht unter Punkt 6

      Zitat:

      In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.


      Nachzulesen hier:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

    • So bei ebay gibt es bekanntlich alles ^^

      gibt LED's mit E-Prüfzichen für nr.schild leucht
      http://cgi.ebay.de/MINI-LED-NUMMERNSCHILDBELEUCHTUNG-E-GEPRUFT-KENNZEICHEN_W0QQitemZ140239069122QQihZ004QQcategoryZ86737QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)



      Grave
      • polotreff.de Team
      Grave's Polo 6N

      Zitat:

      So bei ebay gibt es bekanntlich alles ^^

      gibt LED's mit E-Prüfzichen für nr.schild leucht
      http://cgi.ebay.de/MINI-LED-NUMMERNSCHILDBELEUCHTUNG-E-GEPRUFT-KENNZEICHEN_W0QQitemZ140239069122QQihZ004QQcategoryZ86737QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)


      ebay ... das einzigste led licht fürs nummernschild gibt es atm von bmw, das war vor kurzem hier im forum zu sehen!


      naja hatte das jetzt mal durch zufall gewunden also hatte das am 6n bei mir gab nie probleme aber man sollte ja den teufel nicht an die wand malen^^


      Wir haben auch LED Kennzeichenbeleuchtung und bisher gabs nirgends Probleme weder TÜV,KÜS oder sonstige...


      Hier schonmal ein 44 ! Seitiges schreiben zur Kennzeichenbeleuchtung

      [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



    • Nochmal 224 ! Seiten zu den im Kfz zu gebrauchenden Glühlampen

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    • iregnwo steht drin das als Kennzeichenbeleuchtung 5W irgendwas oder 6 Watt Blabla zu verwenden sind.

      Wesentlich ausführlicher steht es bei der Eu nachzulesen in englisch oder Französisch oder hier fragen:

      Kontaktadresse zum Inhalt der ECE-Regelungen:
      Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Referat S 02
      11030 Berlin

      Hoffe es ist Information genug


    • gelöschtes Mitglied

        Das sind allerdings Regelungen und keine Gesetzestexte im Rahmen der STVZO, welche für Zulassungsgrundlagen und Verkehrstüchtigekeit des Fahrzeugs maßgeblich ist.
        Jedoch sollte man in diesem zuge wissen wofür ein Ministerium überhaupt dient und über dessen Aufgaben informiert sein, allerdings habe ich kein Lust das zu erklären und gehört auch nicht zum Thema und kann ggf. unter Wikipedia,Gooogle etc. nachgelesen werden.

        Jedoch wird dadurch schnell klar das diese Regelungen nicht im geringsten etwas über die Verkehrzulassungsfähigkeit eines KFZ´s Aussagen..

        Also kurz und Schmerzlos.. halte dich an die angaben in der STVZO, dann bist du auf der Sicheren Seite, was dich als Kraftfahrzuegführe angeht,um alles andere kümmern sich dann die Politiker weiter..





        Zitat:

        zeig mir eine led oder sofitte mit einer E-Nummer

        Wirf einen Blick unter meine Griffleiste :P



        Zitat:

        das einzigste led licht fürs nummernschild gibt es atm von bmw, das war vor kurzem hier im forum zu sehen!


        das hat mir grad keine Ruhe gelassen...habs in nem 9N Forum gefunden:
        [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar


      • müsste man sich dann halt n bissle Arbeit machen und das anpassen

        MfG


      • gelöschtes Mitglied

          Moin, muss da auch mal meinen Senf zu abgeben...

          Um das ein wenig verständlicher zu machen, dass keine dieser Adapter LED`s im Bereich der STVZO zugelassen sind mal ein Beispiel:

          Jemand tauscht sein Standlicht gegen eine z.B. blaue LED. DAS ist definitv nicht erlaubt. Das sollte allen klar sein ohne dass ich jetzt mit § oder Gesetzestexten rum schmeissen müsste oder?!

          Warum sollte man sich also eine dieser nicht zugelassenen LED`s dann in die Kennzeichenbeleuchtung stecken dürfen?
          Also für mich ist das selbsterklärend.

          Und ich habe bis jetzt auch nur von den BMW Kennzeichenbeleuchtungseinrichtungen gehört die mit LED zugelassen sind da sie eine E-Nummer besitzen. Allerdings gibt es bei diesen Leuchten nicht nur das Leuchtmittel, sondern ein komplettes Gehäuse. Dieses müsste man im Falle eines defektes auch komplett austauschen.


          Nach den Regeln der o.Stehenden Dokumente "müssen" Fahrzeuge ausgerüstet sein um auf Deutschen Straßen zugelassen zu werden. Steht auch drin. Steht ja auch da welche Lichtaustrittsöffnung, Beleuchtungsstärke
          du haben darfst. Diese greifen dann in die StVo ein, da diese dort nicht stehen. Sonst könnte man ja sagen, man fährt 100W Lampen mit E-Prüfzeichen aus Neufundland nur weil es im § 17 nicht hinterlegt ist. Diese stehen in der ECE Regelung und genau diese Texte habe ich Verlinkt.

          Zitat:

          ermöglicht den Erlass einheitlicher technischer Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen, Teilen und Ausrüstungsgegenständen von Kraftfahrzeugen


          Klar das das nicht in der Stvo steht, sonst hätte die tausende von Seiten. Du findest in der Stvo ja auch nicht wie du deine Reifen anzuschrauben hast, das steht in der DIN Norm.
          Dort steht auch nicht drin was für Scheiben du fahren darfst, etc..


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