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polo verkaufen ohne gewährleistung

polostyle95
  • Themenstarter
polostyle95's Polo 6N

hallo, möchte evtl mein polo verkaufen, jedoch keine garantie oder gewährleistung geben, also wenn ich ihn als bastlerfahrzeug verkaufe, kann dann niemand im nachhinein mir das auto wieder vor die tür stellen und das geld wieder haben wollen? was muss im kaufvertrag stehen, damit ich sicher sein kann, das da nix kommen kann?



denike mal:
gekauft wie gesehen
und halt evtl ohne garantie oder rücknahme


am besten per vertrag festhalten...sprich ne klausel, die ihr beide unterschreibt und in der steht, dass der wagen als bastlerfahrzeug oder sonst was wegzugeben ist und das auf Grund des Privatkaufes keine Garantie und Rückgabe besteht ->fertig



Wichtig wäre auch, daß du eine Gewährleistung ausschließt.
Denn das ist nicht das gleiche wie ne Garantie.

Aber der Begriff "Bastlerfahrzeug" ist hier soweit ich weiß eine gute Wahl.

Gruß
Markus


gelöschtes Mitglied

    Zitat:

    hallo, möchte evtl mein polo verkaufen, jedoch keine garantie oder gewährleistung geben, also wenn ich ihn als bastlerfahrzeug verkaufe, kann dann niemand im nachhinein mir das auto wieder vor die tür stellen und das geld wieder haben wollen? was muss im kaufvertrag stehen, damit ich sicher sein kann, das da nix kommen kann?


    Hast du etwa was zu verheimlichen? Nee, einfach einen Vertrag aufsetzen, in dem steht: gekauft, wie gesehen ohne jegliche Garantie bzw. Gewährleistung!

    Gruß


    mir wurde mal nen 3er polo als bastler fahrzeug verkauft. dann war da was dran und vor gericht hab ich recht bekommen. da Bastlerfahrzeuge nicht mehr wie 500€ kosten dürfen hab mein volles geld zurück bekommen und der saß auf der karre.
    edit: also schreib lieber das ohne gewährleistung usw nix mit bastlerfahrzeug


    Zitat:

    denike mal:
    gekauft wie gesehen
    und halt evtl ohne garantie oder rücknahme


    mit dem satz "gekauf wie gesehen" würst du, wenns vors gericht geht, keine chance haben diese aussage gibt es nicht mehr!

    Zitat:
    Wichtig wäre auch, daß du eine Gewährleistung ausschließt. Denn das ist nicht das gleiche wie ne Garantie.


    Da stimme ich @reiser81 zu!

    mfg


    polostyle95
    • Themenstarter
    polostyle95's Polo 6N

    ok, also soweit ich weiß reicht das:

    Privatverkauf - keine Garantie - keine Rücknahme.

    Vertrag unter Aussschluss der Gewährleistung durchgeführt

    könnt ja mal noch eure meinung dazu abgeben!


    [Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar




  • dürfte eigentlich reichen.



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