hallo, möchte evtl mein polo verkaufen, jedoch keine garantie oder gewährleistung geben, also wenn ich ihn als bastlerfahrzeug verkaufe, kann dann niemand im nachhinein mir das auto wieder vor die tür stellen und das geld wieder haben wollen? was muss im kaufvertrag stehen, damit ich sicher sein kann, das da nix kommen kann?
denike mal:
gekauft wie gesehen
und halt evtl ohne garantie oder rücknahme
am besten per vertrag festhalten...sprich ne klausel, die ihr beide unterschreibt und in der steht, dass der wagen als bastlerfahrzeug oder sonst was wegzugeben ist und das auf Grund des Privatkaufes keine Garantie und Rückgabe besteht ->fertig
Wichtig wäre auch, daß du eine Gewährleistung ausschließt.
Denn das ist nicht das gleiche wie ne Garantie.
Aber der Begriff "Bastlerfahrzeug" ist hier soweit ich weiß eine gute Wahl.
Gruß
Markus
Zitat:
hallo, möchte evtl mein polo verkaufen, jedoch keine garantie oder gewährleistung geben, also wenn ich ihn als bastlerfahrzeug verkaufe, kann dann niemand im nachhinein mir das auto wieder vor die tür stellen und das geld wieder haben wollen? was muss im kaufvertrag stehen, damit ich sicher sein kann, das da nix kommen kann?
mir wurde mal nen 3er polo als bastler fahrzeug verkauft. dann war da was dran und vor gericht hab ich recht bekommen. da Bastlerfahrzeuge nicht mehr wie 500€ kosten dürfen hab mein volles geld zurück bekommen und der saß auf der karre.
edit: also schreib lieber das ohne gewährleistung usw nix mit bastlerfahrzeug
Zitat:
denike mal:
gekauft wie gesehen
und halt evtl ohne garantie oder rücknahme
Wichtig wäre auch, daß du eine Gewährleistung ausschließt. Denn das ist nicht das gleiche wie ne Garantie.
ok, also soweit ich weiß reicht das:
Privatverkauf - keine Garantie - keine Rücknahme.
Vertrag unter Aussschluss der Gewährleistung durchgeführt
könnt ja mal noch eure meinung dazu abgeben!
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dürfte eigentlich reichen.