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Felgen stehen zu weit raus?

metalsau
  • Themenstarter
metalsau's Polo 6N

taag.
also, ich will demnächst zum tüv und ich hatte hier mal was davon gelesen das die felgen komplett bedeckt sein müssen oder so? (neue regelung)? ich weis es nicht mehr und die suche hilft mir nicht weiter. also jetzt meine frage, trägt mir der tüv mensch das ein oder eher nicht? geht um die hinteren felgen größe der felge ist 8Jx14ET15 mit´n 195 reifen...bilder im anhang.



26262_1.jpg
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PICT0250.JPG
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moin

also die regelung seit diesem jahr ist so das dass komplette rad , mit felge bedeckt sein muss, aber es kommt natürlich immder darauf an wie der prüfer gelaunt ist

mfg


hi!
hab hier nen text für dich,den ich in nem anderen thread geschrieben hatte:

Zitat:

Hab nochmal was zu dem "neuen" gesetz zu berichten!

Ich war am montag bei 4 Prüfstellen,die alle was anderes zu nölen hatten,naja is ja auch egal.....aber der eine prüfer war halt so drauf,dass er meinte,ich soll rundum 2cm ziehen,weil halt der reifen komplett abgedeckt sein soll,in den maßen wie reiser81 schon eingefügt hatte.....

ich mich auf blöd gestellt und ihn gefragt:"seit wann is das gesetz denn raus i,dass der komplette reifen abgedeckt sein muss?!"
da meinte er nur:"SCHON IMMER!"
ich dann nur wie schon immer und dann meinte er nur,komm mal mit,ich zeigs dir.....

dann hat der so nen voll altes gesetzbuch gezeigt und mir genau die seite aufgeschlagen,wo das drin steht,mit der GLEICHEN zeichnung wie von reiser!

Also is das kein "NEUES" gesetz,was angeblich dieses jahr raus gekommen ist,sondern gab es tatsächlich SCHON IMMER!

also war es schon IMMER im ermessen des prüfers,ob er dir das einträgt oder nich!


Ich hoffe,ich konnte damit mal was aufklären

aber bei du wirst auf alle fälle NICHT ums ziehen herum kommen!
hinten steht das profil raus und das darf es nich bei meinen felgen (8x15et20) hats gerade so mit bördeln gepasst......aber bei dir wird das wohl nix laut dem bild von hinten



die regelung müsste ab dem 01.02 in kraft getreten sein. es muss wohl nach vorschrift die kompöette feöge von blech bedeckt sein und nich nur die lauffläche. kack regelung und keiner weiß wieso


Hi!
Bei mir gucken die felgen und reifen auch raus. bei mir war es noch das der halbereifen bzw felge bedeckt sein muss


gelöschtes Mitglied

    Tach.

    Habe auch Felgen in dieser Breite.

    Und wichtig iss'es das die Lauffläche (und nicht der gesamte Reifen) nicht aus dem Radkasten rausstehen.

    Bei mir hat der TÜV das auch so eingetragen. Wichtig ist halt nur wie gasagt, dass die Lauffläche bedeckt ist, die Reifen nicht im Radkasten schleifen und das die Lichtaustrittskante deiner Scheinwerfer stimmt.

    Weil's Auto ja auch tiefer gelegt ist. Mfg


    Liegt schlicht im Ermessen des Prüfers!

    Zitat aus nem anderen Forum:
    Zitat:

    Hier mal eine aktuelle Auskunft der DEKRA

    Es gelten und galten in Deutschland zwei Richtlinien zum einen die
    "vorläufige Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen" nach
    § 36a StVZO und die EG-Richtlinie 78/549/EWG (i.d.F. 94/78/EG).

    Nach der EG-Rili ist die gesamte Reifenbreite abzudecken, wobei die
    nationale Rili nur die Abdeckung der Profilbreite fordert.

    Es ist eine der beiden Regeln anzuwenden, wobei bei allen neueren
    Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung i.d.R. die EG-Richtlinie Anwendung
    gefunden hat.

    Es ist bei beiden Vorschriften über Radabdeckungen zu beachten, dass
    es nach §30C StVZO keine vorstehenden Außenkanten oder Fahrzeugteile
    geben darf. Diese trifft auch auf Felgen und insbesondere auf das
    Felgenhorn zu.


    Gruß
    Markus


    Guten Abend, ich hoffe ihr seid mir nicht alzu böse wenn ich diesen Thread mal kurz für meine Frage mißbrauche! Ich habe RH cup Felgen auf meinem 6N in den Dimensionen 8Jx15H2 mit ET 30mm ( HA ) und 10mm Distanzscheiben drauf, mit einer Bereifung von 195/45 R15 ! Vorne ist alles in Ordnung, nur hinten Schleift der Reifen an der Blechkante im Radhaus, wenn er etwas stärker einfedert! ( Siehe Roter Streifen im Bild ) Die Felgen sind Eingetragen, aber die Spurplatten nicht! Also meine Frage: Würde es reichen wenn ich da die Kante Umlege, oder Federwegsbegrenzer rein mache, das ich es auch Eingetragen bekomme? Welche Variante ist besser?

    Gruß Hüt


    Schleif.jpg
    Schleif.jpg

    metalsau
    • Themenstarter
    metalsau's Polo 6N

    also profil ist abgedeckt, der ganze reifen aber nicht. und scheinwerfer unterkante liegt irgendwas bei 46-45 oder so. guckt der etwa auch da drauf?
    och nööö... naja. könnt mir ja die daumen drücken. lol
    wie ist das eigentlich mit der reifen freigabe? habe laut gutachten für diese reifen keine freigabe auf´n schein steht nur dunlop falken und noch irgendwas aber nicht meine Uniroyal Rainsport. brauche ich die freigabe oder hatt der tüv mensch das zu hand?



    Bei mir das selbe.
    Schaut hinten bei mir genau gleich aus wie bei denem zweiten Bild und wurde ohne Probleme eingetragen. Neues Gesetzt sagt mir gar nüschtz, weiß nur das die Lauffläche des Reifens vom Kotflügel, also vom Blech, abgedeckt sein muss, mehr kann ich dir auch nich sagen.
    Einfach mal zum Prüfer deines vertrauens hingehen und dich "dumm" stellen. Mehr kann ich dazu auch nich sagen... bei mir hats geklappt


    also 2 prüfer allein haben meine felgen nich eingetragen,weil meine reifenmarke,bzw die breite nich drin stand...hatte auch die reifenfreigaben usw aber das hat die garnich interessiert......
    die meinen,in erster linie is das wichtig,was im gutachten steht,weil sie darauf schliessen können,obs ok is oder nich....

    @hüt

    wenn du die kanten umlegst,solltest du keine probleme haben,die dinger eingetragen zu bekommen


    gelöschtes Mitglied

      servus,

      also ich würde dir auf jedenfall raten die kästen zu ziehen. vorne wie hinten. ich hab die selbe breite drauf und bin auch nicht drum rum gekommen aus dem einfachen grund, das der prüfer die kiste auf nen bock fährt um zu sehen ob der reifen nicht schleift hinten wie vorne.

      also er wird über kreuz die freigängigkeit prüfen.
      sollte der fall auftreten das der reifen anhaut am kotflügel, kannst du gleich wieder fahren und zahlst doppelt.


      desweiteren wird er bemängeln das die stossi nicht weit genug ausgestellt is( so war es bei mir zumindest), da bis zur radmitte das profil abgedeckt sein muss( gedachte linie in waage wenn du direkt auf das rad guckst) wegen spritzwasser und gefährdung in verbindung mit steinchen bla bla bla

      egal, auf jedenfall gibt es da so plastikteile die man einfach hinter die stossi klemmt.

      das wurde mir gesagt und vorher war nix mit eintragen. obwohl der prüfer schon locker war...

      aber wie dem auch sei, es sind ja alles nur richtlinien und jeder orientiert sich daren wie er meint und was er vertreten kann...

      gruß


      ach ja, und die reifenfreigabe sollte schon sein, weil da wieder die versicherungsfrage in kraft tritt wenn was passiert. hab es durch und blieb auf meiner sch.... sitzen :( :(


      also ich würd gucken das das reifenprofil abgedeckt ist und dann würd ich ihn über kreuz einfedern. die lötze bei meinem tüv sind je 11cm hoch. also gucken ob alles freigängig ist und ob der klotz auch unter den schwellern durch geht. mit der lichtaustrittskante dürfte eigentlich nicht von so großer bedeutung sein, sonst wären hier einige nicht durch den tüv gekommen.

      mfg


      gelöschtes Mitglied

        ach so. lass hören wie´s war. damit man mal sieht ob die unterschiede wirklich so groß sind und wo es nun wirklich drauf ankommt...

        gruß


        metalsau
        • Themenstarter
        metalsau's Polo 6N

        also eintragen habe ich jetzt doch nicht mehr gemacht...hab mich für was anderes entschieden - andere felgen. werde also doch nicht auf tief und breite felgen machen...irgendwie lag der motor Bzw die öl wanne so scheiße tief und die stabis und ach nee einfach zu tief. mal gucken was ich draus mache.
        felgen sind jetzt auch grad verkauft worden..

        trotzdem für die antworten.


        polotreff.de
        #16 - 23.05.2008wie weit dürfen die reifen von den kotflügeln raus stehen alufelge guckt raus §36a stvzo - rili über die anforderungen an die radabdeckung felgen stehen weiter raus anhang i "78/549 ewg" stvzo weit dürfen reifen aus den radkästen stehen? wie weit darf eine felge über den kotflügel gucken dürfen reifen über den kotflügel stehen wie weit dürfen die räder über dem radkasten stehen vorläufige richtlinie über die anforderungen an radabdeckungen wie weit muss ein kotflügel raus das man felgen anforderungen an radabdeckungen vorläufige richtlinie wie weit darf eine felge aus dem kotflügen stehen eg richtlinie pkw radabdeckung gesetzt felgen hilfe felgen schauen raus wie weit muss der kotflügel den reifen abdecken? wie weit darf ein reifen aus dem radkasten stehen felgen gucken raus darf die felge über den kotflügel stehen?
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