Hallo ich habe vor mir diese felgen bei ebay zu holen (Artickelnummer: 150229883448).
Da steht in der Beschreibung was von wegen ABE nur stimmt des oda müsste ich die dann noch eintragen lassen?
Müsste ich sonst noch was ändern am Polo?
Felgen: 7*15 Zoll ET:37 Orginalfahrwerk also nix tiefer
für Antworten
MfG Ali
Also bei einer ET von 37 wirst du sicherlich keine Probleme haben!
Auch aus dem Grunde weil du Kein Fahrwerk hast!
Also somit auch keine Probleme beim TüV...
Und du musst nix verändern...
musst du gucken was in der ABE steht..... bei org.Fahrwerk und Originallenkrad mit der in der ABE angegebenen Rad-/Reifenkombination wirst du die nicht eintragen lassen müssen.
Aber zur sicherheit sorgfältig die ABE-Auflagen lesen.
würde dir aber empfehlen noch ein Fahrwerk oder zumindest federn zu verbauen, da die Felgen sonst etwas verlohren ausschauen im radkasten.
Die ABE ist als Link in der Auktion beigelegt. Nur das is sooo viel text .
[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Und die Reifen müssten dann demzufolge och net eingatragen werden richtig? Weil steht ja so ganz eigentlich inner ABE 195/45 R15 -78
Danke schonmal
MfG Ali
also ich musste meine 7x 15 et 35 felgen mit 195/45 r15 reifen 19 .3 abnahme machen .
Reifen musste ja eintragen da es nur bei gti 15 zoll Felgen gab und Serie hat 155 oder 175 bei 13 zoll oder 185 bei 14 zoll.
ISt aber wies aus sieht ne ABE . eigentlich muss noch so satz sein Müssen nicht per 19.3 eingetragen werden oder kann eingetratgen werden mit denn und denn Daten. so war ´s bei mein 13 zoll Aluellt felgen von ATU (dei habe ich nicht mehr )
Zitat aus der ABE:
Zitat:
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
guck mal im fahrzeugbrieg da stehen noch andere felgen / reifen kombinationen drin die man nicht eintragen lassen muss
jawohl, müssen eingetragen werden !
auch interessant das die von: Deutscher Brennstoffvertrieb hergestellt werden.... ja dann
Was würde denn Felgen + Reifen eintragen kosten?
Ihr habt doch alle sooo viel eingetragenes .
MfG Ali
bei mir 35 € bei GTÜ und bei Dekra 33€ bei 19.3 Abnahmen.
grus