wir lassen uns eben zu viel gefallen!
die schönen politiker fahren die dicksten karren, a8, phaeton, mit 4,0l und weis der kuck kuck was, und wollen mir was vom umweltschutz erzählen, dann mögen die mitn fahrrad in den bundestag kommen!
[ironie
habe dasselbe problem mit der eintragung von felgen bin schon ein paar wochen unterwegs jeden prüfer zu fragen bisher keine eintragung möglich... verweise hierbei auf den thread: http://www.polotreff.de/html/forum.../118454.html
gab heute wieder ein update, mein baby hat wieder 5 stunden mit einem prüfer verbracht, und immer noch keine eintragung...
Befasse mich selber grad mit dem Thema, da ich bei meinem A4 auch andere Felgen montieren will.
Im Forum www.audi4ever.at wurden mir nun folgende Infos und Links gegeben:
Zitat:
Zur Info, was die EU-Richtlinie vorsieht (österr Website, da aber EU-RL für alle EU-Länder Gültigkeit hat, passt die Info auch für D)[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Weitere Info wegen Freigängigkeit:
Änderung der Rad-Reifen-Kombination
mögliche Gefährdung durch
- Verschlechterung des Bremsverhalten
- Ungenügenden Freiraum der Reifen zu Fahrwerk- und Karosserieteilen z.B. Lenkung etc.
- nicht ausreichende Radlast in Bezug auf die zulässige Achslast
- Reifen mit zu geringen Trägheits- und Geschwindigkeitsindex
- Veränderung der Tachotoleranzen durch Änderung des Abrollumfanges
- unzureichende Radabdeckung
Prüfungen des Einbaus
Prüfung der Auflagen und der Beschränkungen
- Trägheitskennzahlen und Geschwindigkeitsindex
- Freigängigkeit der Reifen
Fahrwerksteilen mind. 5 mm
Karosserieteilen mind. 10 mm
Radaufhängung, Bremsen und Lenkung mind. 3 mm
Prüfung der Freigängigkeit
- Das Auto muß mit den jeweils diagonal gegenüberliegenden Rädern auf 2 Rampen mit einer Höhe von ca. 140mm fahren und die Räder der Achse 1 bis zum Lenkanschlag einschlagen. Das kurvenäußere Rad muß genügen Freigängigkeit aufweisen, wenn das Fahrzeug bis zum geringsten Restfederweg eingefedert ist.
- Fahrversuche mit der maximalen Zuladung, mit größten Lenkeinschlag im Grenzbereich, danach alle Räder und Reifen auf Beschädigung prüfen
- bei Geschwindigkeiten über 210 km/h sind nur Metallventile zulässig
- Verwendung der richtigen Befestigungsteile, und Gewindelänge
- Ausreichende Radabdeckung
Die Gesamtbreite des Reifens muß vor und hinter der Radmitte 30 Grad bzw. 50 Grad voll abgedeckt sein.
- Überprüfung der Änderung, der Reifen-Felgen-Kombi mit anderen Fahrzeugänderungen (z.B. Tieferlegungen)
Meldung an die Zulassungsbehörde
Die Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht sofort vorgeschrieben, sondern erst bei der nächsten Befassung mit der Zulassungsstelle
Quelle:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
hi reiser!
danke für den text
aber vieles daraus war doch schon immer so oder nich?
zb das mit der freigängigkeit und achslast etc.... oder is da auch was neues mit bei?
für mich wäre das nur neu:
- Ausreichende Radabdeckung
Die Gesamtbreite des Reifens muß vor und hinter der Radmitte 30 Grad bzw. 50 Grad voll abgedeckt sein.
wie meinen die das mit den gradzahlen?
das versteh ich voll nich.....
Zitat:
hi reiser!
danke für den text
aber vieles daraus war doch schon immer so oder nich?
zb das mit der freigängigkeit und achslast etc.... oder is da auch was neues mit bei?
für mich wäre das nur neu:
- Ausreichende Radabdeckung
Die Gesamtbreite des Reifens muß vor und hinter der Radmitte 30 Grad bzw. 50 Grad voll abgedeckt sein.
wie meinen die das mit den gradzahlen?
das versteh ich voll nich.....
oh sry^^ hab auf den einen link nich drauf geachtet.....
hmm aber das is doch auch irgendwie blöd oder nich?
da muss man doch voll derbe ziehen wenn du den kompletten reifen abdecken musst?!
meinen die wirklich das gesamte gummi und nich nur die lauffläche :'(
hallo leute!
Hab nochmal was zu dem "neuen" gesetz zu berichten!
Ich war am montag bei 4 Prüfstellen,die alle was anderes zu nölen hatten,naja is ja auch egal.....aber der eine prüfer war halt so drauf,dass er meinte,ich soll rundum 2cm ziehen,weil halt der reifen komplett abgedeckt sein soll,in den maßen wie reiser81 schon eingefügt hatte.....
ich mich auf blöd gestellt und ihn gefragt:"seit wann is das gesetz denn raus i,dass der komplette reifen abgedeckt sein muss?!"
da meinte er nur:"SCHON IMMER!"
ich dann nur wie schon immer und dann meinte er nur,komm mal mit,ich zeigs dir.....
dann hat der so nen voll altes gesetzbuch gezeigt und mir genau die seite aufgeschlagen,wo das drin steht,mit der GLEICHEN zeichnung wie von reiser!
Also is das kein "NEUES" gesetz,was angeblich dieses jahr raus gekommen ist,sondern gab es tatsächlich SCHON IMMER!
also war es schon IMMER im ermessen des prüfers,ob er dir das einträgt oder nich!
Ich hoffe,ich konnte damit mal was aufklären
Zitat:
...
Naja Leute hackt nicht so auf den TÜV- Leuten rum die machen die Gesetze nicht - bei denen ists genauso wie bei uns "halten die sich nicht dran gibts eins auf den Deckel".
Man sollte sich fragen wer auf so seltsame Gesetze kommt.
...
Mein Cousin war letzte Woche auch auf der Prüfstelle bei dem Schaut das Gummi ewig weit über, nur die Lauffläche ist direkt drunter und der Prüfer meinte zu ihm, bei dem 2er GOLF darf er es so fahren, da es ein altes Auto ist und es dafür noch kein Gesetz gab, nur bei neueren Modellen wie Polo, Golf, etc. muss die Felge sogar unter dem Kotflügel sein, das noch nichtmal mehr der Reifen überstehen darf. Also das sind die Informationen, die wir aufm TÜV bekommen haben, da weis doch die linke Hand nich was die rechte macht bei den Hampelmännern
Greetz Niko
ihr habt ja alle streß^^ ich mache das beim d und w der trägt das locker ein^^
lg rene
wie ist das denn jetzt.
bekommt man jetzt auf einen Polo 6N Baujahr 96 keine 195/45 R15 mit et 35 eingetragen?
oder wie?
also ich fahr 195/45 R15 auf meinem Polo, zwar noch nicht eingetragen, aber das is ja nur wegen meinem kleinen Problem mit den falschen Spurplatten ^^
Greetz Niko
Hatte bei meinem 6N 7x15ET35 mit 195/45er Reifen drauf.
Soweit ich mich erinnere waren die komplett abgedeckt, also nicht nur die Lauffläche.
Gruß
Markus
@DerPoloFahrer88
das was auf der zeichnung zu sehen ist war auch schon immer so. aber es galt nur für die lauffläche. da haben mir auch schon mehrere prüfer bestätigt. was ab diesem jahr neu ist, ist die änderung das es nicht mehr nur lauffläche heißt, sondern ganzes rad.
wenn ich das alles hier so lese, kocht es bei mir!
wir sollten alle ein zeichen setzen! alle user des polotreffs sollten eine große kolonne bilden und degegen "protestieren". vielleicht findet man in diversen anderen foren (auch andere marken) weitere anhänger!
@ homeboy
nein,war auch schon immer,dass auch das komplette rad abgedeckt sein muss!war eine seite auch ein bild von zu sehen!
also erstens, völliger scheiß, ich hasse deutschland........
zweitens ich muss morgen früh zum tüv mein fahrwerk eintragen und meine felgen, habe rsl 7/8j und nur die laufflächen sind abgedeckt.
kann euch ja dann bescheid geben was der oder die prüfer so von sich geben
In nem A4-Forum wurde folgendes zu dem Thema gesagt:
Zitat:
Hier mal eine aktuelle Auskunft der DEKRA
Es gelten und galten in Deutschland zwei Richtlinien zum einen die
"vorläufige Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen" nach
§ 36a StVZO und die EG-Richtlinie 78/549/EWG (i.d.F. 94/78/EG).
Nach der EG-Rili ist die gesamte Reifenbreite abzudecken, wobei die
nationale Rili nur die Abdeckung der Profilbreite fordert.
Es ist eine der beiden Regeln anzuwenden, wobei bei allen neueren
Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung i.d.R. die EG-Richtlinie Anwendung
gefunden hat.
Es ist bei beiden Vorschriften über Radabdeckungen zu beachten, dass
es nach §30C StVZO keine vorstehenden Außenkanten oder Fahrzeugteile
geben darf. Diese trifft auch auf Felgen und insbesondere auf das
Felgenhorn zu.
also was lernen wir daraus?
man muss eventuell viele km fahren (so wie ich,insgesamt um die 100) damit man an einen prüfer kommt,der nach der richtlinie geht,wo nur die lauffläche abgedeckt sein muss.....
@ ass
ich wünsch dir viel glück morgen und ich hoffe,du musst nich so viel rumfahren,wie ich
mfg
ja aber das gabs schon immer und das andere gesetz tist gleich geblieben das ist nur bei der EG eintragung so mit dem kompletten abdecken....was machen dann zb die hot rods oder so wo die räder vorne offen sind usw...also das geht ja garnicht...naja und wenn net trägst es halt übern tunningladen ein da ist es eh kein problem
k-tuning in Bollenbach trägt auch diverse umbauten(TT Auspuff und 28 Lenkräder ein) also es gibt auch noch lichtblicke!
wie ich schon gesagt hab^^
Zitat:
man muss eventuell viele km fahren (so wie ich,insgesamt um die 100) damit man an einen prüfer kommt,der nach der richtlinie geht,wo nur die lauffläche abgedeckt sein muss.....
is halt nur kacke,dass die prüfer alle verschiedener meinung sind.....wenn die sich mal auf eins einigen würden,hätte ich mir gut sprit sparen können^^
Sicher wird es immer Prüfer geben, bei denen mehr möglich ist als bei anderen.
Aber eben der schon angesprochene GTÜ-Prüfer meinte zu mir:
Zitat:
Wenn jemand zu uns kommt und eine HU-Platte will, dann bekommt er diese nicht wenn die Räder überstehen und nur die Lauffläche abgedeckt ist. Auch wenn die Felgen/Reifen eingetragen sind.
WAS?!
das is natürlich hart.......naja wie gut,dass ich meine HU immer im Feb. mache und da meine winterreifen drauf hab also werd ich in der hinsicht keine probleme haben
Was ist den eigentlich wenn ich meine felgen schon länger eingetragen hab und demnächst ein gewinde eintragen möchte (Felgen stehen etwas ab) !
Kann der TÜVer mir noch wegen den felgen was sagen oder nicht?
wenn du pech hast schon aber kann mich auch irren,am besten du fragst bei deiner prüfstelle nach.
mein fahrwerk hat er heute nicht neu eingetragen,nur felgen.