Moin ich wollte mal fragen ob einer von euch mir genaue Angaben nennen kann betreff blinker.
- Welche mindesthöhe etc.
danke schon mal
gruß Mo
es geht nicht um die blinker sondern um die lichtaustrittshöhe der scheinwerfer. die liegt meinens wissens bei 500mm. wenn der prüfer kulant ist trägt er auch noch 480 mm ein. ansonsten federwegsbegrenzer reindrücken bis du die 500 mm hast. und danach....
Wenn er nen "kulanten" Tüver hat der die 480 mm einträgt, ist`s trotzdem nicht erlaubt, da die 500mm "gesetzlich" vorgeschrieben sind...
Zu den blinkern gibts auch Vorschriften, weiß aber leider grad nicht unter welchem § die Stehen.
Greetz
moin,
*klugscheißmodus an*
nicht vergessen das mit den 50cm für die lichtaustrittskante gilt nur für fahrzeuge die nach 1989 zugelassen wurden.
und das mit den federwegsbegrenzern reinstopfen bis man die 50cm erreicht, VERGESST sowas ganz schnell, weil gesetzlich mindestens 2,5cm Federweg vorgeschrieben sind.
*klugscheißmodus aus*
so nun zum eigentlichen Thema, gibt für die Blinker nicht viele Vorschriften außer das sie Gelb und gut zu sehen sein müssen.
Das ganze kann man auch im §54 (Beschaffenheit der Fahrtrichtungsanzeige) der StVZO nachlesen.
Hier mal den Link dazu:[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar
Hoffe konnte helfen.
Gruß
Müssen 35cm überm Boden sein und irgendeiner muss zur Seite blinken, wenns keinen seitenblinker gibt, dann müssen die im Spiegel sein. Ansonsten müssen se noch gelb sein. Soviel mehr gabs glaubsch au garnicht.
Zitat:
irgendeiner muss zur Seite blinken, wenns keinen seitenblinker gibt, dann müssen die im Spiegel sein
Ja gut beim 86c gabs die Regelungen ja noch net, aber ab den späteren Autos schon. Ich hab au nur Blinker die nach vorne strahlen und das ist eigetnlich nicht erlaubt :(
die vom 2f strahlen auch etwas seitwärts deswegen darfst du deine seitenblinker auch wegmachen
mfg
andre
Nein darf ich nicht weil ich golf 2 hab; nix mit zur Seite strahlen.
Seitenblinker sind ab einer bestimmten Fahrzeuglänge vorgeschrieben wenn ich mich nicht gnaz irre.
Sonst könnte man beim 6N ja auch nicht die Seiten und Frontblinker cleanen und nur in den Scheinwerfer oder sonst wohin versetzten.
mfg
Mit den Seitenblinker, die sind nicht vorgeschrieben wenn sie nicht original schon dran sind oder das Fahrzeug länger als 6m ist.
Habe mal ne Anfrage an denn TÜV nord geschickt und bekam auch Promt ne Antwort.
Lichtaustritskannte für Blinker vorn - 350mm
Abstand vom ausersten seitlichen Teil des Fahrzeugs (ohne Spiegel) -40mm
Dies gilt für Frontblinker nicht für Seiten- oder in Spiegeln integrierte Blinker.
Danke für eure zahlreichen Antworten,
gruß Mo
Also, um mal Licht ins Dunkle zu bringen:
Vorhandensein: vorgeschrieben
Bezeichnung: vorn -> 1, 1a, 1b
seitl. -> 5, 6
(vorn seitl. -> 4)
hinten -> 2a, 2b
Vordere und seitliche Blinkleuchten können in
einer Leuchte kombiniert sein. Dabei sind die
Kategorien 1 und 5 separat auf ein und
derselben Abschlussscheibe ersichtlich.
in der Höhe
Mind.höhe:nach EG-Rili: seitliche (Kategorie 5) 500...1500 mm,
bauartbedingt bis 2300 mm; übrige (Kategorie
1..2b) 350...1500 mm, bauartbedingt bis 2100
mm
Mind.höhe nach StVZO: nicht reglementiert
Einschaltkontrolle: vorgeschrieben; optisch oder akustisch (gilt nur
für vordere und hintere Fahrtrichtungsanzeiger)
Sonstiges: Frequenz 90 ± 30 Perioden; eine
Ausfallkontrolle für die seitlichen Blinkleuchten
der Kategorien 5 und 6 ist nicht vorgeschrieben
Quelle:(Fundstelle: 76/756/EWG; StVZO § 54)