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Rückleuchten lacken erlaubt?

Waldemar85
  • Themenstarter

Nabend würde gerne mal wissen ob man einen kleinen teil dieser rückleuten in wagen farbe lacken darf ich meine jetzt genau an den seiten wo das schwarz ist? http://cgi.ebay.de/Rueckleuchten-fuer-VW-Polo-6N-klar-schwarz_W0QQitemZ150216790353QQihZ005QQcategoryZ57328QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)


Gruß Waldemar



Denke mal schon...ändert ja eigentlich nichts am rück leuchten.
sondern noch an dem hintergrund... ob jetzt schwarz oder wagenfarbe..?


obs legal is wes ich ned habs aber scho gesehen

aber wie soll des ausehen wenn man in die scheinwerfer rinschaut?

oder meinst die plaste hinten dran?



Waldemar85
  • Themenstarter

Entweder ich bau die leuten auseinander oder ich lacke das glass!

Ich möchte nicht die ganz lacken sondern nur an den seiten!


kp denk is legal kannst ja ma beim tüv nachfragen^^

aber ich meine, wenn des licht, die rückstrahler, also alle leuchtmittel halt nicht irgendwie bedeckt werden meine ich das ist okaj, also wenn ich des jetzt blick wie du des blickst

aber frag liebe beim tüv mal nach, aber wenn alles ersichtlich ist denk ich is das i.O.


gelöschtes Mitglied

    Sollte wenigen auffallen, aber diese Sache würde auch schon eine Technische Veränderung bedeuten.

    Das E prüfzeichen wurde für die Rüllis gemacht so wie sie sind.Aufgrund lichtdurchlässigkeit u.s.w
    wenn jetzt was verändert wird lacken zum beispiel.

    ist eben genauso heitel wie lasieren.
    Der eine Störts dem anderen ist es egal.

    Aber denke legal ist das net weil eine Veränderung ist die zur zeit des E zeichen noch nicht war und damit eben eine löschung verursacht.
    so wie lasierte.

    gruss Spyro


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