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Wahnsinn wie doof die ebayer sind

Polo86cBln
  • Themenstarter

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=140169094263&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=004&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1 (*)

wer von euch hat das bild gekauft?



is das legal? habs auch erst übersehen


wieso den nicht steht doch das es ein bild ist...

aber das hat er wohl selbst gekauft da der käufer ein 0 account hat



...darüber gibts schon nen Thread.... http://www.polotreff.de/html/forum.../102125.html

Gruß
Markus


Polo86cBln
  • Themenstarter

naja ich denke das später ein richter darüber entscheidet, da dasbild unter kategorie automobile eingestellt wurde,ich denke das grenzt an arglistiger täuschung, oder?


IS JA WOHL SEIT LANGEN DES BLÖDESTE WAS ICH BEI EBAY GESEHEN HAB


Das ist nicht legal... es muss ausdrücklich in Großer Schrift darauf hingewiesen werden... außerdem ist ebay im endeffekt wie ein Kaufvertrag zwischen zwei Parteien... wenn die vom Schuldner abgegebene Willenserklärung nicht seiner Handlungsabsicht entsprach, also er es übersehen hatte oder nicht wusste... ist der Vertrag im Normalfall nichtig...

so stehts zumindest im BGB und so hab ichs in Recht gelernt =P

Verbessert mich gerne.

MfG Michi


Polo86cBln
  • Themenstarter

verbessern will ich dich nicht unbedingt, aber ich denke das der vertrag rechtens ist, da es drin steht das es ein bild ist, aber andersrum bin ich der meinung das er versucht hat was vorzutäuschen, und damit ist es nicht rechtens, oder?


Er ist definitiv nicht rechtens... von der Art her iss das genauso wie diese Bewerbungstests, Kochrezepteseiten, etc... die man überall im Inet findet... Na ihr wisst schon wo unten ganz klitze klitze mini klein steht: die benutzung dieser Seite kostet 59 Euro.
Hab gerade nochma nachgeschaut...
Im BGB steht außerdem, dass der Vertrag nichtig ist wenn der Wert der verkauften Sache... indem Fall das Bild =P nicht in Relation zum Kaufpreis liegt... und das ist hier eindeutig der Fall... in dem Fall spricht man von einem sittenwidrigen Vertrag.

MfG Michi



Dennoch greifen hier als erstes die Allgemeinen Geschäftbedingungen von Ebay. Hat sich der Verkäufer an die AGB´s gehalten siehts für den Käufer schlecht aus.

Wobei jedoch im Endeffeckt die Entscheidung eines Richters gültig wird.

Kommt erstmal drauf an ob einer der beiden Parteien überhaupt was dagegen macht. Wenn der Käufer nicht zahlt und der Verkäufer keinen Einspruch erhebt, bleibt die Sache vergessen.


Polo86cBln
  • Themenstarter

also wenn der käufer sich nicht daszu meldet, bzw bezahlt, wäre der verkäufer blöde sich nicht zu melden, da ja ebay einzig und alleine schon sehr teuer wird, wegen der provision.


gelöschtes Mitglied

    ich finds auf jedenfall mal übelst dreist von dem verkäufer !


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