# - heute - 12:19:55 Nicht erlaubt.Betriebserlaubniss erlischt.
Selbst wenns vom gleichen Hersteller ist.Gelten nur die Federn die im Teilegutachten stehen.Wollten auch mal was versuchen.Hatte 2 verschiedene
Federn vom gleichen Hersteller in gleicher Farbe drin.2 Teilegutachten.Wurde nicht eingetragen.Das Fahrverhalten könnte sich verschlechtern.Evtl. mit §21 Abnahme vom "richtigen" TÜV.