# - heute - 04:56:54gültig ist ein kaufvertrag, wenn er zum letzten vorbesitzer passt und zu dem verkauften objekt.
wer im brief steht, ist jedoch besitzer. du stehst nicht brief. daher benötigst du einen kaufvertrag zwischen dir, dem letzten vorbesitzer über das objekt. den hast du aber nicht. wie dein vater in den brief gekommen ist, steht dabei nicht zur debatte - er hat es offensichtlich auf dem amt nachweisen können.
daher ist er der besitzer und du hast womöglich erstmal pech.
was sagt dein anwalt?